Skip to main content

Full text: 1, 1878

5 
Verwirklichung. Schon im Juli des Jahres 1865 hatte Dr. Neumayer auf einer Versammlung deutscher 
Geographen in Frankfurt a. M. die Gründung eines Institutes empfohlen, welches sich die Lösung jener 
Aufgabe, welche heute das Wesen der Thätigkeit der Deutschen Seewarte bildet, angelegen sein lassen 
solle ; in einem kurzgefassten, in Hamburg erschienenen Prospektus wurden später die Grundzüge der 
Organisation und der damit verknüpften Ausgaben zusammengefasst, allein die politische Lage von Damals 
war wenig danach angethan, Unternehmen dieser Art zu fördern. Im Abschnitte VII, welcher von der 
Geschichte und der Thätigkeit der Abtheilung I der Seewarte handelt, wird dies des Näheren ausgeführt 
werden. Auch findet sich dort dargethan, wie durch die Anlehnung an die Beschlüsse der verschiedenen 
meteorologischen Konferenzen sowohl internationaler Natur, als auch speziell in Deutschland, in welchen 
die Errichtung von Zentralstellen für die Pflege der maritimen Meteorologie und der ausübenden Witte 
rungskunde zu Wasser und zu Lande, dringend anempfohlen werden, zuerst die Einrichtung der Nord 
deutschen Seewarte möglich wurde, und wie sich im weiteren Verlaufe zunächst die Pflege der maritimen 
Meteorologie in der im Jahre 1875 in’s Leben tretenden Deutschen Seewarte gestaltete. Es ist hier nur 
noch zum besseren Verständnisse der dort gegebenen historischen Daten ergänzend hinzuzufügen, dass im 
April 1873 auf Veranlassung des Reichskanzleramtes eine Kommission in Berlin zusammentrat, um über 
die Reorganisation, beziehungsweise die Neugestaltung des Sturmwarmingwesens an der deutschen Küste zu 
berathen und Beschlüsse zu fassen. Die Resultate dieser Berathungen, welche unter dem Vorsitze des 
Geheimen - Regierungsrathes Dr. Dove stattfänden, sind in einem Berichte *) niedergelegt, in welchem die 
Zweckmässigkeit der Einrichtung eines Systems der Sturmwarnungen und der Küstenmeteorologie hervor 
gehoben und die Modalitäten der Durchführung und der Plan für eine Zentralstelle entwarfen wurde. Schon 
damals wurde die Vereinigung der Zentralstelle für Sturmwarnungswesen mit jener für die Pflege der 
maritimen Meteorologie, wie dies nach den Beschlüssen des Wiener Meteorologen-Kongresses empfohlen 
wurde, in’s Auge gefasst. Auf denselben Standpunkt stellte sich die Kommission, welche im Juni 1873 
durch das Reichskanzleramt mit der Aufgabe betraut wurden war, den Zustand der Arbeiten der damaligen 
Norddeutschen Seewürfe festzustellen, und Entwürfe für Umgestaltung oder Neu-Errichtung eines derartigen 
Institutes dem darüber einzureichenden Berichte anzufügen. Auch die Arbeiten dieser Kommission fanden 
in dem weiteren Verlaufe der Entwickelung des Sturmwarnungswesens und der maritimen Meteorologie die 
entsprechende Berücksichtigung. 
In dem Abschnitte VII über die Thätigkeit der Abtheilung I wird ausführlicher dargelegt werden, wie 
im Laufe der Jahre 1873 und 1874 im Hydrographischen Bureau der Kaiserlichen Admiralität für die 
Organisation der maritimen Meteorologie innerhalb der Kriegsmarine Sorge getragen wurde. In Folge der 
von jenem Institute getroffenen Einrichtungen zum Beschaffen und Prüfen der zu den Beobachtungen er 
forderlichen Instrumente und der von Seiten jener Behörde nach den verschiedenen Kongressen und Kon 
ferenzen angeordneten Entsendung von Gelehrten war es durch die Verhältnisse bedingt, die Instruktion 
zur Anbahnung einer Organisation für die bezeichneten Zwecke, wie wir sie heute in der Deutschen See 
würfe vereinigt vertreten sehen, der Kaiserlichen Admiralität anzuvertrauen. Die verschiedenen von dort 
ausgehenden Entwürfe und Eingaben bewirkten, dass noch in der Session 1873 des Bundesrathes ein Antrag 
des Reichskanzler-Amtes, betreffend die Gründung einer Zentralstelle für Meereskunde und Sturmwarnung 
(No. 195 der Drucksachen, Session 1873), welche in dem Berichte der Ausschüsse des Bundesrathes für das 
Seeweesen und für Rechnungswesen v om 12. März 1874 (Drucksache No. 38 der Session von 1874) seine Er 
ledigung dahin fand, dass die genannten Ausschüsse sich für die Errichtung eines solchen Institutes unter 
der Bezeichnung „Deutsche See warte“ aussprach en und als den geeignetsten Ort für dessen Sitz 
Hamburg bezeichneten. Nachdem auch im weiteren Verlaufe der Entwickelung von Seiten des Reichs 
tages den Beschlüssen des Bundesrathes beigetreten und die zur Organisation, Einrichtung und den Betrieb 
der Seewarte und ihrer Nebenstellen erforderlichen Mittel in den Etat pro 1875 aufgenommen worden 
waren, erschien unter dem 9. Januar 1875 die Kaiserliche Verordnung über die Errichtung der Deutschen 
Seewarte (Reichsgesetzblatt No. 2, ausgegeben am 20. Januar 1875). Gemäss dieser allerhöchsten Verfügung 
wurde das zu errichtende Institut dem Ressort der Kaiserlichen Admiralität unterstellt. 
Im Beginne des Jahres 1875 wurden zunächst die Beziehungen zu dem Institute der Norddeutschen 
Seewarte dahin geregelt, dass dem Direktor desselben für das Gesammt-Inventar, einschliesslich auch des 
*) Der Bericht ist der Drucksache No. 195 der Bundesrath-Session von 1873 als Anlage beigefügt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.