Stiwlienrat Dr. Margarete Gans: Das Hudsonmeer.
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Sie bringen, ohne jede Anknüpfung an die vorausliegenden englischen Forschungsergebnisse, im
wesentlichen nur die verzerrte Jamesbai: bei Du Creux ist sie von 50—58° nordwärts ausgedehnt, Sinus
Hudsonius genannt, mit der bekannten langen Halbinsel in der Mitte und den dadurch bedingten zwei
Buchten versehen (im W: Sinus Jametius, im Osten: Sinus Kilistonum), mit der großen Insel: Insula
Ursorum Oandidorum und einigen unbenannten anderen; ■— bei Joliet ist es eine dreieckige Bucht des
Nordmeers, von 49—55° im Westen, bis 59° im Osten reichend. Beide Karten verbinden ferner das so
verzeichnet« Hudsonmeer, trotz Foxe und James! getreu der jesuitischen Meinung: ”This sea (North
Sea) is contiguous with that of China“, 81 ) mit einem mutmaßlich nach dem asiatischen Gestade führen
den Übergangsmeere: Du Creux verzeichnet es von 58° n. Br. ab als zusammenhängend und in gleicher
Breite auch Labrador abschließend; Joliet trägt es in 55° n. Br. als Mer glaciale in großer Breite nach
Westen zu ein.
Das einzige Plus den früheren Karten gegenüber liegt in der, wenn auch ebenfalls höchst man
gelhaften Einzeichnung des südlichen und südwestlichen Hinterlandes des Hudsonmeers: Du Creux
deutet als erster die Wasserscheide zwischen Jamesbai und St. Lorenztal an mit den 3 verbindenden
Tragplätzen (Tadoussac, Trois Rivières, Montreal); Joliet trägt mehrere Zuflüsse des Hudsonmeers ein.
(Nelson? Hayes? Moose? Albany? East Main? Big River?) Die Breitenangaben der beiden Karten
sind durchgängig wenig genau, Längenangaben fehlen ganz.
2.
Der zweite leitende Umstand für die Erforschung des Hudsonmeers im einzelnen war
das starke Handelsinteresse der Engländer und zum Teil auch der Franzosen
am pelztier reichen Hin ter lande. Das ergab den zweiten Hauptabschnitt in der Erfor
schungsgeschichte des Hudsonmeers, gerechnet etwa von 1670, dem Gründungsjahre der Hudsonbai-
Gesellschaft, bis 1867, dem Geburtsjahre des kanadischen Staatenbundes und dem damit verknüpften
Beginn der wissenschaftlichen Erkundung ganz Kanadas durch die verschiedenen amtlichen For
schungsinstitute. Die französischen Kanadier waren in der Hauptsache nur bis zum Utrechter Frieden
1718 an der Arbeit beteiligt.
Das Hudsonmeer war in dieser zweiten Periode, abgesehen von den wenigen, zeitlich hinein
ragenden, abschließenden Unternehmungen zur Frage der nordwestlichen Durchfahrt, nicht mehr ein
Verbindungsglied auf dem Wege zum Südmeere, nach „China“, ein Verbindungsglied, dessen Umrisse
nebenbei mit entschleiert wurden, sondern es erhielt Selbstwert, und zwar in ausgeprägt wirtschaft
licher Hinsicht. Es wurde Sammelzentrum und Ausfuhrgebiet der Pelze des weiten Hinterlandes. In
folgedessen änderten sich auch die Art und Weise und die Gegenstände der Forschung im einzelnen:
Aus vorwärts drängender Hast wurde längeres Verweilen; das Hinterland wurde stärker und bewußter
einbezogen, die Hafenmöglichkeitein und Schiffahrtsverhältnisse wurden eingehend untersucht, nämlich
die Flußmündungen, Buchten, Strömungen, Gezeiten, Fahrtlinien, Wassertiefen, Lage der Inseln,
magnetische Abweichung. Beobachtungen über Pflanzen-, Tier- und Menschenwelt wurden eingefloch
ten: kurz, die zur Entwicklung des Pelzhandels nötigen Kenntnisse der natürlichen Verhältnisse des
Hudsonmeers wurden erworben. Das ergab eine Fülle neuer Tatsachen und Einzelheiten. Groß war
die Zahl der Einzelforscher, auf englischer Seite meist Angestellte der Hudsonbai-Gesellschaft, auf
französischer Waldläufer, nicht aller Namen sind bekannt.
Infolge der Engherzigkeit und Kurzsichtigkeit der Hudsonbai-Gesellschaft, die es als mit ihren
Handelsinteressen unvereinbar betrachtete, wenn neu Erforschtes in weiteren Kreisen bekannt würde,
(manches, was besonders starkem Interesse begegnete, wie die Erkundung des Nordwestens wegen
der Nordwestpassage, wurde jahrzehntelang geradezu hintertrieben; und die Kapitäne wurden unter
Strafandrohung verpflichtet, nie irgendwelche Karten des Hudsonmeers zu veröffentlichen 0 ) 82 ) ferner
infolge der ausschließlichen Betonung des Wirtschaftlichen und schießlich der bis 1713 währenden Ri
"') Jes. Hel. 4C, S. 249.
S2 ) Dobbs 1744, S. 80, vgl. auch S. 9.