m
Schiffssicherheit
Internationale Zusammenarbeit
Internationale Zusammenarbeit
Leistungsnormen für nautische Systeme
und Anlagen
Die Prüfung nautischer Systeme und Anla
gen durch das BSH erfolgt auf der Grundlage von
internationalen Leistungsnormen der IMO, die unter
maßgeblicher Beteiligung des BSH ständig dem
technischen Fortschritt angepasst werden.
Der Schiffssicherheitsausschuss der IMO hat
auf seiner 70. Tagung im Dezember 1998 fol
gende Leistungsnormen für nautische Systeme
und Anlagen verabschiedet, die für die vom BSH
durchzuführenden Prüfungen von Bedeutung sind:
- Funkanlagen (neu),
- Rettungsmittel (überarbeitet),
- Schallsignal-Empfangsanlagen (neu),
- Magnetische Kursübertragungssysteme (neu),
- Integrierte Navigationssysteme (neu),
- Elektronische Seekarten- und
Informationssysteme (ECDIS) (überarbeitet).
Durch den IMO-Unterausschuss „Safety of
Navigation“ wurden auf seiner 45. Tagung im
September 1999 folgende Leistungsnormen ab
schließend beraten:
- Nachtsichtanlagen für
Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (neu),
- Tagsignalscheinwerfer (neu),
- Fahrtmessanlagen (überarbeitet).
Sie sollen dem Schiffssicherheitsausschuss
zur Beschlussfassung anlässlich seiner 72. Tagung
im Mai 2000 vorgelegt werden.
Revision SOLAS Kapitel V
Der IMO-Unterausschuss „Safety of Naviga
tion“ hat anlässlich seiner 45. Tagung im Septem
ber 1999 die Beratungen zur Überarbeitung des
Kapitels V (Sicherung der Seefahrt) des Inter
nationalen Übereinkommens zum Schutz des
menschlichen Lebens auf See (SOLAS) fortge
setzt und abgeschlossen. Der Schiffssicherheits
ausschuss wird nun den gesamten Entwurf des
neuen SOLAS-Kapitels V anlässlich seiner 72. Ta
gung im Mai 2000 beraten. Folgende Punkte sind
hierbei noch vom Schiffssicherheitsausschuss zu
klären:
- Anwendungsbereich des Kapitels V auf militäri
sche Hilfsschiffe und Staatsschiffe,
- Definition offizieller Seekarten und nautischer
Publikationen,
- Ausnahme- und Gleichwertigkeitsklauseln,
- Umfang der Ausrüstungspflicht und Ausrüs
tungsgrenzen für bestimmte nautische Geräte
und Anlagen.
Nach Beschlussfassung des Schiffssicher
heitsausschusses könnte dann das Kapitel V auf
dem Weg des im SOLAS-Übereinkommen fest
gelegten Verfahrens durch die Vertragsstaaten
angenommen und ratifiziert werden. Es ist ge
plant, dass das neue Kapitel V ab 1. Juli 2002 für
die Vertragsstaaten verbindlich wird.
Wichtige inhaltliche Neuerungen ergeben sich
u.a. aus der Einführung neuer Ausrüstungs
pflichten für Automatische Schiffsidentifizierungs
systeme (AIS-Transponder), Schiffsdatenschreiber
(Voyage Data Recorder-VDR) sowie Kurs- und