Skip to main content

Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 6 (1878)

490 
wasser Springzeit beträgt die Tiefe in demselben nur 1,5m. Die eben erwähnte 
weisse Stelle ist die untere Grenze des Ankerplatzes bei der Stadt Wenchau; 
oberhalb der Stadt ist der Fluss nur für Boote schiffbar und für diese 100 Sm 
weit stromaufwärts. Die Gezeitenströmung soll sich ungefähr 20 Sm oberhalb 
der Stadt noch fühlbar machen. 
Der beste Ankerplatz ist querab von dem Flaggenmast des Zollhauses, 
daselbst sind dicht am Ufer 5 bis 5,5m Wasser. Bei der Insel Pagoda, an der 
Nordseite des Ankerplatzes, liegen drei Klippen, von denen zwei bei !/a Ebbe 
bereits trocken fallen. 
Mit Ausnahme zweier daselbst angestellter europäischer Lootsen ist der 
Fluss gegenwärtig nur von Dschunkenführern gekannt, und diese letzteren sind 
nicht fähig, ein Schiff zu lootsen, weil sie mit europäischen Schiffen nicht umzu- 
gehen verstehen, 
2. Segelanweisung für das nördliche Fahrwasser nach der 
Moreton-Bucht. Queensland. Nach der „Victoria Government Gazette“ vom 
11. Januar 1878 hat das „Department of Ports and Harbors“ zu Brisbane bekannt 
gemacht, dass nach Veränderung des Leuchtfeuers von Yellow Patch!) auf der 
Insel Moreton die Segelanweisung für das nördliche Fahrwasser *) sich gleich- 
falls etwas geändert hat, 
Das bisherige weisse feste Feuer von Yellow Patch ist am 20. December 
1877 in ein weiss- und rothes festes Feuer (4. Ordnung‘) umgeändert worden und 
ist jetzt zwischen den Peilungen SW über Süd bis SOzU'/sO weiss, zwischen 
30z0!/s0 und der Ansegelungs- (Perch- oder Fairway-) Tonne roth, und zwischen 
dieser Tonne und der Peilung 0'/4N weiss. Innerhalb des ersten weissen Sektors 
ist man an der einen Seite frei von der Untiefe Hutchinson und an der andern 
Seite frei von den sogenannten Nordbänken. 
Die nördlich um die Insel Moreton kommenden, bei gutem Wetter während 
der Nacht durch das nördliche Fahrwasser in die Moreton- Bucht einsegelnden 
Schiffe müssen in Sicht des weissen Feuers auf der Spitze Comboyuro laufen 
und nicht früher in den rothen Sektor des Feuers von Yellow Patch gehen, ehe 
das erstere Feuer in der Richtung SzO0'/20 verschwindet. Sobald dieses go- 
schehen, steuere man südlich, bis man in den rothen Sektor des Feuers von 
Yellow Patch kommt; diesen Kurs verfolge man, bis das weisse Feuer von 
Comboyuro wieder in Sicht kommt, und steuere dann längs der östlichen Grenze 
dieses Sektors auf dasselbe zu, bis das Feuer von Yellow Patch beinahe in Linie 
mit dem Feuer auf dem Kap Moreton ist; von hier steuere man, um frei von 
der Venus-Bank zu kommen, westlicher, so dass das weisse Feuer der Spitze 
Cowan Cowan in Sicht kommt. 
Diejenigen Schiffe, welche des Nachts die Moreton-Bucht durch das nörd- 
liche Fahrwasser verlassen wollen, müssen, nachdem sie die Linie der Leitfeuer 
für das Mittefahrwasser passirt haben, längs der östlichen Grenze des weissen 
Feuers von Comboyuro steuern, bis das weisse Feuer von Yellow Patch sich in 
roth ändert; man ist dann ungefähr 1 Kblg in NW von der Ansegelungstonne 
und kann von hier seinen Kurs nach See zu nehmen. 
Bei der Befolgung der zuletzt gegebenen Anweisung beträgt die geringste 
Wassertiefe 4,9m bei Niedrigwasser, folgt man jedoch der östlichen Grenze des 
weissen Feuers von Cowan Cowan, so passirt man auf 5,8m Wasser, aber das 
letztere Feuer ist keine so gute Leitmarke als dasjenige von Comboyuro. 
3. Das Zephyr-Riff, in der Nähe der /F7zji-Inseln, Der Führer des 
Schoners „Zephyr“, Kapt. W. Wilson, hat i. J. 1875 in 15° 58‘ S-Br und 
177° 10‘ W-Lg 27m Wasser gelothet und in der Nähe dieser Stelle noch 
Asacheres Wasser gefunden (s. Nachr. f. Seef., 1876, No. 407). Den Eingeborenen 
der Insel Fotuna ist das Vorhandensein dieses Riffes bekannt, und sie behaupten 
sogar, dass sich daselbst eine grosse, im Meeresspiegel liegende Klippe befindet. 
Nach der gegebenen Position liegt diese Untiefe in der Fahrstrasse derjenigen 
Schiffe, welche von den Samoa-Inseln nach den Fijz-Inseln, durch die Nanuku- 
Passage, segeln (s. „Hydrographic Notice“ No. 15, London, 1877). 
ı) S, No. 264 der „Nachr. f. Seef.“ 1878, 
3) S. „The Australia Directory“, Vol. II, London, 1864, pag. 404.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.