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Full text: 1, 1878

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Im gegenwärtigen Stadium der Angelegenheit des Baues der neuen Seewarte könnte es kaum von 
Interesse sein, wollte man hier eine in’s Einzelne gehende Beschreibung des Baues gehen, auch würde 
eine solche kaum chronologisch korrekt genannt werden können, da am Schlüsse des Jahres 1878 die de 
finitiven Pläne für den Bau zwar festgestellt waren, aber noch nicht die Sanktion der Kaiserl. Admiralität 
erhalten hatten. Dagegen erscheint es zweckmässig und von Interesse das von der Direktion ursprünglich 
aufgestellte Bauprogramm, welches in grossen Zügen die ganze Anlage (2) darlegt, hier im Auszuge beizu 
fügen. 
Auszuff aus dem JBauprogramme für das Gebäude der Seeivarte. 
(Anlage 2 der Denkschrift.) 
I. Allgemeine Grundsätze. 
1) Das Hauptgebäude in welchem die Bui’eaux und Beobachtungsräume sowie die Sammlungen etc. liegen, 
soll auch die Wohnung des Direktors, eines Assistenten der Abtheilung III und des Kastellans enthalten. 
2) Getrennt von diesem Gebäude liegen nur die folgenden Bäume: 
a. das Kompass - Observatorium, 
b. das magnetische Observatorium, 
eventuell später c. ein kleines Gebäude für ein Durchgangs - Instrument 
und d. ein Thermogi'aphen - Häus’chen. 
8) Die Wohnung des Direktors ist im Erdgeschosse vorzusehen, wo auch Abtheilung II untergebracht 
werden soll; Beide stehen mit den Kellerräumen in Verbindung, die erstere erhält daselbst Küche, Keller 
und Nebenräume, die letztere aber Beobachtungsräume, Zimmer zum Vergleichen der Instrumente u. dgh 
Nach oben steht die Abtheilung II mit den Bibliothekräumen in Verbindung, während die Direktorwohnung 
ganz abgetrennt gehalten werden soll. 
4) Die erste Etage enthält die Bäume für die Direktion, den Konferenzsaal, die Bibliothek und Karten 
sammlung, die Begistratur und das Sekretariat nebst Kasse, ferner die Abtheilung I mit dem Archiv des 
gesammelten Materials. 
5) Die Abtheilung III ist in der zweiten Etage unterzubringen, zusammen mit der Wohnung für den 
Assistenten (oder Vorsteher) dieser Abtlieilung. 
6) Es ist ein Thurm vorzusehen, welcher zum Prüfen der Sextanten und zum Aufstellen der Anemo 
meter dienen soll. 
7) Der Keller hat, ausser den schon genannten Bäumen, die Wohnung des Kastellans, Feuerungsräume, 
eine Druckerei und eine Werkstätte zu enthalten. Ausserdem sollen von demselben aus unterirdische Gänge 
nach den sub 2 a. und b. genannten Lokalitäten geführt werden. 
8) Es ist wünschenswertli, dass auf dem Dache des Gebäudes ein Baum zu Beobachtungen verschie 
dener Art ist. 
9) Ein Baum zur Aufstellung eines Combe’schen Apparates ist vorzusehen. 
II. Disposition der Räumlichkeiten. 
1) Das Kellergeschoss soll enthalten: 
1 Zimmer für den Barographen und Thermographen, 
1 „ zum Vergleichen der Instrumente, 
1 „ zur Werkstätte, 
1 „ zur Druckerei, 
1 „ für physikalisch-chemische Operationen, 
3 „ für die Kastellanswohnung, 
ferner Küchen, Keller der Wohnungen, Vorrathsräume u. s. f. 
2) Das Erdgeschoss soll enthalten: 
10 Zimmer der Direktorwohnung, 
1 „ des Vorstehers der Abtlieilung II, 
1 „ der Assistenten der Abtlieilung II, 
1 „ für die Instrumenten- und Modellsammlung. ,
	        
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