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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 6 (1878)

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zu bekommen, und dabei ist es noch mit schr grossen Kosten verknüpft. Dieb- 
stähle kommen jedoch sehr selten vor. 
Hafeneinrichtungen. Südlich der Einfahrtsspitzen von Port Phillip, 
nicht weiter als 12 Sm von Land, hält sich stets ein graugemaltes Lootsen- 
fahrzeug (Gaffelschoner) auf. Es sind zwei solcher Fahrzeuge vorhanden, die- 
selben sind über 30m lang und sehr scharf gebaut, so dass sie bei stürmischem 
Wetter gut See halten können, Bei Tage führen dieselbe eine weiss- und roth 
horizontal getheilte Flagge im Grosstopp. Schleppdampfer trifft man jedoch 
nicht immer bei den Einfahrtsspitzen von Port Phillip, man kann aber von 
Queenscliff mittelst Signal nach Melbourne telegraphiren lassen, um einen Schlepp- 
dampfer zu erhalten. Bei Queenschif- befindet sich auch eine Rettungsstation 
(Boot). Docks sind in Melbourne nicht vorhanden, dagegen sind in Sandridye 
zwei und in Williamstown zwei Ladebrücken, von denen je eine der Eisenbahn- 
Direktion und eine der Regierung gehört. An allen vier Brücken können zu 
gleicher Zeit ungefähr 60 Schiffe laden und löschen. An dem Südufer des 
Yarra-Flusses befinden sich Krähne, mit denen man je 50t Gewicht heben kann. 
Die Kosten für deren Benutzung betragen 9 sh. für die Tonne. Auf den Lade- 
brücken befinden sich kleine Dampfkrähne, die man für 30 sh. den Tag incl. 
Heizer miethen kann, 
Ein Strand zum Banken ist nicht vorhanden, dagegen sind in Welliams- 
town zwei Patentschlipps und ein Schwimmdock und im Fluss Yarra auch noch 
ein Schlipp vorhanden, welche von Schiffen jeder Grösse benutzt werden können. 
Alle möglichen Anstalten für Schiffbau, zur Reparatur an hölzernen und eisernen 
Schiffen, Dampfmaschinen etc., sowie das dazu nöthige Material sind vorhanden. 
Ballast bekommt man sowohl an den Ladebrücken, als auch in der Bucht 
mit Leichterfahrzeugen, Im ersteren Falle besteht derselbe nur aus Sand, wo- 
gegen im anderen Falle auch Steinballast vorkommt. An der Brücke kostet 
der Ballast 2 sb. 6 d. und mit Leichterfahrzeugen 5 sh. für die Tonne längsseit, 
Frisches Wasser kann man an den Brücken mit Schläuchen einnehmen, 
Jasselbe kostet 6 sh. für 1000 Gallons, 
Die Chronometer kann man an Land reguliren lassen, auch fällt täglich 
um 1% mittlere Ortszeit in Williamstown ein Zeitball. Hat ein Fehler im Fallen 
des Balles stattgefunden, so wird der Fehler am nächsten Tage in den Zeitungen 
bekannt gemacht. 
Kosten. Hafen-, Brücken-, Anker-, Zoll-, Staats-, Kirchen-, Quarantaine- 
und Leuchtfeuer-Abgaben sind nicht vorhanden, Das Tonnengeld ist mit 1 sh. 
für die t für jede 6 Monate zu entrichten. Das KEin- und Ausklariren des 
Schiffes kostet 5. 5 sh. Die Konsulatsgebühren betragen 18 sh. und für jede 
Veränderung der Musterrolle 3 sh. Die Mäklergebühr beim Frachtabschluss 
beträgt 5% und beim Verkauf von Waaren 2'/% bis 5%. Kommission für Vor- 
schuss beträgt 5% und Adresskommission 2!/2 °%. Für Frachtgelder, welche 
man im Abfahrtshafen erhoben hat, und für Schiffsausgaben werden gleichfalls 
21% % Kommission berechnet. 
Das Arbeitslohn ist sehr hoch, es beträgt 12 sh. pro Tag und Mann. 
Das Stauerlohn beim Löschen des Zuckers betrug 1 sh. für die t. Die Preise 
für Schiffsartikel und Proviant sind nicht viel höher, als in England und 
Deutschland. ; 
Ein Gosundheitspass ist nicht nothwendig, aber bei Queensclif kommt 
ein Arzt an Bord, welcher sich überzeugt, ob Krankheits- oder Todesfälle 
während der Reise stattgefunden haben. Findet derselbe Alles in Ordnung, so 
stellt er einen Gesundheitspass aus, welchen man beim Einklariren auf dem 
Zollamte abzugeben hat. 
7. Hafen von Newcastle, Neu-Süd-Wales, !) 
Am 7. März 1877 verliess die „Elze“ Port Phillip und segelte in Ballast 
nach Newcastle, um daselbst Steinkohlen nach Manila zu laden. 
Ansegelung. Das Land südlich von der Hafeneinfahrt von Newcastle, 
sowie die Spitze Nobbhy ist bei klarem Wetter 16 bis 20 Sm weit sichtbar, aber 
erst auf 10 Sm kann man die Spitze Nobby und das Vorgebirge Red gut erkennen. 
1y S. „Ann. d. Hydr. ete.“, 1876, pazg. 68.
	        
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