Skip to main content

Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 8 (1880)

602 
geübten Persönlichkeit ohne Schwierigkeit und mit geringem Zeitaufwande 
bewerkstelligt werden kann. Da sich in jeder gröfseren Stadt Männer finden 
werden, die sich vermöge ihrer Bildung und ihrer Beschäftigung der Aufgabe 
der Karten-Konstruktion unterziehen können, so dürften sich der Durchführung 
der Herstellung von Wetterkarten für die Zeitungen in kurzer Frist nach der 
Periode, worauf sie sich beziehen, mit Rücksicht auf diesen Punkt grofse 
Schwierigkeiten nicht entgegenstellen. 
Indem die Direktion der Deutschen Seewarte, von der Kaiserlichen 
Admiralität hierzu ermächtigt, die verehrlichen Redaktionen deutscher Zeitungen 
einladet, sich um die Erlangung des Rung’schen Verfahrens zu bewerben, auf 
dafs dieselben in den Stand gesetzt werden, die Wetterkarten in ihren Spalten 
zu veröffentlichen, gestattet sie sich in Kürze den bei der Bewerbung zu 
empfehlenden Modus und die Bedingungen, unter welchen die unentgeltliche 
Mittheilung des Verfahrens erfolgt, hier namhaft zu ınachen: 
1. Die Eingabe, enthaltend die Bewerbung zur Erlangung des Verfahrens, 
ist an die Direktion der Deutschen Seewarte in Hamburg zu richten. 
2. Es ist in dieser Eingabe zu erklären, dafs die Redaktion die Wetter- 
karten in den Spalten ihrer Zeitung nach dem Rung’schen Verfahren zu ver- 
öffentlichen wünscht. 
3. Es ist ferner anzugeben, zu welchem Zeitpunkte der Druck des Blattes 
beginnt, damit die Direktion bemessen kann, ob sich eine rasche Durchführung 
der Reproduktion überhaupt unter den gegebenen Verhältnissen ermöglichen 
Jäfst oder nicht und demgemäfs ihren Rath zu ertheilen vermag. 
3. Es ist von Seiten der auf die Sache eingehenden Redaktion ein 
Revers zu unterzeichnen, worin sie erklärt, das Rung’sche Verfahren, so viel 
an ihr liegt, nicht Personen oder Redaktionen im Auslande (aufserhalb des 
Gebietes des Deutschen Reiches) kund zu geben und überhaupt dasselbe thun- 
lichst geheim zu halten. 
Die Direktion verpflichtet sich dagegen: 
1. Eine das ganze Verfahren bis in die kleinsten Einzelheiten dar- 
legende Anleitung (Unterweisung) unentgeltlich der betreffenden Redaktion ohne 
Verzug einzusenden. 
2. Auf Kosten der Redaktion die Bestellung der Typen sowie des 
ganzen zum Drucke der Karten erforderlichen Materials zu vermitteln. Die 
Gesammt-Kosten betragen, wie schon erwähnt, A 160. 
3. Bis zum vollständigen Gelingen der Reproduktion der Karten in der 
Zeitung ihren Rath zu ertheilen, beziehungsweise den Rath bei etwa sich dar- 
stellenden Schwierigkeiten besonderer Art vom Erfinder des Verfahrens zu 
vermitteln. 
4, Volle Instruktion über die Konstruktion der Karten nach dem 
telegraphisch übersandten Materiale zu ertheilen und eventuell Personen, die 
mit dem Zeichnen der Karten betraut werden sollen, innerhalb der Seewarte 
Gelegenheit zur Einübung zu geben. 
Die Direktion giebt sich der Hoffnung hin, dafs sich eine gröfsere Anzahl 
verehrlicher Redaktionen von, innerhalb des Deutschen Reiches erscheinenden 
Zeitungen bereit finden wird, die Wetterkarten, das wichtigste Mittel zum Ver- 
ständnifs der Ziele und zur Ausnutzung der Resultate der ausübenden Witterungs- 
zunde, sei es im Interesse der Landwirthschaft, sei es in jenem des Sturm- 
warnungswesens und der Schiffahrt, in deren resp. Spalten zu reproduciren, und 
ladet ebenso dringend, wie ergebenst zur Bewerbung um die Mittheilung des 
durch die Freigebigkeit der eingangs genannten hohen Behörden erworbenen, 
von anderwärts auf rechtlichem Wege nur durch Kauf zu erlangenden Rung- 
schen Verfahrens ein. 
Hamburg, im November 1880. 
Die Direktion der Seewarte. 
Dr. Neumayer. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn. 
Königliche Hofbuchhandlung. 
Kochstrafse 69/70.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.