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Full text: 1, 1878

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kreuz. Chronometer und Pendeluhr, Prüfung derselben. Anleitung zur Untersuchung und zur Beobachtung mit 
denselben. Praktische Uebungen. 
3) Der Kompass und die Deviationslehre. Eingehende Erklärung des Deviations-Modelles; Beschreibung 
und Untersuchung der Kompasse. Aufstellung und Kompensation derselben an Bord eiserner Schiffe. 
Praktische Deviationsbestimmung nach verschiedenen Methoden. Uebungen im Beobachten und Rechnen. 
III. Nautische Physik. 
1) Meteorologie. Allgemeine Erklärungen der Klimatologie. Die meteorologischen Elemente. Atmo 
sphärische Depression, Windsysteme und Stürme. Beschreibung der meteorologischen Instrumente und ihre 
Anwendung in der Schifffahrt; praktische Regeln, Anleitung zur Beobachtung; Uebung im Rechnen. 
2) Magnetismus. Die Elemente des Erdmagnetismus, deren absolute Werthe und Veränderungen. 
Magnetische Karten. Beobachtungen der Variation an Land und auf See. Praktische Uebungen im Beob 
achten und Rechnen. 
3) Hydrographie. Wie beim Instruktionskursus sub III. 4. 
4) Die Endziele etc. Wie beim Instruktionskursus sub III. 5. 
Die in Vorstehendem dargelegten Grundzüge des Lehrmateriales an dem eventuell in Verbindung mit 
der Seewarte zu errichtenden Instruktions- und Vorkursus für Navigationslehrer-Aspiranten dürften genügen, 
um einen allgemeinen Ueberblick über das durch die vorgeschlagene Einrichtung Angestrebte zu gewähren. 
Es wird nur noch besonders betont, dass die Behandlungsweise sämmtlicher aufgeführten Lehrgegen 
stände eine gedrängte, präzise zu sein vermag, weil ein bestimmtes Ziel, ein klarer Endzweck dabei von 
vornherein gegeben ist. Ferner ist auch beim Ueberblick des Lehrprogrammes sofort zu ersehen, dass es 
keine Schwierigkeiten darbieten kann, einzelne Vorträge und Unterweisungen gemeinsam für beide Kurse 
zu geben, so dass durch eine, durch einen besonderen Plan zu normirende Kombination beträchtliche Zeit- 
und Arbeitsersparung erwirkt werden kann. Das Vorgehen im Unterricht und in der Unterweisung nach 
fest begrenzten Normen, nach vorhergegangener strenger Ausarbeitung der Vorträge ist zur Erreichung dieses 
Zweckes allerdings Grundbedingung. 
Unter Berücksichtigung aller dieser Punkte und Voraussetzungen ergiebt sich, dass für die Zurüek- 
legung des Instruktionskursus für einen gediegen vorbereiteten Aspiranten ein Zeitraum von fünf Monaten 
genügen würde, während sieh ein viermonatlicher Besuch für den Vorkursus als genügend erweist. Danach 
lässt sich ermessen, welche Zeit für eine jegliche Kategorie der Aspiranten zur Absolvirung des Instruktions 
kursus erforderlich sein würde, wenn dabei festgehalten wird, dass zwei aufeinander folgende Zyklen 
höchstens zwei Monate von einander getrennt sein würden, welches Intervall zur Erholung des Lehrpersonales 
unbedingt erforderlich sein würde. Ueber Jahreszeit und die Termine für den Anfang und den Abschluss 
des Instruktionskursus lassen sich gegenwärtig kaum noch bestimmte Normen geben. Ein wichtiges Element 
bei der Beurtheilung der Räthliehkeit und Zweckmässigkeit der Einrichtung eines Instruktionskursus über 
haupt, und der Möglichkeit in der gegebenen Frist denselben absolviren zu können, bildet die Frequenz-Zahl 
der Aspiranten. Darüber lässt sich im gegenwärtigen Stadium der Sache kaum ein präzises Urtheil fällen. 
Wenn man aber erwägt, dass an sämmtlichen Navigationsschulen des Deutschen Reiches etwa 70 Lehrer, 
einschliesslich der Vor Schullehrer, angestellt sind und die Zahl der Anstellungen, um dem Bedürfnisse zu 
genügen und die Lehrkräfte in ihrer Pflichterfüllung zu entlasten, im Laufe der Zeit erhöht werden muss, 
so dürfte die Annahme, dass alljährlich 6 oder 8 Aspiranten zur Ausbildung gelangen, in den ersten 
Jahren der Wirklichkeit ziemlich nahe kommen. Diese geringe Zahl gestattet von Seite des Lehr 
personales die Verwendung besonderer Aufmerksamkeit und Sorgfalt auf die Ausbildung der einzelnen Aspi 
ranten, wodurch eine erhebliche Beschränkung der Zeit und der Lehrkräfte zulässig wird. 
Die Reichsregierung, welche sich durch diese Denkschrift in die Lage versetzt fand, ein Gutachten 
über den Gesammt-Vorschlag zur Einrichtung eines Instruktions-Kursus für Navigationslehrer-Aspiranten und 
besonders über den dabei eventuell zu Grunde zu legenden Lehrplan eruiren zu müssen, um schliesslich im 
günstigen Falle die Sache den Regierungen der See-Ufer-Staaten empfehlen zu können, verfügte, dass die 
ganze Angelegenheit der technischen Kommission für Seeschifffahrt vorgelegt werde. In der betreffenden 
Vorlage wurde dementsprechend die technische Kommission aufgefordert sich über folgende zwei Punkte 
gutachtlich zu äussern:
	        
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