Rechtsangelegenheiten
Verfolgung an das BSH abgegeben. Das BSH
führte 1990 151 Ordnungswidrigkeitenverfahren
wegen Verstößen gegen die Anlagen I, II und V
zu MARPOL 1973/78 durch und erließ 135 Buß
geldbescheide. Die Höhe der verhängten Geld
bußen lag zwischen DM 120,- und DM 20 000,-
Insgesamt waren es DM 368 498,- Der durch
schnittliche Betrag lag bei DM 2730,-. 16 Verfah
ren wurden eingestellt. Weitere 48 Fälle, In denen
die deutschen Behörden die Straftaten oder Ord-
nungswidrigkeiten, die von Schiffen unter auslän
discher Flagge aus begangen wurden, auf
grund bestehender Verfahrenshindernisse nicht
ahnden konnten, wurden vom BSH an den Flag
genstaat zur dortigen weiteren Verfolgung gemel
det. In 13 Fällen erhielt das BSH Meldungen über
deutsche Schiffe, die außerhalb des Hoheits
gebietes entgegen Anlage I, II und V zu MARPOL
1973/78 handelten. 6 Verfahren wurden einge
stellt. 7 Fälle sind noch nicht abgeschlossen.
Gewässerverunreinigung
Das BSH erfaßt zu statistischen Zwecken
Gewässerverunreinigungen, die im Küstenmeer
und im Festlandsockelbereich der Nord- und
Ostsee der Bundesrepublik Deutschland und auf
Bundeswasserstraßen (Innere Gewässer ) fest
gestellt werden. 1990 wurden 328 (1989: 437,
1988:413) Fälle gezählt. In allen Jahren sind über
90 % der festgestellten Verunreinigungen Ölver
schmutzungen gewesen, die von Schiffen her
rührten. Es handelt sich hierbei überwiegend um
Separationsrückstände, ölhaltiges Bilgenwasser,
Schmierölrückstände, ölhaltiges Tankwasser
oder ölhaltiges Tankwaschwasser. Demgegen
über wurden nur wenige Verschmutzungen der
Gewässer durch Chemikalien und Müll beobach
tet; im Jahre 1990 wurden 9 (1989: 14) Ver
schmutzungen festgestellt, die von Chemikalien
stammten, 5 (1989:10) Verschmutzungen wurden
durch Müll verursacht.
145 Gewässerverunreinigungen wurden in
den Inneren Gewässern beobachtet. Weitere 130
(1989: 91) Verunreinigungen wurden in der Nord
see und 53 (1989: 78) in der Ostsee festgestellt.
In 6 Fällen konnten nach Analyse von
Gewässerproben und an Bord gezogener Gegen
proben Schiffe als Verursacher der Gewässer
verunreinigung eindeutig bestimmt werden.
Von den zuständigen Staatsanwaltschaften
wurden 1990 141 (1989: 180) Ermittlungsverfah
ren wegen Verunreinigung eines Gewässers
(§ 324 StGB) eingeleitet, davon allerdings 94 Ver
fahren aus Mangel an Beweisen wieder einge
stellt. Lediglich 2 Verfahren endeten mit einem
rechtskräftigen Strafbefehl. Die durchschnittliche
Höhe der darin ausgesprochenen Geldstrafen
betrug DM 4700,-. 45 Verfahren sind noch nicht
abgeschlossen.
Ölhaftungsbescheinigungen
Nach dem Gesetz zu dem Internationalen
Übereinkommen von 1969 über die zivilrechtliche
Haftung für Ölyerschmutzungsschäden wurden
im Jahre 1990 Ölhaftungsbescheinigungen für 53
deutsche Schiffe und 156 Schiffe aus einem
Nichtvertragsstaat ausgestellt.
In 7 Fällen wurden die erforderlichen Ölhaf
tungsbescheinigungen beim Befahren deutscher
Gewässer nicht an Bord mitgeführt. In 3 Fällen
wurde der Umschlag von Öl verboten und in 5
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