Jahresbericht der Deutschen Seewarto für 1928.
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auf der Hauptagentur abgehört werden. Der Stand der Hauptuhren wird auf
der Hauptagentur täglich nach dem Nauener oder Pariser Zeitzeichen ermittelt.
Der Fehler der Abgabe übersteigt im allgemeinen + 0.2s nicht.
In Bremen ist die Anlage sowohl auf dem Hafenhaus in Hafen I wie in der
Hauptagentur fertiggestellt, sie konnte jedoch wegen Ersatzes eines nicht sofort
beschaffbaren Relais noch nicht in Betrieb genommen werden. Die Haupt
agentur ist mit einer neuen Funkempfangsanlage ausgerüstet worden; die Aus-
löseuhr hat daneben Aufstellung gefunden, die Auslösung des Lichtzeitzeichens
erfolgt über Postleitungen.
Mit Ende des Berichtsjahres sind ferner die Zeitbälle von Cuxhaven und
Bremerhaven stillgelegt worden. Prinzipielle Schwierigkeiten betreffs der vier
noch einzurichtenden Anlagen Cuxhaven, Bremerhaven, Stettin und Swinemünde
bestehen heute nicht mehr.
c) Chronometerprüfungen.
Die 51. Wettbewerbprüfung wurde Ende Februar abgeschlossen. Von den
von sechs deutschen Firmen eingelieferten 29 Instrumenten genügten 25 den
vorgeschriebenen Bedingungen. Bei zwei Instrumenten überstiegen die Gang
schwankungen den zulässigen Betrag. Die mit der 51. Wettbewerbprüfung zur
Einführung gekommene neue Prüfungsordnung, die sich gegen die frühere
hauptsächlich dadurch unterscheidet, daß an Stelle der Größe B — des so
genannten „Sprunges“ — die mittlere tägliche Gangschwankung ermittelt wird,
hat sich gut bewährt, weshalb kein Anlaß bestand, vor der neuen 52. Wett
bewerbprüfung daran zu ändern.
Die 52. Wettbewerbprüfung wurde am 1. November mit 26 Instrumenten,
die von sechs deutschen Firmen eingeliefert waren, begonnen.
Der 75tägigen Prüfung (große Prüfung) wurden 21 Chronometer unter
worfen, von denen 16 bestanden. 41 Chronometer wurden bei Zimmertemperatur
untersucht (kleine Prüfung); einfache Chronometervergleiche wurden in zahl
reichen Fällen ausgeführt.
Am Jahresschluß befanden sich außerdem 10 Chronometer in der großen
Prüfung, 5 in der kleinen.
d) Präzisions-Taschenuhren.
Es wurden im ganzen 40 Taschenuhren geprüft; davon 17 nach der von
der Gesellschaft für Zeitmeßkunde und Uhrentechnik eingeführten sogenannten
„Goslarer Prüfungsordnung“. Diese Prüfung wurde jedoch nur von 3 Uhren
bestanden. Der Grund für dieses auffällige Mißverhältnis liegt zwar zum Teil
darin, daß die für diese Prüfung eingelieferten Uhren nicht den notwendigen
Grad von Feinreglage erhalten hatten, zum anderen Teil aber auch darin, daß
die Forderungen der Goslarer Prüfungsordnung über das wünschenswerte Maß
hinausgingen. Es wird daher von den Einlieferern heute mehr und mehr die
„Hamburger Prüfungsordnung“ bevorzugt. Nach der sogen, großen Hamburger
Prüfung (einschl. einer Temperaturprüfung) wurden 14 Uhren geprüft, außer
dem nach einer kleinen 3 Beobachtungsuhren und 6 Stoppuhren. Am Jahres
schluß befanden sich weitere 2 Taschenuhren in Prüfung. Die Prüfung eines
Teiles der Uhren geschah zu Studienzwecken oder wurde doch, um Material über
das Verhalten von Taschenuhren zu bekommen, besonders gründlich durchgeführt.
Auf einer am 1. November auf der Seewarte stattgefundenen Besprechung
zwischen dieser und Sachverständigen ist betreffs der bei den Prüfungen nach
der Hamburger Ordnung einzuhaltenden Grenzen eine prinzipielle Einigung
erzielt worden.
e) Astronomische und technische Navigation (Funkpeilwesen). Ortsbestimmungen.
Auf diesen Gebieten mußte auch in diesem Jahre die Tätigkeit wegen Personal
mangels auf Durchsicht des Materials, auf Auskunftserteilung und Begutachtung
eingegangener Arbeiten beschränkt bleiben.