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Abschnitt B
neten geophysikalischen Messverfahren erfasst
werden. In Bereichen mit Gas- oder Beckeneffekt,
wo seismische Verfahren (teilweise) versagen, ist
mit repräsentativen Bohrungen der geologische
Aufbau ausreichend zu erfassen.
• Die Ergebnisse der geophysikalischen Unter
suchungen müssen anhand von Bohrungen über
prüft werden. Die seismischen Einheiten sind mit
den lithologischen Bodenprofilen zusammenzu
führen.
• Es wird oberflächennah eine Mindestauflösung
von 1 m gefordert.
• Die Rohdaten sollen möglichst in digitaler Form ge
speichert werden. Die Auswertung ist als Geolo
gischer Bericht vorzulegen, der die Ergebnisse der
geophysikalischen und geologischen Aufnahmen
zusammenführt und bewertet. Das Kartenmaterial
(Lage der Profile und Bohrungen, Profilschnitte,
etc.) ist in jedem Fall digital im GIS- oder CAD-
Format abzugeben.
• Die langfristige Datenarchivierung obliegt dem
Antragsteller.
B.3 Zeitlicher Ablauf
1. Es ist eine detaillierte Literaturrecherche zu erstel
len, die alle verfügbaren und relevanten Informatio
nen über Wassertiefen, geologische und hydrogra
phische Verhältnisse, bereits vorhandene Kabel
und Pipelines, sonstige Bauwerke, Fischereiaktivi
täten, Schifffahrt, Freizeitaktivitäten, Schutz- und
Sperrgebiete im Gebiet der geplanten WEA und in
ihrer Umgebung enthält. Die Literaturrecherche
muss als Geologischer Vorbericht vor Erteilen einer
Genehmigung vorgelegt werden. In der Regel ist er
in den Antragsunterlagen und - falls gefordert - in
überarbeiteter Form in der Umweltverträglichkeits
studie (UVS) enthalten.
2. Bathymetrische und geophysikalische Unter
suchungen (Echolotvermessung und Seitensicht-
sonar-Aufnahmen) sind vor Erteilen einer Geneh
migung (im Zusammenhang mit der Umweltver
träglichkeitsstudie) durchzuführen. Diese Unter
suchungen können in der Regel mit der seismi
schen Übersichtsaufnahme des Planungsgebiets
verknüpft werden, so dass bereits vor Erteilen der
Genehmigung erste Detailinformationen über den
Baugrund vorliegen.
3. Repräsentative Bohrungen zur Kalibrierung der
seismischen Ergebnisse müssen durchgeführt wer
den. Diese können in begründeten Ausnahmefällen
auch erst nach der Erteilung einer Genehmigung
ausgeführt werden. Sie werden nach Art und Um
fang zweckmäßig mit der geotechnischen Vorer
kundung abgestimmt.
4. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass vor Beginn
der Planungsphase eine vollständige geophysikali
sche Aufnahme durchgeführt wird und repräsenta
tive Bohrungen niedergebracht werden.
5. Der Geologische Bericht ist der Genehmigungsbe
hörde nach Abschluss aller Untersuchungen der
Vorerkundungsphase mit dem Bauantrag vorzu
legen.
6. Evtl, ergänzende geophysikalische und geologische
Ergebnisse aus der Planungsphase sind als
Nachtrag an den Geologischen Bericht anzuhän
gen und der Genehmigungsbehörde mit dem
Antrag auf Betriebsgenehmigung vorzulegen.
7. Die Ergebnisse der geologisch-geophysikalischen
Arbeiten der Überwachungsphase sind als Überwa
chungsbericht vorzulegen.
B.4 Zielsetzung
B.4.1 Vorerkundungsphase
Die Vorerkundung dient der detaillierten Aufnahme
des Planungsgebietes hinsichtlich der lithologischen
und tektonischen Strukturen und allgemeinen Lage
rungsverhältnisse sowie der Bewertung des Bau
grunds aus geologischer Sicht. Die geophysikalischen
Profile sollen die einzelnen Standorte für WEA über
decken. Es sollen neben geologischen Einheiten auch