Schiffahrt
Konferenz mit den betroffenen Kuttereignern des
Weser-Ems-Gebiets wurde auf die Maßgabe
der EU-Kommission hingewiesen, wonach in
jedem Jahr 10% aller Fischereifahrzeuge zwi
schen 15 und 24 m Länge gemäß den London-
Regeln nachzuvermessen sind.
Schließlich waren wieder zahlreiche ver
messungstechnische Anfragen aus der Werftin
dustrie und der Reederschaft zu beantworten.
Tonnagevermessung
Auch 1996 war eine der BSH-Aufgaben die
Vermessung von Schiffsneubauten, die für deut
sche Flagge auf in- und ausländischen Werften
gebaut werden. Außerdem sind einige vorhan
dene Schiffe im Anschluß an Umbauten nach
vermessen worden.
1995 wurden folgende Neuvermessungen
durchgeführt:
Tonnagevermessung nach
Anzahl
BRZ
BRT
Net tonnage
Internationalen Regeln
(„London 69“)
172
1 864 940
_
Suez-Kanal-Vorschrlften
96
—
1 377 960
—
Panama-Kanal-Vorschriften
103
—
—
1 405 800
Nationale Vorschriften
29
1 300
-
—
Gesamt
400
Außerdem wurden 173 Bescheinigungen
über Meßergebnisse und 47 Bankbescheinigun
gen ausgefertigt.
„Bescheinigungen über Meßergebnisse“
sind überwiegend Bestätigungen über eine er
folgte Vermessung, wenn das Schiff in das See
schiffsregister des zuständigen Amtsgerichts
eingetragen werden soll, bevor der Vorgang voll
ständig abgeschlossen ist (ohne Vorlage eines
Vermessungspapiers ist die Eintragung laut
Schiffsregisterordnung nicht möglich). Aber auch
Bescheinigungen über Laderaum- und Tankin
halte zählen dazu.
Eine Baubescheinigung ist erforderlich,
wenn ein im Bau befindliches Schiff auf Antrag
der Werft wegen einer Beleihung in das „Schiffs
bauregister“, das ebenso wie das Seeschiffsregi
ster beim örtlich zuständigen Amtsgericht ge
führt wird, eingetragen werden soll. Das BSH
stellt die Bescheinigung nach Besichtigung des
Bauwerks auf der Werft oder nach „amtlichen“
Angaben der Klassifikationsgesellschaft aus.
Wassersportfahrzeuge
Für Sportboote mit einer Rumpflänge von mehr
als 15 m, die in ein Seeschiffsregister eingetra
gen werden müssen, und für kleinere Boote, die
freiwillig eingetragen werden können, wurden
276 Schiffsmeßbriefe ausgestellt. Es handelte
sich hierbei fast ausschließlich um eine verein
fachte Vermessung, bei der die Bootsdaten aus
Erklärungen der Antragsteller und aus Angaben
von Schiffen des gleichen Serientyps entnom
men wurden.
Dieses Verfahren ist für die amtliche Registrie
rung ausreichend und wird von den Eignern
auch deswegen bevorzugt, weil die Anträge bei
diesem Verfahren sehr zügig und kostengünstig
bearbeitet werden können.
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