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125 Jahre maritime Dienste in Deutschland
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Schiffe
Schiffsvermessung
Flaggenrecht
Schiffe
Für die Arbeiten auf See betreibt das BSH das Forschungsschiff „Sauss“
das Vermessungs- und Forschungsschiff „Komet“, die Vermessungs-, For-
schungs- und Wracksuchschiffe „Atair“ und „Wega*, das Vermessungs-
schiff „Carl Fr. Gauss”, das Vermessungs- und Wracksuchschiff „Deneb“
und die Vermessungseinheit „Mercator/Bessel“.
Schiffsvermessung
Die Vermessung der Seeschiffe dient seit altersher der Bestimmung ihrer
Sröße. Nach der im Schiffsmeßbrief ausgewiesenen Tonnage werden
die Hafenabgaben entrichtet und die amtliche Registrierung vorgenom-
men. Auch Sicherheitsanforderungen, Besatzungsstärke und Besetzung
mit Schiffsoffizieren basieren auf der Vermessungsgröße.
Das BSH vermißt alle deutschen Seeschiffe und stellt für sie nationale
oder internationale Schiffsmeßbriefe aus, die die jeweilige Brutto- oder
Nettoraumzahl - das sind Vergleichszahlen für die Gesamtgröße des
Schiffes und für dessen Nutzbarkeit - enthalten.
Außerdem werden Laderäume (z.B. auf Kühlschiffen und Fischereifahr-
zeugen) und Lade- und Verbrauchstanks für flüssige und gasförmige
Stoffe vermessen. Für Gastanks werden die erforderlichen Korrekturwerte
für Trimm-, Krängungs-, Temperatureinflüsse usw. berechnet,
Flaggenrecht
Als Flaggenbehörde stattet das BSH die Schiffahrt mit Dokumenten zum
Nachweis des Flaggenführungsrechts aus. Für Werftprobefahrten und
zeitweise eingeflaggte ausländische Schiffe wird ein Flaggenschein er-
teilt. Behördenfahrzeuge erhalten eine Flaggenbescheinigung, Schiffe
bis 15m Rumpflänge ein Flaggenzertifikat. Alle Seeschiffe, die einen Aus-
weis über die Führung der Bundesflagge erhalten, werden im Flaggenre-
gister des BSH erfaßt.