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geübten Persönlichkeit ohne Schwierigkeit und mit geringem Zeitaufwande
bewerkstelligt werden kann. Da sich in jeder gröfseren Stadt Männer finden
werden, die sich vermöge ihrer Bildung und ihrer Beschäftigung der Aufgabe
der Karten-Konstruktion unterziehen können, so dürften sich der Durchführung
der Herstellung von Wetterkarten für die Zeitungen in kurzer Frist nach der
Periode, worauf sie sich beziehen, mit Rücksicht auf diesen Punkt grofse
Schwierigkeiten nicht entgegenstellen.
Indem die Direktion der Deutschen Seewarte, von der Kaiserlichen
Admiralität hierzu ermächtigt, die verehrlichen Redaktionen deutscher Zeitungen
einladet, sich um die Erlangung des Rung’schen Verfahrens zu bewerben, auf
dafs dieselben in den Stand gesetzt werden, die Wetterkarten in ihren Spalten
zu veröffentlichen, gestattet sie sich in Kürze den bei der Bewerbung zu
empfehlenden Modus und die Bedingungen, unter welchen die unentgeltliche
Mittheilung des Verfahrens erfolgt, hier namhaft zu ınachen:
1. Die Eingabe, enthaltend die Bewerbung zur Erlangung des Verfahrens,
ist an die Direktion der Deutschen Seewarte in Hamburg zu richten.
2. Es ist in dieser Eingabe zu erklären, dafs die Redaktion die Wetter-
karten in den Spalten ihrer Zeitung nach dem Rung’schen Verfahren zu ver-
öffentlichen wünscht.
3. Es ist ferner anzugeben, zu welchem Zeitpunkte der Druck des Blattes
beginnt, damit die Direktion bemessen kann, ob sich eine rasche Durchführung
der Reproduktion überhaupt unter den gegebenen Verhältnissen ermöglichen
Jäfst oder nicht und demgemäfs ihren Rath zu ertheilen vermag.
3. Es ist von Seiten der auf die Sache eingehenden Redaktion ein
Revers zu unterzeichnen, worin sie erklärt, das Rung’sche Verfahren, so viel
an ihr liegt, nicht Personen oder Redaktionen im Auslande (aufserhalb des
Gebietes des Deutschen Reiches) kund zu geben und überhaupt dasselbe thun-
lichst geheim zu halten.
Die Direktion verpflichtet sich dagegen:
1. Eine das ganze Verfahren bis in die kleinsten Einzelheiten dar-
legende Anleitung (Unterweisung) unentgeltlich der betreffenden Redaktion ohne
Verzug einzusenden.
2. Auf Kosten der Redaktion die Bestellung der Typen sowie des
ganzen zum Drucke der Karten erforderlichen Materials zu vermitteln. Die
Gesammt-Kosten betragen, wie schon erwähnt, A 160.
3. Bis zum vollständigen Gelingen der Reproduktion der Karten in der
Zeitung ihren Rath zu ertheilen, beziehungsweise den Rath bei etwa sich dar-
stellenden Schwierigkeiten besonderer Art vom Erfinder des Verfahrens zu
vermitteln.
4, Volle Instruktion über die Konstruktion der Karten nach dem
telegraphisch übersandten Materiale zu ertheilen und eventuell Personen, die
mit dem Zeichnen der Karten betraut werden sollen, innerhalb der Seewarte
Gelegenheit zur Einübung zu geben.
Die Direktion giebt sich der Hoffnung hin, dafs sich eine gröfsere Anzahl
verehrlicher Redaktionen von, innerhalb des Deutschen Reiches erscheinenden
Zeitungen bereit finden wird, die Wetterkarten, das wichtigste Mittel zum Ver-
ständnifs der Ziele und zur Ausnutzung der Resultate der ausübenden Witterungs-
zunde, sei es im Interesse der Landwirthschaft, sei es in jenem des Sturm-
warnungswesens und der Schiffahrt, in deren resp. Spalten zu reproduciren, und
ladet ebenso dringend, wie ergebenst zur Bewerbung um die Mittheilung des
durch die Freigebigkeit der eingangs genannten hohen Behörden erworbenen,
von anderwärts auf rechtlichem Wege nur durch Kauf zu erlangenden Rung-
schen Verfahrens ein.
Hamburg, im November 1880.
Die Direktion der Seewarte.
Dr. Neumayer.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn.
Königliche Hofbuchhandlung.
Kochstrafse 69/70.