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Full text: Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte, 1 (1878)

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Es wurden hier nur jene Instrumente für magnetische Zwecke namentlich aufgezählt, welche für die 
Arbeiten der Abtheilung II erforderlich waren und daher in Anwendung kamen. Eine Reihe hierher ge 
höriger Instrumente und Apparate sind der Modell- und Instrumenten - Sammlung einverleibt , von welcher 
weiter unten die Rede sein wird. 
3. Prüfung der Instrumente. 
a. Die Einrichtungen und angewandten Methoden. 
Zur Prüfung der Sextanten und anderer Reflektions - Instrumente dient das im Abschnitte III, 3, 
Seite 16 dieses Berichts beschriebene Sextantenstativ; Seite 17 ist die Aufstellung desselben für die Zentral 
stelle kurz beschrieben. Obgleich sich bisher für einige andere Hafenorte der Küste, vor allem aber für 
Bremerhaven das Bedürfniss herausgestellt hat, Vorrichtungen für das Prüfen der Sextanten zu haben und 
obgleich die Direktion sofort ein Sextantenstativ für Bremerhaven hat anfertigen lassen und nun seit zwei 
Jahren im Besitze desselben ist, so konnte doch wegen unzureichender Lokalität an jenem Orte zum Nach 
theile der Sache zu einer Aufstellung desselben nicht geschritten werden. Es hat den Anschein, als könnte, 
solange die Hauptagentur der Seewarte in demselben Hause untergebracht ist, an eine Befriedigung dieses 
dringenden Bedürfnisses nicht gedacht werden. 
Es wurden nun zwar stets einige Sextanten von auswärtigen Hafenorten nach Hamburg zur Prüfung 
gesandt, allein die Zahl derselben ist verschwindend klein gegen jene der überhaupt an der Seewarte ge 
prüften Reflektions-Instrumente. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher zunächst auf die in 
Hamburg verfertigten (oder angekauften) geprüften Instrumente. 
Von dem Punkte der Aufstellung aus (Seite 17), an welchem die Schraube bei A (Fig. 2) zentrisch 
festsitzt, sind die Azimutunterschiede zwischen 6 scharf begränzten Objekten (Kirchthürmen) ebenso wie 
ihre Höhenwinkel mittelst eines Universalinstrumentes gemessen und daraus die Winkeldistanzen zwischen 
diesen Gegenständen, auf die zwischen ihnen liegende schiefe (Sextanten-) Ebene bezogen, berechnet worden. 
Das nächste dieser Objekte ist 7.3 Kilometer entfernt, so dass von der Spiegel-Parallaxe bei Messung ihrer 
Winkel-Distanz mit dem Sextanten abgesehen werden kann. Nachdem nun der Sextant mittelst des Nonius 
auf die Korrektheit seiner Theilung, ferner auf die Güte und senkrechte Stellung seiner Spiegel und die 
Tauglichkeit der Verdunklungsgläser, so wie auf Güte und richtige Stellung des Fernrohrs geprüft 
worden ist, werden mit demselben die Winkel zwischen den genannten Objekten in allen Kombinationen, 
15 an der Zahl, gemessen und die Abweichungen von den bekannten genauen Werthen darauf hin unter 
sucht, ob sie sich als Exzentrizitätsfunktion darstellen lassen. Die Einzelheiten dieses Verfahrens sind im 
Jahrgange 1876 der „Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie,“ Seite 166—172, wo auch die 
Bezeichnungen und Werthe der verwendeten Winkel (Seite 170) gegeben ist, dargelegt und wird hier um so 
mehr darauf verwiesen, weil dort auch das ganze Verfahren durch ein Beispiel erläutert wird. 
In der Anlage 21 zu diesem Berichte sind die Werthe der bei der Prüfung verwendeten 15 Winkel 
sowie das Schema, nach welchem die Berechnung ausgeführt wird, zu finden. Zum Verständnisse dieser 
Anlage ist es übrigens erforderlich, die gebrauchten Bezeichnungen zu erklären. Dieselben sind: 
a — Abweichung von dem wahren Winkel werthe, 
b — Sinus versus des halben beobachteten Winkels, 
c = Sinus des halben beobachteten Winkels, 
bb — b 2 und cc — c 2 (nach der von Gauss bei der zur Anwendung gebrachten Ausgleichungs 
rechnung eingeführten Bezeichnung). E und p haben die bei diesen Untersuchungen allge 
mein angenommene Bedeutung. 
Ueber die Resultate der Sextanten-Prüfung wird von der Direktion der Seewarte ein Zertifikat ausge 
stellt, dessen schematische Form aus der Anlage Nr. 22 dieses Berichtes zu ersehen ist. 
Für die Prüfung der Barometer in absolutem Sinne sind die erforderlichen Einrichtungen weder an 
der Zentralstelle noch an den Zweigorganen vorhanden, wie das schon oben bei der Ermittelung des 
Normal-Barometerstandes zur Genüge betont wurde. Die Räumlichkeiten, welche dem Institute zur Ver 
fügung gestellt werden konnten, gestatteten weder die Aufstellung eines Komparators oder eines Katheto- 
meters noch auch der sonstigen zu absoluten Bestimmungen auf diesem Gebiete anzuwendenden Apparate.
	        
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