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Full text: Jahresbericht 1999

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Schiffssicherheit 
- Prüfung und Zulassung einiger nautischer Anla 
gen und Geräte für Binnenschiffe. 
-Genehmigung des Einbaus von Magnetkom 
passen auf Binnenschiffen und Kompassregu- 
iierung. 
- Magnetische und Elektromagnetische Regulie 
rung, die Kompensierung von Peilfunkanlagen 
und die Prüfung von Navigationsausrüstung 
nach Marine-Dienstvorschrift auf Schiffen der 
Bundesmarirve. 
EG-Baumusterprüfungen und Zulassungen 
Die zuständige Stelle eines EU-MItglieds- 
staates prüft auf Antrag Baumuster von Navlgati- 
ons- und Funkausrüstung der Anlage A.1 der 
Schiffsausrüstungsrichtlinie oder lässt prüfen, ob 
die Ausrüstung die Anforderungen und Normen 
der Richtlinie erfüllt. Die erfolgreiche Prüfung 
ist Voraussetzung für die EG-Baumusterprüfbe- 
scheinigung, die, zusammen mit einer Qualitäts 
sicherung des Hersteller, ermöglicht, die Ausrüs 
tung an Bord eines Schiffes unter EU-Flagge 
anzubringen oder aufzustellen. Das BSH ist der 
EU-Kommission als deutsche zuständige Stelle 
für Navigations- und Funkausrüstung gemeldet. 
Für Funkausrüstung hat das BSH mit gering 
fügigen Änderungen das Verfahren der Regulie 
rungsbehörde für Telekommunikation und Post 
übernommen. Die Prüfungen der Baumuster 
werden von akkreditierten Einrichtungen durch 
geführt und von einem Beauftragten begutachtet. 
Auf der Grundlage des Gutachtens stellt das BSH 
die EG-Baumusterprüfbescheinigung aus. Das 
BSH hat im Jahre 1999 für 8 Baumuster von See 
funkanlagen die Bescheinigung ausgestellt. 
Im Jahre 1999, dem ersten Jahr der vollen 
Gültigkeit der Schiffsausrüstungsrichtlinie, hat das 
BSH für 183 Baumuster von Navigationsaus 
rüstung (Radaranlagen, GPS-Navigationsanlagen, 
Echolotanlagen, Wendeanzeiger, Fahrtmessan 
lagen, Kreiselkompassanlagen, Selbststeueran 
lagen, Magnetkompasse) die EG-Baumusterprüf 
bescheinigung ausgestellt. Der überwiegende 
Teil der Anträge konnte In einem vereinfachten 
Verfahren bearbeitet werden, da zum Nachweis 
der vollständigen Erfüllung der Anforderungen 
der Richtlinie nur ergänzende Teilprüfungen er 
forderlich waren. 19 Änderungsgenehmigungen 
für bereits zugelassene Baumuster wurden erteilt. 
Es wurden 18 nationale Zulassungen für 
Schiffsausrüstung ausgestellt, die entweder im 
Anhang A.2 der Schiffsausrüstungsrichtlinie („War 
teliste“) steht oder die aus anderen Gründen zu 
lassungspflichtig ist. Darunter waren 5 Elektroni 
sche Seekartensysteme einschließlich der ersten 
zwei Systeme, die als ECDIS, den internationalen 
Anforderungen entsprechend, den Verzicht auf 
Papierseekarten ermöglichen. 
Korrosionsprüfungen, Vibrationsprüfungen, 
trockene und feuchte Wärmeprüfungen, Kälteprü 
fungen und Regenprüfungen nach DIN EN 60945 
wurden bisher im Umweltlabor an Navigations 
ausrüstung als Teil der Baumusterprüfung durch 
geführt. Diese Prüfungen hat das BSH bis auf 
solche, die im Zusammenhang mit Funktionsprü 
fungen stehen, nunmehr eingestellt. Antragsteller 
müssen vom 1. Januar 2000 an für ihr Baumuster 
durch eine Einrichtung, die für solche Prüfungen
	        
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