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Full text: 1, 1878

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Einrichtungen getroffen, um hinfort allmonatlich in den „Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteo 
rologie“ eine Tabelle der Summen, Mittel und Extreme aus diesen Beobachtungen für den letztvorher- 
gegangenen Monat zu ermöglichen. Diese Tabelle wird überdies auch noch dem betreffenden Hefte der 
„Monatliche Uebersicht der Witterung“ beigegeben, damit diese Veröffentlichungen so vollkommen und für 
sich selbstständig als thunlich werden. (Siehe Seite 136 dieses Berichtes, VIII). 
V. Meteorologisches Jahrbuch nach internationalem Schema, im Vereine mit den übrigen Deutschen Instituten 
und Stationen. 
Auf der, bei Gelegenheit der 49. Versammlung der Deutschen Naturforscher und Aerzte im September 1876 
in Hamburg abgehaltenen Konferenz Deutscher Meteorologen*) wurde nach dem Vorschläge des Herrn Hof 
raths Bruhns die Herausgabe eines gemeinsamen Jahrbuches der Deutschen Stationen beschlossen, welches die 
meteorologischen Beobachtungen nach dem internationalen Schema enthalten soll. Die Kosten dieser Publika 
tion werden von den einzelnen Stationsnetzen oder Stationen getragen nach Maassgabe des auf dieselben 
entfallenden Raumes. Die Sorge der Herausgabe übernahm für die ersten Jahre Prof. Bruhns, indem sich 
die Direktion der Seewarte bereit erklärte, bei eintretender Vermehrung der ihr zu Gebote stehenden 
Arbeitskräfte die Herausgabe zu übernehmen. 
Von der Seewarte wurden zu diesen Pubikationen die Beobachtungen der Stationen Memel, Keitum, 
Kiel, Neufahrwasser, Swinemünde, Borkum und Hamburg (für 1876) in druckfertigem Zustande nebst der 
gehörigen Einleitung geliefert und ist nunmehr der Druck des Jahrganges 1876 vollendet, während jener 
des Jahrganges 1877 begonnen wurde und rasch seiner Vollendung entgegengeht. 
X. Thätigkeit des Chronometer-Prüfungs-Institutes. 
(Abtheilung IV.) 
Das, wie bereits Seite 8 dieses Berichtes ausgeführt, im Jahre 1876 als Abtheilung IV der Seewarte’ 
in’s Leben getretene Chronometer-Prüfungs-Institut ist in erster Linie dazu bestimmt, die Interessen der 
deutschen Chronometer-Industrie zu fördern und den Uhrenfabrikanten die Gelegenheit zu geben, welche 
ihnen bisher, wenn man von den Einrichtungen der Kaiserlichen Marine absieht, gefehlt hat: ihre Chrono 
meter einer eingehenden Prüfung in Bezug auf die Kompensation und den Isochronismus der Schwingungen 
der Unruhe unterwerfen zu lassen. Zum Zwecke dieser Prüfung können ausser Instrumenten von innerhalb 
des deutschen Reiches etablirten Uhrmachern ausnahmsweise auch solche von schweizer Fabrikanten ein 
geliefert werden. In zweiter Linie hat das Institut es sich zur Aufgabe gestellt, für die ihr zur Beobachtung 
übergebenen Chronometer der Handelsmarine den Gang in verschiedenen Temperaturen zu bestimmen und 
— falls die Instrumente der Abtheilung eine hinlängliche Zeit verbleiben können — auch die Temperatur 
koeffizienten zu ermitteln, so dass die Schiffsführer in den Stand gesetzt werden, aus den ihnen gewordenen 
Angaben später auf See die zur Längenbestimmung erforderlichen Zeitunterschiede mit möglichster Schärfe 
abzuleiten. Dementsprechend steht es sämmtlichen Kapitänen der Handelsmarine, ohne Rücksicht auf 
Nationalität, frei, ihre Chronometer der Abtheilung zur Beobachtung zu übergeben. 
a. Geschäftsgang und Dienst des Ghronometer-Prfifungs-Institutes. 
Der Dienst des Institutes, sowie sein Verkehr mit dem betheiligten Publikum ist durch ein besonderes 
Regulativ vom 18. Januar 1876 geregelt und soll hier zunächst im Anschluss an dasselbe eine Schilderung 
des Geschäftsganges gegeben werden. 
Die vom Institute angestellten Prüfungen unterscheiden sich im Allgemeinen von einander nur durch 
ihre verschiedene Ausführlichkeit, welche letztere sich in einem grösseren oder geringeren Variiren der 
Temperatur äussert, und hängt die Wahl der Temperaturgrenzen zunächst vom Wunsche des Fabrikanten 
ab. Die Resultate der Untersuchung werden in Form eines von dem Direktor der Sternwarte, als Vorstand 
des Institutes, zu unterzeichnenden Atteste den Einlieferern der Instrumente zugestellt. 
*) Siehe Abschnitt II dieses Berichtes S. 10 oder Anhang Nr. 8.
	        
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