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Verwirklichung. Schon im Juli des Jahres 1865 hatte Dr. Neumayer auf einer Versammlung deutscher
Geographen in Frankfurt a. M. die Gründung eines Institutes empfohlen, welches sich die Lösung jener
Aufgabe, welche heute das Wesen der Thätigkeit der Deutschen Seewarte bildet, angelegen sein lassen
solle ; in einem kurzgefassten, in Hamburg erschienenen Prospektus wurden später die Grundzüge der
Organisation und der damit verknüpften Ausgaben zusammengefasst, allein die politische Lage von Damals
war wenig danach angethan, Unternehmen dieser Art zu fördern. Im Abschnitte VII, welcher von der
Geschichte und der Thätigkeit der Abtheilung I der Seewarte handelt, wird dies des Näheren ausgeführt
werden. Auch findet sich dort dargethan, wie durch die Anlehnung an die Beschlüsse der verschiedenen
meteorologischen Konferenzen sowohl internationaler Natur, als auch speziell in Deutschland, in welchen
die Errichtung von Zentralstellen für die Pflege der maritimen Meteorologie und der ausübenden Witte
rungskunde zu Wasser und zu Lande, dringend anempfohlen werden, zuerst die Einrichtung der Nord
deutschen Seewarte möglich wurde, und wie sich im weiteren Verlaufe zunächst die Pflege der maritimen
Meteorologie in der im Jahre 1875 in’s Leben tretenden Deutschen Seewarte gestaltete. Es ist hier nur
noch zum besseren Verständnisse der dort gegebenen historischen Daten ergänzend hinzuzufügen, dass im
April 1873 auf Veranlassung des Reichskanzleramtes eine Kommission in Berlin zusammentrat, um über
die Reorganisation, beziehungsweise die Neugestaltung des Sturmwarmingwesens an der deutschen Küste zu
berathen und Beschlüsse zu fassen. Die Resultate dieser Berathungen, welche unter dem Vorsitze des
Geheimen - Regierungsrathes Dr. Dove stattfänden, sind in einem Berichte *) niedergelegt, in welchem die
Zweckmässigkeit der Einrichtung eines Systems der Sturmwarnungen und der Küstenmeteorologie hervor
gehoben und die Modalitäten der Durchführung und der Plan für eine Zentralstelle entwarfen wurde. Schon
damals wurde die Vereinigung der Zentralstelle für Sturmwarnungswesen mit jener für die Pflege der
maritimen Meteorologie, wie dies nach den Beschlüssen des Wiener Meteorologen-Kongresses empfohlen
wurde, in’s Auge gefasst. Auf denselben Standpunkt stellte sich die Kommission, welche im Juni 1873
durch das Reichskanzleramt mit der Aufgabe betraut wurden war, den Zustand der Arbeiten der damaligen
Norddeutschen Seewürfe festzustellen, und Entwürfe für Umgestaltung oder Neu-Errichtung eines derartigen
Institutes dem darüber einzureichenden Berichte anzufügen. Auch die Arbeiten dieser Kommission fanden
in dem weiteren Verlaufe der Entwickelung des Sturmwarnungswesens und der maritimen Meteorologie die
entsprechende Berücksichtigung.
In dem Abschnitte VII über die Thätigkeit der Abtheilung I wird ausführlicher dargelegt werden, wie
im Laufe der Jahre 1873 und 1874 im Hydrographischen Bureau der Kaiserlichen Admiralität für die
Organisation der maritimen Meteorologie innerhalb der Kriegsmarine Sorge getragen wurde. In Folge der
von jenem Institute getroffenen Einrichtungen zum Beschaffen und Prüfen der zu den Beobachtungen er
forderlichen Instrumente und der von Seiten jener Behörde nach den verschiedenen Kongressen und Kon
ferenzen angeordneten Entsendung von Gelehrten war es durch die Verhältnisse bedingt, die Instruktion
zur Anbahnung einer Organisation für die bezeichneten Zwecke, wie wir sie heute in der Deutschen See
würfe vereinigt vertreten sehen, der Kaiserlichen Admiralität anzuvertrauen. Die verschiedenen von dort
ausgehenden Entwürfe und Eingaben bewirkten, dass noch in der Session 1873 des Bundesrathes ein Antrag
des Reichskanzler-Amtes, betreffend die Gründung einer Zentralstelle für Meereskunde und Sturmwarnung
(No. 195 der Drucksachen, Session 1873), welche in dem Berichte der Ausschüsse des Bundesrathes für das
Seeweesen und für Rechnungswesen v om 12. März 1874 (Drucksache No. 38 der Session von 1874) seine Er
ledigung dahin fand, dass die genannten Ausschüsse sich für die Errichtung eines solchen Institutes unter
der Bezeichnung „Deutsche See warte“ aussprach en und als den geeignetsten Ort für dessen Sitz
Hamburg bezeichneten. Nachdem auch im weiteren Verlaufe der Entwickelung von Seiten des Reichs
tages den Beschlüssen des Bundesrathes beigetreten und die zur Organisation, Einrichtung und den Betrieb
der Seewarte und ihrer Nebenstellen erforderlichen Mittel in den Etat pro 1875 aufgenommen worden
waren, erschien unter dem 9. Januar 1875 die Kaiserliche Verordnung über die Errichtung der Deutschen
Seewarte (Reichsgesetzblatt No. 2, ausgegeben am 20. Januar 1875). Gemäss dieser allerhöchsten Verfügung
wurde das zu errichtende Institut dem Ressort der Kaiserlichen Admiralität unterstellt.
Im Beginne des Jahres 1875 wurden zunächst die Beziehungen zu dem Institute der Norddeutschen
Seewarte dahin geregelt, dass dem Direktor desselben für das Gesammt-Inventar, einschliesslich auch des
*) Der Bericht ist der Drucksache No. 195 der Bundesrath-Session von 1873 als Anlage beigefügt.