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Full text: Jahresbericht 1928

Jahresbericht der Deutschen Seewarto für 1928. 
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auf der Hauptagentur abgehört werden. Der Stand der Hauptuhren wird auf 
der Hauptagentur täglich nach dem Nauener oder Pariser Zeitzeichen ermittelt. 
Der Fehler der Abgabe übersteigt im allgemeinen + 0.2s nicht. 
In Bremen ist die Anlage sowohl auf dem Hafenhaus in Hafen I wie in der 
Hauptagentur fertiggestellt, sie konnte jedoch wegen Ersatzes eines nicht sofort 
beschaffbaren Relais noch nicht in Betrieb genommen werden. Die Haupt 
agentur ist mit einer neuen Funkempfangsanlage ausgerüstet worden; die Aus- 
löseuhr hat daneben Aufstellung gefunden, die Auslösung des Lichtzeitzeichens 
erfolgt über Postleitungen. 
Mit Ende des Berichtsjahres sind ferner die Zeitbälle von Cuxhaven und 
Bremerhaven stillgelegt worden. Prinzipielle Schwierigkeiten betreffs der vier 
noch einzurichtenden Anlagen Cuxhaven, Bremerhaven, Stettin und Swinemünde 
bestehen heute nicht mehr. 
c) Chronometerprüfungen. 
Die 51. Wettbewerbprüfung wurde Ende Februar abgeschlossen. Von den 
von sechs deutschen Firmen eingelieferten 29 Instrumenten genügten 25 den 
vorgeschriebenen Bedingungen. Bei zwei Instrumenten überstiegen die Gang 
schwankungen den zulässigen Betrag. Die mit der 51. Wettbewerbprüfung zur 
Einführung gekommene neue Prüfungsordnung, die sich gegen die frühere 
hauptsächlich dadurch unterscheidet, daß an Stelle der Größe B — des so 
genannten „Sprunges“ — die mittlere tägliche Gangschwankung ermittelt wird, 
hat sich gut bewährt, weshalb kein Anlaß bestand, vor der neuen 52. Wett 
bewerbprüfung daran zu ändern. 
Die 52. Wettbewerbprüfung wurde am 1. November mit 26 Instrumenten, 
die von sechs deutschen Firmen eingeliefert waren, begonnen. 
Der 75tägigen Prüfung (große Prüfung) wurden 21 Chronometer unter 
worfen, von denen 16 bestanden. 41 Chronometer wurden bei Zimmertemperatur 
untersucht (kleine Prüfung); einfache Chronometervergleiche wurden in zahl 
reichen Fällen ausgeführt. 
Am Jahresschluß befanden sich außerdem 10 Chronometer in der großen 
Prüfung, 5 in der kleinen. 
d) Präzisions-Taschenuhren. 
Es wurden im ganzen 40 Taschenuhren geprüft; davon 17 nach der von 
der Gesellschaft für Zeitmeßkunde und Uhrentechnik eingeführten sogenannten 
„Goslarer Prüfungsordnung“. Diese Prüfung wurde jedoch nur von 3 Uhren 
bestanden. Der Grund für dieses auffällige Mißverhältnis liegt zwar zum Teil 
darin, daß die für diese Prüfung eingelieferten Uhren nicht den notwendigen 
Grad von Feinreglage erhalten hatten, zum anderen Teil aber auch darin, daß 
die Forderungen der Goslarer Prüfungsordnung über das wünschenswerte Maß 
hinausgingen. Es wird daher von den Einlieferern heute mehr und mehr die 
„Hamburger Prüfungsordnung“ bevorzugt. Nach der sogen, großen Hamburger 
Prüfung (einschl. einer Temperaturprüfung) wurden 14 Uhren geprüft, außer 
dem nach einer kleinen 3 Beobachtungsuhren und 6 Stoppuhren. Am Jahres 
schluß befanden sich weitere 2 Taschenuhren in Prüfung. Die Prüfung eines 
Teiles der Uhren geschah zu Studienzwecken oder wurde doch, um Material über 
das Verhalten von Taschenuhren zu bekommen, besonders gründlich durchgeführt. 
Auf einer am 1. November auf der Seewarte stattgefundenen Besprechung 
zwischen dieser und Sachverständigen ist betreffs der bei den Prüfungen nach 
der Hamburger Ordnung einzuhaltenden Grenzen eine prinzipielle Einigung 
erzielt worden. 
e) Astronomische und technische Navigation (Funkpeilwesen). Ortsbestimmungen. 
Auf diesen Gebieten mußte auch in diesem Jahre die Tätigkeit wegen Personal 
mangels auf Durchsicht des Materials, auf Auskunftserteilung und Begutachtung 
eingegangener Arbeiten beschränkt bleiben.
	        
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