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Direktorial - Räume.
3) Die erste Etage soll enthalten:
1 Konferenzsaal,
1 Bureau des Direktors,
1 Zimmer für dessen wissen
schaftlichen Assistenten,
1 „ des Meteorologen,
1 Registratur- und Kassenzimmer,
1 Kanzlei- und Botenzimmer,
1 Wartezimmer,
1 Lesezimmer für Kapitäne,
1 Bibliothek und Kartenzimmer,
1 Zimmer des Bibliothekars,
1 Zimmer des Vorstehers der Ahtheilung I,
1 „ der Assistenten der Abtheilung I,
1 Reservezimmer der Ahtheilung I.
4) Die zweite Etage soll enthalten:
1 Zimmer für den Vorsteher der Abtheilung III,
1 „ „ „ Telegraphen und die Anfertigung
der Berichte
1 Zeichenzimmer,
1 Archiv der Abtheilung III,
1 Instrumentenzimmer,
1 Zimmer für den Assistenten der landwirtlischaftlichen Abtheilung,
1 „ „ die Assistenten der Abtheilung III.
7 „ Wohnung eines Assistenten (oder Abtheilungsvorsteher),
2 „ für wissenschaftliche Arbeiten.
B) Das Kompasss-Observatorium ist rund oder 8eckig zu entwerfen, soll unter der Erde liegen,
ca. 7 m Durchmesser erhalten und ist mit dem Keller des Hauptgebäudes, von welchem sein Mittelpunkt
20 m entfernt bleiben soll, durch einen Gang zu verbinden.
6) Das magnetische Observatorium ist wie das Kompass-Observatorium und ebenfalls rund mit 8 m
Durchmesser anzulegen und mit dem Keller durch einen unterirdischen Gang von 10 m Länge zu verbinden.
Bei den sub 5) und 6) genannten Gebäuden darf weder Eisen noch eisenhaltiges Material (Ziegelsteine)
verwendet werden.
Die Raumverhältnisse, sowie namentlich die Oberflächen-Gestaltung des Bauplatzes liessen die Anord
nung des Gebäudes um einen Lichthof von quadratischer Form als die zweckmässigste erscheinen. Der
Lichthof selbst soll zu einem Beobachtungsraum hergerichtet werden, und hat daselbst der Combe’sche
Apparat Aufstellung zu finden.
Wettertelegraphie und
Küstenmeteorologie.
Da für das Etatsjahr 1878/79, wegen des wenig vorgeschrittenen Zustandes der dem Bau vorangehen
den Arbeiten, Unterhandlungen über den Bauplatz, die Zugänge zu demselben, die Feststellung der Baupläne
u. s. w. eine Summe noch nicht vorgesehen war, so konnte auch entsprechender Weise für die Sache der
Errichtung des neuen Dienstgebäudes nur Weniges und Vorbereitendes geschehen.
Nachdem die Frage des Bauplatzes durch das Entgegenkommen der Hamburger Behörde in zufrieden
stellender Weise erledigt war, erhielt die Direktion unter dem 18. Juli 1878 den Auftrag nunmehr mit der
Aufstellung der definitiven Baupläne, Kostenanschläge u. s. w. für das Seewarten-Gebäude ohne Verzug vorzu
gehen und sei dabei an der Total-Bausumme von 450,000 il. festzuhalten. Es wurde in dem betreffenden
Erlasse darauf hingewiesen, dass die Admiralität die durch das ursprüngliche Programm gegebenen Grund
züge anerkenne, jedoch mit den Modifikationen, die sich aus den Unterhandlungen ergeben würden, welche
der Admiralitätsrath Vogler, Spezial-Bevollmächtigter der Admiralität, mit dem Direktor der Seewarte in
den Tagen des 11., 12. und 13. Juli in Hamburg zu pflegen hatte. Bei Gelegenheit der zu diesem Zwecke
erforderlichen Lokalinspektion wurde auch, unter gütiger Beihülfe und Rathertheilung des Hamburgischen
Oberingenieurs, Herrn F. A. Meyer, die wichtige Frage über den Zugang zu dem zu errichtenden Seewarten-