Schiffssicherheit
akkreditiert ist, den Nachweis bringen, dass die
Anforderungen der Norm erfüllt sind. Damit wird
das Verfahren erweitert, das bisher bereits für
den Nachweis der elektromagnetischen Verträg
lichkeit gilt.
Für eine Vielzahl von Schiffsausrüstung wur
den die Mindestabstände zum Magnet-Regel- und
zum Magnet-Steuerkompass bestimmt.
Für 187 nicht als Baumuster zugelassene
nautische Systeme, Anlagen und Geräte der
Schiffsausrüstung wurden die nach den Rechts
vorschriften möglichen Ausnahmen erteilt. Dafür
waren in Einzelfällen Untersuchungen an Bord
erforderlich.
Genehmigungen
Die Anbringung von Positionslaternen und
Schallsignalanlagen sowie die Aufstellung von
Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen müs
sen vom BSH genehmigt werden. Genehmigt
wurde die Anbringung von Positionslaternen auf
79 Schiffen, der Schallsignalanlagen auf 76 Schif
fen und der Manöversignalanlagen auf 62 Schif
fen. Die Aufstellung der Magnetkompasse wurde
auf 105 Schiffen genehmigt.
Außerdem wurden 330 Aufstellungsgeneh
migungen für Ortungsfunkanlagen erteilt. Als Er
satz für fehlende Pläne und Zeichnungen wurden
auf 74 Schiffen Feststellungsprotokolle gefertigt
und danach Aufstellung und Anbringung geneh
migt.
Prüfungen, Überwachung
Das Internationale Übereinkommen zum
Schutz des menschlichen Lebens auf See
(SOLAS) verlangt vor der Erteilung von Sicher-
heits- und Bau- und Ausrüstungszeugnissen
Besichtigungen von Ausrüstungen und Anlagen.
Für die Prüfung und Überwachung der Funk
anlagen bediente sich das BSH 1999 noch des
Seefunk-Prüf- und Überwachungsdienstes der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post.
Die Erstbesichtigung von Navigationsausrüs
tung wird vom BSH als Prüfung vor Verwendung
an Bord durchgeführt. Diese Prüfung stellt sicher,
dass zugelassene Navigationsausrüstung, deren
Aufstellung vom BSH genehmigt worden ist, im
eingebauten Zustand unter den Bedingungen des
Schiffsbetriebs wirksam und betriebssicher ist.
Bei der Prüfung vor Verwendung an Bord macht
das BSH von der gesetzlichen Möglichkeit Ge
brauch, die Arbeit soweit wie möglich von Beauf
tragten wahrnehmen zu lassen. Als Beauftragte
des BSH kommen sowohl natürliche als auch
juristische Personen infrage. Das BSH hat zur
Zeit 16 natürliche Personen und 19 juristische
Personen mit 110 benannten Mitarbeitern beauf
tragt.
Die nach SOLAS vorgeschriebenen Wieder
holungsbesichtigungen werden nicht vom BSH,
sondern von anerkannten Betrieben im Rahmen
einer Überprüfung der Navigationsausrüstung
durchgeführt. Zur Zeit sind für diesen Zweck 71
Betriebe anerkannt.
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