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Abtheilung I. Die Organisation der meteorologischen Arbeit zur See innerhalb der Deutschen
Handelsmarine und die Verwerthung der durch diese Organisation zusammengetragenen Beobachtungen für
die Wissenschaft überhaupt und zum Vortheile des Deutschen Seeverkehrs in’s Besondere, bildet den Kern
der dieser Abtheilung gestellten Aufgabe.
Abtheilung II. Diese Abtheilung befasst sich mit der Beschaffung und Prüfung sämmtlicher (mit
Ausschluss der Chronometer), für die Zwecke des Institutes, der Zweigorgane desselben und dessen Mit
arbeiter erforderlichen Instrumente. Eine besondere Aufgabe dieser Ahtheilung bildet die Pflege der Wissen
schaft der Deviation der Kompasse an Bord eiserner Schiffe, deren Anwendung in der praktischen Navi
gation und Weiterentwickelung.
Abtheilung III funktionirt als Zentralstelle für Wettertelegraphie, Küstenmeteorologie und das Deutsche
Sturmwarnungswesen und entwickelt sich nach und nach zur Zentralstelle für die ausübende Witterungs
kunde in Deutschland.
Abtheilung IV oder das Chronometer-Prüfungs-Institut hat sowohl die Aufgabe in alljährlichen Kon
kurrenz-Prüfungen die deutschen und schweizerischen Fabrikate auf dem Gebiete der Chronometermacher-
Kunst zu prüfen, als auch die im Gebrauche befindlichen Instrumente der Handelsmarine den üblichen
Entersuchungen zu unterwerfen.
Ein Institut von so vielseitiger und weitverzweigter Thätigkeit bedarf naturgemäss reicher Sammlungen
an Instrumenten und Apparaten, an Bücher- und Kartenwerken und vor Allem auch einer festen, auf stren
ger Ordnung und Unterordnung aller zum gemeinsamen Wirken berufenen Faktoren basirenden Verwaltung.
Es ist der Zweck dieses ersten, vier Jahre ihres Bestehens umfassenden Berichtes, über die Thätigkeit
der Seewarte in den einzeln Zweigen Rechnung zu legen und darzuthun, wie sich die Verwaltung des In
stitutes, die Sammlungen an Karten, Büchern und Instrumenten innerhalb dieses Zeitraumes gestaltet, be
ziehungsweise entwickelt haben.
II. Zur Geschichte der Deutschen Seewarte.
1. Vorgeschichte und Aufnahme der Arbeit.
Die Verwirklichung des Gedankens der Errichtung eines Institutes in dem Sinne und dem Umfange,
wie dies in der Einleitung zu diesem Berichte in allgemeinen Zügen dargelegt wurde, konnte nur allmählich
eintreten; namentlich bedurfte es dazu so mancher, in den deutschen Küstenstaaten von Ehedem und vor
der Gründung des Deutschen Reiches schwer oder gar nicht zu erzielender Vorbereitungen, es bedurfte der
Herbeiführung von, für das Gedeihen des Planes unbedingt erforderlichen Zustände. Wenn man auch ganz
davon absieht, dass es naturgemäss eine geraume Zeit erfordern musste, ehe von der Anerkennung der
Nothwendigkeit oder auch nur der Nützlichkeit eines solchen Institutes die Rede sein konnte, so stiess schon
die erste und wichtigste Vorfrage, wie die zur Erhaltung desselben erforderlichen Mittel zu beschaffen sein
würden, auf unüberwindliche Schwierigkeiten, denn an die Einrichtung und Unterhaltung von Seiten Eines
der Seestaaten konnte wohl kaum gedacht werden. Diese Schwierigkeiten waren um so erheblicher, als
ähnliche Institute, wie die Seewarte, auch in anderen seefahrenden Staaten nicht existirten, welche zum
Vorbilde hätte dienen und deren Nützlichkeit hätten erweisen können. Wohl hatte die grossartige und den
Weltverkehr zur See reformirende Thätigkeit des National-Observatoriums (National-Observatory) in Washing
ton unter des hochverdienten Maury Leitung die Bedeutung meteorologischer Arbeit zur See nach der
praktischen, wie nach der theoretischen Richtung hin genugsam illustrirt, wohl waren durch die in Utrecht
von Buys-Ballot und in London von Fitzroy in’s Leben gerufenen Institutionen Arbeiten veröffent
licht worden, die zur Nachfolge anspornten, wohl hatte selbst die im Jahre 1867 in Hamburg durch v. Free den
eingerichtete Norddeutsche Seewarte die Organisation der maritim-meteorologischen Forschung unter dem
deutschen Seemannsstande in die Hände genommen, allein in keinem der genannten Institute gelangte der
Gedanke einer Zentralstelle, nicht nur für die Pflege der maritimen Meteorologie, sondern auch für die Wissen
schaft der Prüfung der Instrumente zur Ausübung der Navigation in der Kauffahrtei-Marine vollständig zur