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Full text: Jahresbericht 1990

Zentrale Dienste 
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Zentrale Dienste 
Rechtsangelegenheiten 
Neben der Wahrnehmung allgemeiner Justi 
tiaraufgaben gab es folgende Schwerpunkte: 
Bundesberggesetz 
Nach dem Bundesberggesetz ist das BSH 
zuständig für die Erteilung von Genehmigungen 
zur Durchführung von Forschungshandiungen 
und zur Verlegung und zum Betrieb von Transi 
trohrleitungen im Bereich des deutschen Fest 
landsockels der Nord- und Ostsee. Es wurden 7 
Anträge zur Durchführung von Forschungshand 
lungen genehmigt und 39 Fahrten zur Fischerei 
forschung zugestimmt. Der Betrieb der Transi 
trohrleitung Ekofisk-Emden und der beiden 
Verdichterplattformen verlief im deutschen Fest 
landsockel ohne Störungen. Die Lage und die 
Überdeckung der Rohrleitung wurden routinemä 
ßig kontrolliert. 
Mit dem Bau einer neuen Rohrleitung von 
den norwegischen Gasfeldern durch die Nordsee 
soll das europäische Festland weiter mit Erdgas 
versorgt werden. Die Leitung wird im äußersten 
Nordwesten auf einer Länge von ca. 20 km den 
deutschen Festlandsockel kreuzen und nach 
Zeebrügge führen. Das BSH hat die Genehmi 
gung zur Verlegung der Leitung erteilt. 
Darüber hinaus wurde das BSH in den 
Betriebsplanverfahren der Bergämter für Such 
bohrungen zu der Frage angehört, ob diese schä 
digende Auswirkungen auf das marine Ökosy 
stem haben und durch weiche Auflagen dies 
verhindert werden kann. 
Verstöße gegen Umweltvorschnften 
Zu den Aufgaben des BSH gehört ferner die 
Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen 
das Internationale Übereinkommen von 1973 zur 
Verhütung der Meeresverschmutzung durch 
Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 
zu diesem Übereinkommen (MARPOL 73/78). 
Nach der Verordnung über Zuwiderhandlungen 
gegen MARPOL 1973/78 (MARPOL-OWi-VO) 
handelt insbesondere ordnungswidrig, wer als an 
Bord eines Seeschiffes Verantwortlicher entge 
gen Anlage I, II und V zu MARPOL 1973/78 han 
delt. 
1990 stellten die Wasserschutzpolizeibehör 
den der Küstenländer bei insgesamt 6122 Über 
prüfungen in 593 Fällen Mängel in der nach 
Anlage I zu MARPOL 1973/78 vorgeschriebenen 
Führung des Öltagebuches fest; in 83 Fällen 
wurden Mängel bei der nach Anlage II vorge 
schriebenen Führung des Ladungstagebuches 
und in 10 Fällen Mängel bei der Beseitigung von 
Schiffsmüll gemäß Anlage V beobachtet. 
Wegen geringfügiger Mängel ergingen nach 
Anlage I und II zu MARPOL 1973/78 539 Verwar 
nungen, bzw. gebührenpflichtige Verwarnungen 
bis DM 75,-, 147 Verfahren wurden zur weiteren
	        
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