Zentrale Dienste
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Zentrale Dienste
Rechtsangelegenheiten
Neben der Wahrnehmung allgemeiner Justi
tiaraufgaben gab es folgende Schwerpunkte:
Bundesberggesetz
Nach dem Bundesberggesetz ist das BSH
zuständig für die Erteilung von Genehmigungen
zur Durchführung von Forschungshandiungen
und zur Verlegung und zum Betrieb von Transi
trohrleitungen im Bereich des deutschen Fest
landsockels der Nord- und Ostsee. Es wurden 7
Anträge zur Durchführung von Forschungshand
lungen genehmigt und 39 Fahrten zur Fischerei
forschung zugestimmt. Der Betrieb der Transi
trohrleitung Ekofisk-Emden und der beiden
Verdichterplattformen verlief im deutschen Fest
landsockel ohne Störungen. Die Lage und die
Überdeckung der Rohrleitung wurden routinemä
ßig kontrolliert.
Mit dem Bau einer neuen Rohrleitung von
den norwegischen Gasfeldern durch die Nordsee
soll das europäische Festland weiter mit Erdgas
versorgt werden. Die Leitung wird im äußersten
Nordwesten auf einer Länge von ca. 20 km den
deutschen Festlandsockel kreuzen und nach
Zeebrügge führen. Das BSH hat die Genehmi
gung zur Verlegung der Leitung erteilt.
Darüber hinaus wurde das BSH in den
Betriebsplanverfahren der Bergämter für Such
bohrungen zu der Frage angehört, ob diese schä
digende Auswirkungen auf das marine Ökosy
stem haben und durch weiche Auflagen dies
verhindert werden kann.
Verstöße gegen Umweltvorschnften
Zu den Aufgaben des BSH gehört ferner die
Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen
das Internationale Übereinkommen von 1973 zur
Verhütung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978
zu diesem Übereinkommen (MARPOL 73/78).
Nach der Verordnung über Zuwiderhandlungen
gegen MARPOL 1973/78 (MARPOL-OWi-VO)
handelt insbesondere ordnungswidrig, wer als an
Bord eines Seeschiffes Verantwortlicher entge
gen Anlage I, II und V zu MARPOL 1973/78 han
delt.
1990 stellten die Wasserschutzpolizeibehör
den der Küstenländer bei insgesamt 6122 Über
prüfungen in 593 Fällen Mängel in der nach
Anlage I zu MARPOL 1973/78 vorgeschriebenen
Führung des Öltagebuches fest; in 83 Fällen
wurden Mängel bei der nach Anlage II vorge
schriebenen Führung des Ladungstagebuches
und in 10 Fällen Mängel bei der Beseitigung von
Schiffsmüll gemäß Anlage V beobachtet.
Wegen geringfügiger Mängel ergingen nach
Anlage I und II zu MARPOL 1973/78 539 Verwar
nungen, bzw. gebührenpflichtige Verwarnungen
bis DM 75,-, 147 Verfahren wurden zur weiteren