Klima und Meeresumweltschutz 73 ziel eines „guten“ Meereszustands mit geeigneten Maßnahmenprogrammen zu erreichen. Neu auf europäischer Ebene ist die ausdrückliche Vorgabe, grenzüber schreitend zu kooperieren und dabei die bestehenden Regionalkooperationen zu nutzen. In Deutschland haben der Bund und die Küstenländer 2012 unter Beteiligung der Öffentlichkeit eine erste Bewertung des Umweltzustands (Anfangsbewertung) der deutschen Nord- und Ostsee erstellt. Diese erfasst die wichtigsten Belastungen und deren Auswirkungen auf die Meeresum welt. Im Anschluss waren der Umweltzustand und die einzelnen Umweltzlele festzule gen. Nach der Durchführung eines Monito ringprogramms werden In einem weiteren Programm die Maßnahmen bestimmt, die benötigt werden, um einen guten Umwelt zustand zu erreichen. Der Zustand der Umwelt Im Sinne der MSRL ist dann gut, wenn die Belastungen durch Fischerei, Eutrophierung, Schadstoffe, Müll und Lärm weiter deutlich reduziert werden. Wirkungsvolle Maßnahmen sind im Maßnahmenprogramm festzulegen, das Deutschland bis Ende 2015 erstellen und überdas es wie alle Mltglledstaaten bis 2016 an die europäische Kommission berichten muss. Internationale Regelungen müssen in nationales Recht überführt werden Die regionalen, europäischen und Interna tionalen rechtlichen Vorgaben entfalten dann Ihre Wirkung, wenn sie durch die rechtliche und fachliche Umsetzung zu nationalem Meeresschutz werden. Bei spiele hierfür sind die Gesetze zur Umset zung beispielsweise von MARPOL, des OSPAR- und des Helsinkl-Übereinkom- mens sowie die Durchführung der Be schlüsse und Empfehlungen, die unter diesen Übereinkommen gefasst wurden. Daneben fördert die Umsetzung der EU-Fauna-, Flora-, Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie den Schutz der Meere. Die Ausdehnung des Raumord nungsgesetzes auf die ausschließliche Wirtschaftszone soll die ökologischen Systeme der Meere vor negativen Auswir kungen menschlicher Nutzungen schützen. Die Genehmigungsverfahren des BSH nach § 2a Seeanlagenverordnung regeln diesen Bereich für zu bauende Anlagen In der AWZ. Das Hohe-See-Elnbrlngungsge- setz verbietet auf nationaler Ebene die Entsorgung von Abfällen Im Meer. Monitoring für die Beurtei lung des Zustands der Meere Die Überwachung des Klimas und die Bewertung von Kllmaänderungen erfordert sowohl In der Atmosphäre als auch Im Ozean aufeinander abgestimmte Beobach tungssysteme. Zum einen müssen die Daten bezüglich Ihrer zeitlichen Auflösung die Trennung von natürlicher Variabilität und Kllmasignal ermöglichen, zum anderen müssen die wichtigen Prozesse (zum Beispiel Stromsysteme und Wirbel) auch räumlich durch ein angepasstes Meeres- monltorlng aufgelöst werden können. Hierfür werden regelmäßige Überwachungsfahrten mit Forschungsschiffen, autonome Statio nen auf See sowie satellitengestützte Fernerkundungsdaten eingesetzt. Schiffsgestützte Datenerhebung Monitoringfahrten haben Im BSH und seinen Vorgängerinstitutionen eine lange Tradition, die bis Anfang 1900 zurück reicht. So führte bereits das DHI-Über- wachungsfahrten In der gesamten Nordsee