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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 3 (1875)

DAN 
Ladung. Hat ein Schiff Passagiere an Bord, so müssen dieselben mit 
ihrem Namen im Gesundheitspass aufgeführt sein, auch müssen zu deren Legitimation 
sämmtliche hierzu nöthigen Papiere vorgelegt werden. Bei Ankunft im Hafen 
muss der Schiffsführer der Landesbehörde ein Manifest vorlegen, in welchem 
der Bestand und die Qualität der Ladung angegeben ist; ferner ein Verzeich- 
niss des an Bord befindlichen Proviants, der Waffen, des Pulvers und des Ta- 
baks. Letzterer und das Salz müssen nach Gewicht angegeben sein. Die Ein- 
klarung des Schiffes besorgt das Deutsche Consulat, und sind dafür 25 Lires zu 
zahlen; eine Luckenbesichtigung findet nur statt, wenn die Ladung durch Nässe 
verdorben sein kann; in solchem Falle hat man 5 Lires zu zahlen. Bei Fällen 
von Protest und Verklarung kann man die Hülfe des Consulats in Anspruch 
nehmen, 
Bei Ladungen von Marmor in Blöcken, Tafeln und Fliesen, und bei Bild- 
hauerarbeiten ist es rathsam, die Hälfte der Tragfähigkeit des Schiffes nicht zu 
überschreiten. Die ganze Ladung wird, ganz gleich, woraus dieselbe besteht, 
mit Leichterfahrzeugen von Bord geholt und ebenso die Ladung an Bord ge- 
bracht. Wegen Auszahlung der Fracht sollte man darauf achten, dass in der 
Charte-partie nicht nur „the freight is to be paid in cash“ aufgenommen wird, 
sondern „the freight is to be paid in gold or silver“, denn das coursirende 
Papiergeld wird hier auch als „cash“ betrachtet. Das coursirende Geld besteht 
aus Lires und Centimes; 1 Lire = 100 Centimes = ungefähr 80 Reichspfennige. 
Der Cours ist veränderlich und erhielt dor Schiffscapitain s. Z, 27.13 Lires für 
ein Pfund Sterling. Das Zollwesen wird hierselbst sehr streng ausgeführt und 
der Hafencapitain ist die erste Person der Hafenbehörde, dessen Befehlen und 
Anordnungen streng nachzukommen ist. Vor dem Verlassen des Hafens muss 
sich jedes Schiff mit einem Attest über ortsgebräuchliche gute Stauung der 
Ladung verschen, da solches sonst nachträglich durch den dortigen Experten 
geschehen muss, was Kosten und Zeitverlust machen würde; forner müssen die 
Schiffspapiere von dem Landes-Consul des Bestimmungshafens legalisirt werden. 
Versicherungs- und Classifications-Gesellschaften sind hier durch Agenten 
vertreten. Desertionen von Mannschaften finden hier selten statt, aber eine 
Wache während der Nacht ist nothwendig. 
Ein- und Ausfuhr und Hafenkosten. Zu den hauptsächlichsten Ein- 
fuhr-Artikeln gehören: Kohlen, Tabak, Getreide, Wolle und Baumwolle; dagegen 
sind die hauptsächlichsten Ausfuhrartikel: Marmor, Strohsachen, Lumpen, Oel, 
Früchte und Schwefel. Die Hafengelder etc. betragen 50 Cent. für die Register- 
Tonne und die Leuchtfeuer-Abgaben 20 Cent. die Tonne. Der deutsche Consul 
bittet um einen freiwilligen Beitrag für die Unterhaltung der Deutschen Kirche. 
An Quarantaine-Kosten hat man 20 Cent. für die Register-Tonne zu zahlen und 
die Messgebühren betragen 12 Lires. Die Adresscommissionsgebühr beträgt ge- 
wöhnlich 2 pCt. 
Ausrüstung. Im Hafen sind Krähne vorhanden, auch befindet sich ein 
Trockendock und ein Patent-Schlipp daselbst, letztere beide für jede Grösse 
von Schiffen. Ueberhaupt kann hier jede Art von Reparatur an hölzernen wie 
eisernen, Segel- und Dampfschiffen ausgeführt werden. Der Hafen ist durch 
Telegraphen mit allen Plätzen Europas verbunden. Ferner ist ein Zeitball da, 
damit die Schiffe ihre Chronometer vergleichen können, und in der Stadt können 
letztere auch regulirt werden, Da man hierselbst in den meisten Fällen keine 
Mäkler gebraucht, so nimmt man sich einen Dolmetscher an, mit dessen Hülfe 
man sich Alles allein besorgen kann; derselbe erhält, inclusive eines Bootes, 
je nach der Grösse des Schiffes 50 bis 150 Lires. Wenn man einen Schiffszim- 
merer gebraucht, so muss man für solchen täglich 6 Lires bezahlen. 
Der Ballast wird in Leichterfahrzeuge gelöscht und ebenso an Bord ge- 
bracht; für letzteres hat man 3 Lires für die Tonne zu zahlen und das erstere 
kostet, wenn man mit den eigenen Leuten den Ballast löscht, 1 Lire die Tonne: 
Das Tauwerk kostet 100 Kilogramm 128 Lires, Kohlen ungefähr 45 Lires die 
Tome, schwedischer Theer 44 Lires das Fass, Lampenöl 1’/2 Lires das Kilogramm. 
Proviant. Für 100 Kilogranmme Brod müssen 54 Lires, für 100 Kilo- 
gramme Fleisch 137 Lires und für 100 Kilogramme Butter 300 Lires bezahlt 
werden. Im Uebrigen sind die Preise ziemlich gleich denen in Norddeutsch-
	        
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