Jahresbericht der Deutschen Seewarte für 1932.
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Entsprechende Beiträge sind für die nachstehenden, noch nicht erschienenen
Handbücher bearbeitet worden:
Handbuch des Kanals, II. Teil, Die Nordküste Frankreichs;
Handbuch für Island, Färöer und Jan Mayen.
In zahlreichen Fällen sind der Marineleitung unter Benutzung des neuesten
Beobachtungsmaterials die Unterlagen für die Mißweisungsangaben der Kompaß
rosen in den deutschen Admiralitätskarten geliefert worden.
d) Schlffsmagnetismus. Magnetkompasse.
Begutachtet wurde die Kompaßaufstellung auf den Neubauten Dampfer
„Barns 5“ und „Barns 6“, Motorschiff „Cordillera“ und Segelschiff „Bergrus“.
In 11 Fällen wurde die Abteilung zur Aufklärung von auf See beobachteten
Kompaßstörungen in Anspruch genommen. Über ein Kompaßmodell der fran
zösischen Firma L. Doignon wurde ein Gutachten erteilt. Ausgearbeitet wurde
eine Beschreibung und Anleitung zum Gebrauch der neuen Kompaßprüfgeräte.
Eine größere Anzahl der handelsüblichen Kompensationsmagnete wurde einer
eingehenden Eigenschaftsprüfung unterzogen.
e) Barometer. Thermometer.
Herausgegeben wurden zeitgemäße Bestimmungen über die Einrichtung der
auf Seeschiffen zu führenden Barometer und Thermometer sowie eine nur für den
Dienstgebrauch der Prüfstellen bestimmte Anweisung zur Prüfung der vor
erwähnten Meßgeräte. Diese Vorschriften treten mit dem 1. Januar 1933 in
Kraft. — Mit dem Paulin-Barometer wurden weitere praktische Versuche vor
genommen, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind. — Die Prüfgeräte für
Aneroidbarometer und Thermometer, die den neuzeitlichen Anforderungen nicht
mehr entsprachen, wurden geändert bzw. erneuert.
f) Winkelmeßgeräte.
Bei der Prüfung einer Anzahl von Libellensextanten stellte sich heraus, daß
die vorhandenen Prüfgeräte für die Prüfung der Libellensextanten nicht aus
reichen. Die übrigen Einrichtungen arbeiten gleichmäßig und genau.
g) Schiffslaternen.
Der zu Beginn des Jahres 1933 in Kraft tretende Schiffssicherheitsvertrag,
der auch an die Sichtweite einzelner Positionslaternenarten höhere Anforderungen
stellt, machte umfangreiche Versuche erforderlich zur Prüfung der Frage, ob
die bestehenden Vorschriften über die Helligkeit der Lichtquellen den neuen
Anforderungen genügen. Die neuen „Vorschriften über die Einrichtung und
Prüfung der Positionslaternen“ sowie eine nur für den Dienstgebrauch bestimmte
„Dienstanweisung für die Prüfstellen der Deutschen Seewarte zur Prüfung von
Positionslaternen“ wurden fertiggestellt und sollen zusammen mit der neuen See
straßenordnung in Kraft gesetzt werden.
Im Aufträge des Seeamts Hamburg wurden die Ankerlaternen des Dampfers
„Alexandria“ gutachtlich geprüft.
Eingehendere Untersuchungen wurden angestellt mit verschiedenen Kon
struktionen von Osram-Röhrenlampen und mit einer größeren Anzahl farbiger
Vorsteckgläser. Die Untersuchungen mit Selenrubingläsern konnten wegen Mangels
an Material noch nicht zu Ende geführt werden.
h) Technische Navigation.
Im Berichtsjahr wurden die Funkpeilberichte von 12 Schiffen ausgewertet;
die Ergebnisse sind zum Teil in der nautischen Zeitschrift „Der Seewart“ ver
öffentlicht worden. Unter tatkräftiger Mitarbeit mehrerer aktiver Schiffsoffiziere
wurden Untersuchungen angestellt über die Abhängigkeit der Funkbeschickung
von Tiefgangsänderungen; die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Ferner
befaßte sich die Abteilung mit folgenden Fragen: Möglichkeit der Bekämpfung
der Nebelgefahren auf See durch infrarote Strahlen, Möglichkeit der Normung