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Full text: Standard Baugrunderkundung

Abschnitt 
C 
23 
Tabelle C.1: Felduntersuchungen für Pfahlgründungen. 
Art der Pfahlgründung 
Umfang der Aufschlüsse 
Monoplle 
Tripod 
Jacket 
• Sofern nicht anhand der Ergebnisse der geophysikalischen Erkun 
dung und der Drucksondierungen an anderer Lokation zweckmäßi 
ger festzulegen, wird je eine Bohrung In den Ecken des Windpark 
areals (meistens vier Ecken) sowie eine Bohrung In seiner Mitte an 
geordnet. 
• Bel großen Abmessungen des Windparks sind Zwischenbohrungen 
so anzuordnen, dass ca. 10 % der Standorte erfasst werden (Richt 
wert). 
• Eine Drucksondierung pro Fundamentstandort. Bel Trlpod- oder 
Jacket-Gründungen Ist eine Drucksondierung pro Fundamentfuß 
durchzuführen, wenn ungünstige oder stark Inhomogene Baugrund 
verhältnisse dies erfordern (Beurteilung z.B. anhand der geophysi 
kalischen Standorterkundung). 
• Zur Kalibrierung der Drucksondierungen Ist es erforderlich, dass 
jeweils eine Drucksondierung In der Nähe jeder Bohrung durchge 
führt wird. 
C.3.2 Felduntersuchungen für Pfahlgründungen 
Für Pfahlgründungen müssen durch die Baugrunder 
kundung mindestens die Parameter für folgende Nach 
weise ermittelt werden: 
• die Pfahlgrenztragfähigkeit bei axialer Zug- und 
Druckbelastung, 
• die Last-Verformungs-Bezlehung für axiale und für 
horizontale Belastung (Bettung), 
• der während der Rammung zu erwartende Pfahl 
widerstand, Rammhindernisse und 
• der Grundbruchwiderstand eventuell erforderlicher 
„Mudmats“ einer Jacketgründung. 
In Abhängigkeit von den verschiedenen Arten der 
Pfahlgründungen Ist dazu der In Tabelle C.1 angege 
bene Mindestumfang an Bohrungen und Sondierun 
gen erforderlich. 
Sind bindige Bodenschichten aufgrund Ihrer Lage und 
Mächtigkeit für die Bemessung der Gründung von Be 
deutung, oder bestehen stark Inhomogene oder ander 
weitig ungünstige Baugrundverhältnisse, wird das Min 
destprogramm gemäß Tab. C.1 je nach Erfordernis 
durch zusätzliche Kernbohrungen an einigen oder an 
allen Fundamentstandorten ergänzt, um die für die Be 
messung der Gründung erforderlichen bodenmechani 
schen Parameter mit ausreichender Zuverlässigkeit 
festlegen zu können. Den Umfang der zusätzlichen Er 
kundungen legt der Baugrundsachverständige Im Ein 
zelfall unter Berücksichtigung der Geologie und der 
Homogenität des anstehenden Baugrunds In Abstim 
mung mit dem Entwurfsingenieur der Gründung fest. 
Zur Festlegung der Aufschlusstiefe und der Häufigkeit 
der Probenentnahme gelten die Anhaltswerte In 
Tabelle C.2 (In Anlehnung an Fugro-McClelland Ltd., 
1993; McClelland & Reifei, 1986; American Petroleum 
Institute, 1982; Det Norske Verltas Classification A/S, 
1992; Classification A/S 2003; DIN 4020, Entwurf 
2002). 
Das Baugrunduntersuchungsprogramm entsprechend 
Tabelle C.2 kennzeichnet den erforderlichen Mindest 
umfang. Die Ergebnisse der Bohrungen und Sondie 
rungen müssen gemeinsam mit den Ergebnissen der 
geologisch-geophysikalischen Untersuchungen eine 
eindeutige Bewertung der Baugrundeigenschaften und 
somit die Bemessung der Gründungskonstruktion er 
möglichen. 
Bohrungen und Sondierungen müssen sachverständig 
überwacht werden, und der vor Ort verantwortliche 
Sachverständige für Grundbau und Bodenmechanik 
muss entscheiden, ob zum Erreichen dieses Ziels zu-
	        
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