I. Zur Geschichte der Gründung der Norddeutschen
Seewarte.
Die erste öffen tliche Anregung zur Gründung eiuer_,,deutschen Scewarte“-' Erste
ging von dem Congress deutscher Geographen aus, welchen Dr. Petennaun
nach Frankfurt a/M. berufen hatte, um überhaupt die Pflege geographischer ‘ ö '
Studien zu fordern, und besonders die Aufmerksamkeit des gebildeten Publikums
auf die Organisation einer Nordpol-Expedition zu concentriren. Auf jener Ycr-
sammhing des Rommers 1865 ..lenkte nach Erledigung dieser Hauptsache der nach
Tanger Abwesenheit von Melbourne zurückgekehrte Dr. Neumayr, Director des
dortigen meteorologischen und astronomischen Observatoriums, die Sympathieen
der Freunde der Erdkunde auf ein nautisch-meteorologisch-hydrogra
phisches Institut, wie es zuerst von Maury JJ543 in Amerika, dann seit
1854 von Holland, seit 1860 von England eingerichtet worden ist, und auch im
Dienste der vaterländischen Seefahrt in einem der grössere Seeplätze Nord
deutschlands müsse gegründet werden. Aber so warme Theiluahme auch ein
zelne Mitglieder jener Versammlung dieser für sie nicht mehr neuen Idee
zuwandten, so scheiterten doch Dr. Neumayrs Versuche, im folgenden Winter
in Hamburg das Institut in*s Leben zu rufen, an den damaligen zerfahrneu
öffentlichen Zuständen der Nation, und der daraus folgenden übermässigen An
forderung, welche an den einzelnen Staat bei der Inangriffnahme eines so weit
läufigen Unternehmens gestellt werden musste. Dennoch sollte die Idee nicht
aufgegeben sein, wenn auch der erste öffentliche Antragsteller verstimmt sich
definitiv zurückzog, und jetzt bekanntlich sieh zu einer grossen Keiso quer durch
den australischen Continent rüstet; vielmehr nahm sie der Unterzeichnete,
dessen thätige Mitwirkung von Anfang an gesichert war, selbstständig wieder
auf, als die Ereignisse des Jahres 1866 wenigstens nach einer Seite hin dem
Unternehmen Aussicht auf bessern Erfolg verhiessen. Die Hamburger Handels- b '
kammer nahm sich mit lebhafter und activer Theilnahme der Sache an und
erbot sich, nachdem sie die Zustimmung des Hohen Senates hierzu erhalten, zur
Vermittelung der einstweiligen unentgeltlichen Ueberlassung eines geeigneten
Lokals und Deckung der Geschäftsunkosten für die Dauer von zwei Versuchs
jahren, während andererseits die freiwillige Uebernahme der Arbeiten des
Instituts versprochen wurde. Nachdem auch die Bremer Handelskammer ein
geladen war, das Unternehmen durch ihre Mitgenossenschaft zu unterstützen,
erliessen beide Handelskammern auf den 1. Januar 1868 die nachstehende