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belastung der Direktion konnten nur gerechtfertigt erscheinen, wenn die Frequenz des Instruktionskursus
möglichst gross würde, während andererseits die freie Praktizirung junger Leute an den verschiedenen
Abtheilungen störend auf die Fortsetzung der Arbeiten einwirken müsse.
Durch hohe Verfügung der Kaiserlichen Admiralität vom 30. März 1877 wurde die Sache zuerst aufge
nommen und der Direktion der Seewarte die Weisung ertheilt, sich darüber zu, äussern welcher Weisung
denn auch durch ein Promemoria vom 26. Juli desselben Jahres nachgekommen wurde. Allein erst unter
dem 31. Januar 1878 verfügte die Kaiserliche Admiralität, dass die Direktion nunmehr durch Entwurf eines
Programmes für die Einrichtung eines solchen Instruktionskursus Vorlagen vorbereiten sollte, welche bei
den diesbezüglichen Verhandlungen mit den deutschen See-Uferstaaten zur Grundlage dienen konnten.
Demgemäss wurde von der Direktion der Seewarte eine Denkschrift über den Gegenstand ausge
arbeitet, welche unter dem 15. August 1878 der Kais. Admiralität überreicht wurde und hier der Be
deutung der Sache wegen dem Wortlaute nach folgen soll.
Denkschrift.
Es kann wohl kaum einem Zweifel unterliegen, dass es von wesentlichem Vortheile für die Förderung
und Hebung des Unterrichtes an den Navigationsschulen sein muss, wenn den Lehrern, die an diesen An
stalten zu einer Thätigkeit berufen werden, die Gelegenheit geboten werden kann, eine einheitliche, fach
männische und eingehende Ausbildung zu erlangen. Dies findet seine besondere Anwendung mit Bezug auf
jene Zweige der zu lehrenden Gegenstände, welche physikalische Gebiete in ihrer Anwendung auf die prak
tische Schifffahrt berühren, wenngleich auch, wie sich aus dem Nachstehenden ergeben wird, die mathema
tischen Fächer, das Gebiet der geographischen Ortsbestimmung und maritimen Aufnahme von einem solchen
Lehrkursus nicht ausgeschlossen werden sollen. Andererseits muss schon jetzt hervorgehoben werden, wie
sich einer Durchführung der Einrichtung eines Unterrichtskursus für Navigationslehrer-Aspiranten nicht
unerhebliche Schwierigkeiten entgegenstellen, deren Beseitigung nur einer umsichtigen und von praktischer
Erfahrung eingegebenen Einrichtung gelingen wird. Unter diesen Schwierigkeiten nimmt eine hervorragende
Stelle der Umstand ein, dass die Aspiranten für die Navigationsschulen bisher und voraussichtlich auch fiir
die nächste Zukunft jener Klasse von jungen Steuerleuten entnommen werden', welche das Schifferexamen
mit Auszeichnung bestanden haben und wohl eine ganz gute allgemeine Bildung mit in ihren Beruf bringen,
die aber nur in seltenen Fällen eine gründliche Durchbildung in den mathematisch-physikalischen Fächern
umfasst. Für das eingehende Studium und den Erfolg im Lehrberufe aller jener Zweige der Navigation,
welche nach dem gegenwärtigen Stande der Wissenschaft den Kern der Bedingungen für Raschheit und
Sicherheit des Weltverkehrs zur See ausmachen, ist jene Durchbildung aber in hohem Grade wünschens-
werth, um nicht zu sagen unentbehrlich, weshalb denn bei der Durchführung eines Planes, wie der gegen
wärtige, vor Allem Bedacht darauf genommen werden muss, dass den angedeuteten störenden Umständen
durch zweckdienliche Einrichtungen entgegen gewirkt werde.
Von solchen Erwägungen geleitet, wurden die in dieser Denkschrift entwickelten Vorschläge für die
Einrichtung eines Instruktionskursus entworfen.
Einerseits, um der genannten Klasse von jungen Seeleuten auch fernerhin die Möglichkeit zu erhalten,
sich um eine Stelle an einer Navigationsschule bewerben zu können, andererseits, um die Ungleichheit in
der Vorbildung, quantitativ und qualitativ, für den Instruktionskursus zu beseitigen, oder doch deren störende
Folgen möglichst abzuschwächen, und ferner damit es auch für solche junge Leute, welche eine auf anderem
Wege erlangte Ausbildung, die ein tieferes Eingehen auf das Studium der hier in Frage kommenden Fächer
nicht gestattet, genossen haben, möglich sei, den einzurichtenden Instruktionskursus mit Vortheil zu be
suchen, erscheint es zweckmässig, mit diesem noch einen Vorkursus zu verbinden, in welchem vorzugsweise
die mathematisch-physikalischen Vorkenntnisse gelehrt werden, die bei dem Unterricht in dem eigentlichen
Instruktionskursus vorausgesetzt werden müssen.
Selbstverständlich wären jene Aspiranten, welche mit diesen Vorkenntnissen bereits ausgerüstet sind,
nicht verpflichtet, den vorbereitenden Kursus zu besuchen, während andere, bei welchen solches nicht der
Fall ist, sich entweder durch den Besuch des Vorkursus gründlicher vorbereiten können, um sodann in den
Instruktionskursus einzutreten, oder aber nach Absolvirung des ersteren sofort eine Verwendung an einer
Schule (vielleicht einer Vorschule) zu finden, ohne jedoch die Erlangung einer höheren, oder noch weniger