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Full text: 125 Jahre maritime Dienste in Deutschland

DE 
125 Jahre maritime Dienste in Deutschland 
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MAAS 
Schiffe 
Schiffsvermessung 
Flaggenrecht 
Schiffe 
Für die Arbeiten auf See betreibt das BSH das Forschungsschiff „Sauss“ 
das Vermessungs- und Forschungsschiff „Komet“, die Vermessungs-, For- 
schungs- und Wracksuchschiffe „Atair“ und „Wega*, das Vermessungs- 
schiff „Carl Fr. Gauss”, das Vermessungs- und Wracksuchschiff „Deneb“ 
und die Vermessungseinheit „Mercator/Bessel“. 
Schiffsvermessung 
Die Vermessung der Seeschiffe dient seit altersher der Bestimmung ihrer 
Sröße. Nach der im Schiffsmeßbrief ausgewiesenen Tonnage werden 
die Hafenabgaben entrichtet und die amtliche Registrierung vorgenom- 
men. Auch Sicherheitsanforderungen, Besatzungsstärke und Besetzung 
mit Schiffsoffizieren basieren auf der Vermessungsgröße. 
Das BSH vermißt alle deutschen Seeschiffe und stellt für sie nationale 
oder internationale Schiffsmeßbriefe aus, die die jeweilige Brutto- oder 
Nettoraumzahl - das sind Vergleichszahlen für die Gesamtgröße des 
Schiffes und für dessen Nutzbarkeit - enthalten. 
Außerdem werden Laderäume (z.B. auf Kühlschiffen und Fischereifahr- 
zeugen) und Lade- und Verbrauchstanks für flüssige und gasförmige 
Stoffe vermessen. Für Gastanks werden die erforderlichen Korrekturwerte 
für Trimm-, Krängungs-, Temperatureinflüsse usw. berechnet, 
Flaggenrecht 
Als Flaggenbehörde stattet das BSH die Schiffahrt mit Dokumenten zum 
Nachweis des Flaggenführungsrechts aus. Für Werftprobefahrten und 
zeitweise eingeflaggte ausländische Schiffe wird ein Flaggenschein er- 
teilt. Behördenfahrzeuge erhalten eine Flaggenbescheinigung, Schiffe 
bis 15m Rumpflänge ein Flaggenzertifikat. Alle Seeschiffe, die einen Aus- 
weis über die Führung der Bundesflagge erhalten, werden im Flaggenre- 
gister des BSH erfaßt.
	        
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