Nutzung der Meere 63 Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Ein klang zu bringen. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und Mitte 2004 das Bundesraumordnungsgesetz auch auf die AWZ erweitert. Dementsprechend wurden dem BSH Auf gaben einer übergreifenden Planung für die Raum nutzungen In der AWZ von Nord- und Ostsee über tragen. Das BSH arbeitet eng mit dem BMVBS zu sammen, das die Ziele und Grundsätze der Raum ordnung verbindlich festlegt. Dies ist mit der Durch führung einer - ebenfalls neu eingeführten strategi schen Umweltprüfung verbunden. Das BSH hat die notwendigen Vorbereitungen getrof fen, um die raumordnerischen Grundsätze und Ziele Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der AWZ zu erarbeiten. Im April und Mai 2005 fanden zwei Anhö rungstermine (Scoping) mit Vertretern von Behörden und Verbänden statt, in denen der nach den Vorga ben der strategischen Umweltprüfung erforderliche Umfang des Umweitberichts diskutiert wurde. Für 2006 ist vorgesehen, den Entwurf des Raumordungs- plans und den Umweitbericht vorzulegen und die - auch grenzüberschreitende - Behörden- und Öffent lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Eignungsgebiete für Windenergie Im letzten Jahr sind auch Arbeiten an den vom Ge setzgeber vorgegebenen Steuerungs- und Planungs elementen Meeresschutzgebiete einerseits sowie spezielle Nutzungsgebiete für WEA andererseits auf genommen bzw. fortgesetzt worden. Nachdem das BMU im Rahmen von NATURA 2000 Verfahren für die Einrichtung von Meeresschutzge bieten durchführt und mehrere Schutzgebiete an die europäische Kommission gemeldet hat, sind im September 2005 Vogelschutzgebiete in der AWZ der Nordsee („Östliche Deutsche Bucht“) bzw. In der AWZ der Ostsee („Pommersche Bucht“) eingerichtet worden. Für die vom BSH auf der Grundlage der Seeanlagen verordnung eingeleiteten vier Eignungsgebietsver fahren für Windenergieanlagen wurden 2005 im Rah men der Behörden-, Verbände- sowie Öffentlichkeits beteiligung zwei öffentliche Anhörungstermine durch geführt. Im Dezember 2005 konnten unter Berück sichtigung von Schifffahrts- und Umweltinteressen die drei Gebiete „Nördlich Borkum“ In der Nordsee sowie „Kriegers Flak“ und „Westlich Adlergrund“ in der Ostsee als besondere Eignungsgebiete für WEA festgelegt werden. Diese Festlegung wirkt in späte ren Genehmigungsverfahren wie ein zustimmendes Sachverständigengutachten für den Standort des geplanten Windparks. Zusätzlich sind diese beson deren Eignungsgebiete raumordnungsrechtlich rele vant, da sie als Ziele der Raumordnung zu überneh men und als Vorranggebiet festzulegen sind. In den Bereichen der Eignungsgebiete zur Nutzung von Offshore-Wlndenergle wurden außerdem geolo gische Untersuchungen zur Sedimentverteilung und zum Aufbau des Meeresbodens durchgeführt, um die Kenntnisse über diese Gebiet weiter zu vertiefen. Neben Seitensicht-Sonar-Aufzeichnungen zur Erfas sung der Strukturen auf der Meeresbodenoberfläche wurden mit flach-seismischen Verfahren (Chirp Sonar und Boomer) detaillierte Informationen über die ersten 30 bis 50 m des Meeresbodens gesammelt. Diese Informationen werden zur Zeit in Kooperation mit der Universität Bremen ausgewertet. Geodatenbank CONTIS Mit dem Informationssystem GONTIS (Gontinental Shelf Information System) hält das BSH Geodäten über bestehende und geplante Nutzungen sowie Schutzgebiete für Nord- und Ostsee vor, die in aktu eller Form als digitale Karten auf der Internetseite