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Full text: Jahresbericht 1999

Schiffssicherheit 
akkreditiert ist, den Nachweis bringen, dass die 
Anforderungen der Norm erfüllt sind. Damit wird 
das Verfahren erweitert, das bisher bereits für 
den Nachweis der elektromagnetischen Verträg 
lichkeit gilt. 
Für eine Vielzahl von Schiffsausrüstung wur 
den die Mindestabstände zum Magnet-Regel- und 
zum Magnet-Steuerkompass bestimmt. 
Für 187 nicht als Baumuster zugelassene 
nautische Systeme, Anlagen und Geräte der 
Schiffsausrüstung wurden die nach den Rechts 
vorschriften möglichen Ausnahmen erteilt. Dafür 
waren in Einzelfällen Untersuchungen an Bord 
erforderlich. 
Genehmigungen 
Die Anbringung von Positionslaternen und 
Schallsignalanlagen sowie die Aufstellung von 
Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen müs 
sen vom BSH genehmigt werden. Genehmigt 
wurde die Anbringung von Positionslaternen auf 
79 Schiffen, der Schallsignalanlagen auf 76 Schif 
fen und der Manöversignalanlagen auf 62 Schif 
fen. Die Aufstellung der Magnetkompasse wurde 
auf 105 Schiffen genehmigt. 
Außerdem wurden 330 Aufstellungsgeneh 
migungen für Ortungsfunkanlagen erteilt. Als Er 
satz für fehlende Pläne und Zeichnungen wurden 
auf 74 Schiffen Feststellungsprotokolle gefertigt 
und danach Aufstellung und Anbringung geneh 
migt. 
Prüfungen, Überwachung 
Das Internationale Übereinkommen zum 
Schutz des menschlichen Lebens auf See 
(SOLAS) verlangt vor der Erteilung von Sicher- 
heits- und Bau- und Ausrüstungszeugnissen 
Besichtigungen von Ausrüstungen und Anlagen. 
Für die Prüfung und Überwachung der Funk 
anlagen bediente sich das BSH 1999 noch des 
Seefunk-Prüf- und Überwachungsdienstes der 
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und 
Post. 
Die Erstbesichtigung von Navigationsausrüs 
tung wird vom BSH als Prüfung vor Verwendung 
an Bord durchgeführt. Diese Prüfung stellt sicher, 
dass zugelassene Navigationsausrüstung, deren 
Aufstellung vom BSH genehmigt worden ist, im 
eingebauten Zustand unter den Bedingungen des 
Schiffsbetriebs wirksam und betriebssicher ist. 
Bei der Prüfung vor Verwendung an Bord macht 
das BSH von der gesetzlichen Möglichkeit Ge 
brauch, die Arbeit soweit wie möglich von Beauf 
tragten wahrnehmen zu lassen. Als Beauftragte 
des BSH kommen sowohl natürliche als auch 
juristische Personen infrage. Das BSH hat zur 
Zeit 16 natürliche Personen und 19 juristische 
Personen mit 110 benannten Mitarbeitern beauf 
tragt. 
Die nach SOLAS vorgeschriebenen Wieder 
holungsbesichtigungen werden nicht vom BSH, 
sondern von anerkannten Betrieben im Rahmen 
einer Überprüfung der Navigationsausrüstung 
durchgeführt. Zur Zeit sind für diesen Zweck 71 
Betriebe anerkannt. 
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