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Full text: Jahresbericht 1999

Schiffsvermessung 
SCHIFFFAHRT 
Schiffsvermessung 
Das BSH ist zuständig für die amtliche Ver 
messung aller Seeschiffe unter deutscher Flagge 
nach International vereinbarten technischen Re 
geln. Ziel dieser Vermessung ist die Ermittlung 
der Tonnage (seit dem Inkrafttreten des Londoner 
Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1969 
in Deutschland „Raumzahl“, International unver 
ändert „Gross Tonnage [GT]“ bzw. „Net Tonnage 
[NT]“ genannt) als Grundlage vieler Regelungen: 
- Berechnung von Gebühren und Abgaben 
- Einordnung des Schiffes in nationale und inter 
nationale Vorschriften, wie 
- Schiffssicherheit (SOLAS) 
- Schiffsbesetzung 
-Verhütung der Meeresverschmutzung 
(MARPOL) usw. 
-Amtliche Registrierung des Schiffes 
- Statistiken in Schifffahrt, Schiffbau und Zuliefer 
industrie. 
Aber auch Laderäume, Behälter (Flüssigkei 
ten- und Gastanks) und Fischladeräume werden 
an Bord der Schiffe aufgemessen und deren In 
halte amtlich festgestellt. 
Zu den Aufgaben des Bereichs „Schiffsver 
messung“ gehört ferner die internationale Zusam 
menarbeit in Form der Zuarbeit für das BMVBW 
sowie die Bearbeitung von Grundsatzfragen der 
Schiffsvermessung, die Beantwortung von Einzel 
anfragen und die vermessungstechnische Bera 
tung von Werften, Ingenieurbüros und Reedereien. 
Weiterhin wurden viele Gelegenheiten ge 
nutzt, um den Unterschied zwischen BRT und 
BRZ Behörden und anderen anfragenden Institu 
tionen darzulegen. 
Grundsatzfragen der Schiffsvermessung 
Seit dem 18. Juli 1994 müssen nach Ablauf 
einer zwölfjährigen Übergangszeit nunmehr alle 
Seeschiffe der IMO-Vertragsstaaten, die in der 
Auslandsfahrt eingesetzt und mehr als 24 m lang 
sind, einen Internationalen Schiffsmessbrief 
(1969) -ITC69- an Bord mitführen, der die 
Brutto-Tonnage (BRZ) und die Netto-Tonnage 
(NRZ) nach den Regeln des Internationalen 
Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1969 
ausweist. Diese neuen Tonnage-Werte haben die 
frühere „Registertonne“ endgültig abgelöst. 
Nach wie vor ist das BSH bezüglich der Ton 
nage-Werte von Fischereifahrzeugen für die deut 
schen Fischereibehörden tätig. Es berechnet die 
BRZ der kleinen Fischereifahrzeuge, die in die 
Flotte neu aufgenommen werden, auf jeweilige 
Anfrage durch das regional zuständige Fischerei 
amt auf der Basis der von den Ämtern in Bremer 
haven, Kiel bzw. Rostock hergereichten Daten- 
Erfassungsblättern. 
Des Weiteren unterstützt das BSH die 
Fischereibehörden bei der Einhaltung der EU- 
Forderung. Danach sind noch etwa 130 ältere 
Fahrzeuge mit Längen zwischen 15 und 24 m in 
absehbarer Zeit mit einem Schiffsmessbrief nach 
den sog. London-Regeln auszustatten. Das BSH 
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