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Full text: Jahresbericht 1991

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Olhaftungsbescheinigungen 
Nach dem Gesetz zu dem Internationalen 
Übereinkommen von 1969 über die zivilrechtliche 
Haftung für Ölverschmutzungsschäden wurden 
Ölhaftungsbescheinigungen für 51 deutsche 
Schiffe und 157 Schiffe aus Nichtvertragsstaaten 
ausgestellt. 
In 19 Fällen mußten die erforderlichen Ölhaf 
tungsbescheinigungen, die beim Befahren deut 
scher Gewässer nicht an Bord waren, nachgefor 
dert werden. Es wurde ein Bußgeldbescheid mit 
5 000,- DM Geldbuße festgesetzt; ein Ordnungs 
widrigkeitenverfahren wurde eingestellt und eine 
schriftliche Verwarnung ausgesprochen. 
Meeresumweltschutz 
Das BSH verfolgt Verstöße gegen internatio 
nale Übereinkommen bzw. nationale Vorschriften 
zum Schutze der Meeresumwelt und ahndet die 
Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkelten, 
sofern keine Zuständigkeit der Strafverfolgungs 
behörden besteht. 
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der 
Überwachung der Einhaltung des Internationalen 
Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der 
Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fas 
sung des Protokolls von 1978 (MARPOL 73/78). 
Gemäß der Verordnung über Zuwiderhandlungen 
gegen MARPOL 73/78 (MARPOL-OWI-VO) han 
delt Insbesondere ordnungswidrig, wer als Ver 
antwortlicher an Bord eines Seeschiffes entge 
gen den Vorschriften der Anlagen I, II und V zu 
MARPOL 73/78 Öl bzw. ölhaltige Gemische, 
Rechtsangelegenheiten 
schädliche flüssige Stoffe oder Müll ins Meer ein 
bringt. 
1991 stellten die Wasserschutzpolizeien der 
Küstenländer bei insgesamt 5 764 Überprüfun 
gen in 716 Fällen Mängel In der nach Anlage I zu 
MARPOL 1973/78 vorgeschriebenen Führung 
des Öltagebuches fest; In 36 Fällen wurden Män 
gel bei der nach Anlage II vorgeschriebenen Füh 
rung des Ladungstagebuches und in 17 Fällen 
Mängel bei der Beseitigung von Schiffsmüll ge 
mäß Anlage V festgestellt. 
Wegen geringfügiger Verstöße ergingen 
nach Anlage I, ll und V zu MARPOL 1973/78 
519 Verwarnungen bzw. gebührenpflichtige Ver 
warnungen bis DM 75,-, 250 Verfahren wurden 
zur weiteren Verfolgung an das BSH abgegeben. 
Das BSH führte 227 Ordnungswidrigkeitenver 
fahren wegen Verstößen gegen die Anlagen I, II 
und V zu MARPOL 1973/78 durch und erließ 208 
Bußgeldbescheide. Die Höhe der verhängten 
Geldbußen lag zwischen DM 30,- und DM 
15 000,-, insgesamt waren es DM 300 000,-. Der 
durchschnittliche Betrag lag bei DM 1 442,-. 19 
Verfahren wurden eingestellt. Weitere 79 Fälle, in 
denen die deutschen Behörden die Straftaten 
oder Ordnungswidrigkeiten, die von Schiffen un 
ter ausländischer Flagge aus begangen wurden, 
aufgrund bestehender Verfahrenshindernisse 
nicht ahnden konnten, wurden an den Flaggen 
staat zur dortigen weiteren Verfolgung gemeldet. 
In 6 Fällen erhielt das BSH Meldungen über deut 
sche Schiffe, die außerhalb des Hoheitsgebietes 
entgegen Anlage I zu MARPOL 1973/78 handel 
ten. In allen Fällen wurden gegen die verantwortli 
chen Kapitäne und Ingenieure Bußgeldbeschei 
de erlassen.
	        
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