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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 3 (1875)

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schieht in den meisten Plätzen mit den maurischen grossen Booten, von 16 bis 
20 Riemen, welche geeignet sind, die Brandung zu passiren. Diese Boote 
oringen und holen auch die Ladung von Kauffahrteischiffen. Die Barren derjenigen 
Plätze, welche an einer Flussmündung liegen, sind für Schiffe nur sehr selten 
zu passiren; so musste z. B. einst ein italienischer Schooner, welcher bei 
Rabat in den Fluss hineingegangen war, ein ganzes Jahr warten, ehe er wieder 
hinaus konnte. 
Alle die obengenannten Plätze treiben einigen Seehandel und haben Schiffs- 
verkehr mit Europa. Der Export überwiegt bedeutend den Import, so dass die 
herkommenden Schiffe häufig erst Ladung für Gibraltar, Madeira oder die Ca- 
narischen Inseln bringen, in Ballast die marokkanische Küste anlaufen und von 
hier Rückfracht nach Europa nehmen. Ein grosser Theil des Verkehrs wird 
durch zwei Küstendampfer-Linien, eine englische und eine französische, unter- 
halten. 
Die Hauptartikel für die Ausfuhr sind: Bohnen (in England als Viehfutter 
verwendet), Mais, Kanariensamen (theils als Vogelfutter, theils zur Fabrikation 
von Stärke für Baumwollenfabrikate verwendet), Ziegen- und Ochsenhäute, 
Schafwolle, etwas Baumwolle und von dem südlichen Theil der Küste Argan- 
und Olivenöl und Bienenwachs, Weizen und Gerste dürfen nicht ausgeführt 
werden, ebenso wenig lebendes Vich und Geflügel. England und Frankreich 
haben durch einen Handelsvertrag das Recht, jährlich eine bestimmte Anzahl 
von Ochsen für Gibraltar bezw. Oran auszuführen, ebenso erhalten Schiffe Pro- 
viant für den eigenen Gebrauch. Auf die Ausfuhr der recht guten Pferde ist 
eine hohe Steuer (100 Dollar für jedes Pferd) gesetzt. Von den ausgeführten 
Waaren gehen die Feldfrüchte und Oel nach England, Felle und Schafwolle zum 
Theil nach Frankreich. 
Einfuhrartikel sind: Leichte billige Baumwollenstoffe, Kurz- und KEisen- 
waaren von geringer Qualität, Thee, Zucker, Lichte und andere Kleinigkeiten. 
Zahlungsmittel sind, schon seit älterer Zeit her, Fünffrankenstücke französischen 
and italienischen Gepräges und als kleine Münze die spanischen Peseta’s (Werth 
1 Franc), sowie kleine einheimische Silber- und Kupfermünzen. 
Da in Marokko nur sehr billige Waare einen Markt findet, und auf die 
Qualität weniger Gewicht gelegt wird, so würden manche dieser Industrie- 
produkte, z. B. Eisenwaaren, namentlich Arbeitsgeräthe, Sicheln, Messer u. s. w. 
gewiss guten Absatz finden. Gegenwärtig ist der Handel vorzugsweise in den 
Händen der Engländer, Die in den Küstenplätzen ansässigen Kaufleute sind 
nebenbei Agenten englischer Häuser, oder machen, wenn sie’ selbstständig sind, 
mit diesen Commissionsgeschäfte. , 
Von den marokkanischen Industrieproducten können höchstens Maroquin- 
Lederwaaren (Pantoffeln u. 8. w.), Teppiche (von Frauen gearbeitet), nach Art 
der von Smyrna, Strohmatten und eine Art bronzene Theebretter mit Ver- 
zierungen nach maurischem Geschmack, erwähnt werden. 
Die Kauffahrteischiffe, welche den hiesigen Handel vermitteln, sind 
grösstentheils englische und einige kleinere spanische und portugiesische Küsten- 
fahrzeuge; zeitweise sollen auch dänische, sowie französiche und italienische 
Fahrzeuge an diese Küste kommen, deutsche dagegen höchst selten. 
Ueberhaupt leben nur wenige deutsche Reichsangehörige in diesen Küsten- 
plätzen. Die grösste Kopfzahl in den europäischen Colonien der Städte liefern 
die Spanier, welche seit alten Zeiten an diesen Küsten Seefischerei auf Thun- 
fische betreiben, demnächst die Engländer und Franzosen. In Mogador sollen 
über 200, in Mazaghan über 180, in Rabat 60 bis 80 Europäer leben. 
Die eingeborene Bevölkerung (nach KRohlfs hat Marokko ungefähr 
6,500,000 Einwohner) besteht aus Arabern und Berbern (Muhamedaner) und Juden 
(ungefähr 200,000), welche zwar sehr unterdrückt sind, aber doch den Handel 
und Verkehr zwischen Europäern und Mauren vermitteln. 
Letztere hängen mit grosser Strenge an den Regeln ihres Glaubens, 
stehen aber in Tanger im freundlichen Einvernehmen zu der europäischen Ein- 
wohnerschaft. Nur in Tanger selbst darf übrigens ein Fremder Grundbesitz 
erwerben. 
Die meisten marokkanischen Küstenplätze sind mit 
(s. Tafel), deren Thore Nachts geschlossen und durch 
Mauern umgeben 
Forts vertheidiet
	        
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