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Die Gebühren für eine weniger umfassende Prüfung, über deren Dauer bestimmte Vorschriften nicht
bestehen, betragen 10 J\i . (Siehe Anhang zu diesem Berichte Nr. 40, Formular A.)
Bei einer vollständigen Prüfung werden die Chronometer einer möglichst umfassenden Untersuchung
in Bezug auf ihre Kompensation und auf den Isochronismus der Schwingungen der Unruhe, sowie auf ihre
Güte und Verwendbarkeit für die Zwecke der Schifffahrt unterworfen; es ist demgemäss für diese Prüfung
eine Minimaldauer von 4 Monaten festgestellt. Während dieser Zeit werden die Instrumente successive den
Temperaturen von +5° bis +30°Zentigrade in den für diesen Zweck hergerichteten Wärme- und Kühlräumen
ausgesetzt, und wird ihr Verhalten besonders mit Rücksicht auf die Abhängigkeit ihres Ganges von den
Temperaturänderungen sorgfältigst beobachtet. Ist das Verhalten des Instrumentes ein befriedigendes, so
wird dem mit dem Dienstsiegel der Abtheilung zu versehenden Atteste eine möglichst genäherte Gangformel
beigegeben (Siehe Anhang zu diesem Berichte Nr. 45). Im entgegengesetzten Falle, wenn also das Chrono
meter starke Gangschwankungen, auffallende Mängel in der Kompensation oder auch eine übermässige
Acceleration zeigen sollte, wird dem Fabrikanten hiervon, unter Angabe des muthmaasslichen Fehlers, An
zeige gemacht und derselbe aufgefordert das Instrument einer Untersuchung, behufs Abstellung der Mängel,
zu unterziehen. Die Gebühren für die vollständige Prüfung betragen, gleichgültig oh das Resultat ein be
friedigendes war oder nicht, 20 AI.. (Siehe Anhang zu diesem Berichte Nr. 41, FormularB.) Instrumente,
deren Konstruktion in irgend welchen Punkten von den bisherigen abweicht, werden von dem Institute nach
vorher vom Erfinder eingeholter Genehmigung des Vorstandes unter gleichzeitiger Einreichung einer, die
Eigenthümlichkeiten der neuen Konstruktion erläuternden Mittheilung, gebührenfrei geprüft.
Der Beobachtungsdienst in der Abtheilung war früher so geregelt, dass, abgesehen von der Vergleichung
der zu den Konkurrenzprüfungen (von welchen sogleich die Rede sein wird) eingelieferten Chronometer,
welche täglich geschah, die Vergleichung der Chronometer mit der Normaluhr der Sternwarte jede
Woche dreimal erfolgte und zwar Montags, Mittwochs und Sonnabends. Ausser den hieraus von Ver
gleichung zu Vergleichung (Journal zum Einträgen der Chronometer-Vergleichungen, s. Anhang Nr. 39) resul-
tirenden Gängen (Schema des Chronometer-Journales für die laufende Chronometer-Prüfung, Anhang dieses
Berichtes Nr. 43, Rubrik: Täglicher Gang) wurden dann auch die aus den Montagsvergleichungen allein sich
ergebenden täglichen Gänge abgeleitet (Rubrik: Wöchentlicher Gang) und die Aenderungen in den Temperaturen
nur an den Montagen vorgenommen. Während dann den Uhrmachern ausführlichere Gänge im Einzelnen
mitgegeben wurden, wurden bei der Ausfüllung der Atteste für die von der Handelsmarine übergebenen
Uhren im Wesentlichen nur die W ochenmittel berücksichtigt, da für nautische Zwecke weniger die mit
kleinen Gangschwankungen behafteten täglichen Gänge, als die zur Standberechnung auf längere Zeiten
zuverlässigeren Wochenmittel von Werthe sind.
Seit Beginn der zweiten Konkurrenzprüfung (15. Sept. 1878) wird jedoch, im Interesse einer grösseren
Uebersichtlichkeit und Gleichwerthigkeit der Resultate, die Chronometervergleichung jeden zweiten Tag aus
geführt, wodurch zunächst erreicht wird, dass bei Berechnung der täglichen Gänge der Zwischenraum stets
ein gleicher von zwei Tagen bleibt und ferner das Dekadenprinzip konsequent durchgeführt werden kann.
Sonst gilt alles von der Woche Gesagte bei dem jetzigen Modus von der Dekade. (Schema des Chronometer-
Journales für die Konkurrenz-Prüfung, siehe Anhang zu diesem Berichte Nr. 44).
Die für diese Untersuchungen nothwendigen astronomischen Zeitbestimmungen sind bisher von dem
Observator der Sternwarte, sowie auch vom Abtheilungsassistenten an den Meridianinstrumenten der Stern
warte ausgeführt worden. Für die Uhrvergleichungen wird die Kessel’sche Normaluhr und für den Chrono
graphen eine andere Pendeluhr der Sternwarte benutzt.
b. Die Chronometer-Konkurrenz-Prüfungen und deren Resnltate.
Als ein besonderes Mittel zur Hebung der Chronometer - Industrie werden nach dem Vorgänge der
Königlichen Sternwarte zu Greenwich, auf Veranlassung der Kaiserlichen Admiralität, von dem Institute
alljährlich Konkurrenz-Prüfungen von Chronometern abgehalten, deren Dauer auf 180 Tage fest
gesetzt ist, und zu welchem gegenwärtig bis zu sechs Instrumenten von jedem zur Benutzung des Institutes
überhaupt berechtigten Fabrikanten eingeliefert werden können.
Bisher sind zwei solcher Prüfungen erfolgt; die erste fand vom 4. Juni bis 5. November 1877, die
zweite vom 15. September 1878 bis zum 15. März 1879 statt.