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Nautische Abteilung
entsprechend den Erfordernissen der Schiffahrt bearbeitet und im Auszug in
den Nautischen Funkdienst übernommen. Außerdem wurde der Abschnitt Ba
"UKW Sprech-Seefunkdienst" vervollständigt und ersetzt.
Im Band II wurde der Abschnitt "Flugfunkfeuer" weiter vervollständigt.
Weitere Flugfunkfeuer wurden den Wünschen der Schiffsführungen entsprechend
ausgewählt und deren Eintragung in die Seekarten veranlaßt.
Wie bisher war die Gruppe Nautischer Funkdienst durch Besprechungen in
tensiv mit Fachfragen des Seefunks, die sich aus den Vollzugsordnungen für
den Funkdienst und dem zwischenstaatlichen Schiffssicherheitsvertrag ergaben,
beschäftigt; Einzelheiten sind unter "Tagungen" auf Seite 11 des Jahresbe
richts zu entnehmen. In diesem Zusammenhang waren Vorschläge und Empfehlun
gen verschiedener internationaler und nationaler Organisationen zu bearbei
ten.