Skip to main content

Full text: Jahresbericht 1996

Rechtsangelegenheiten 
Das Einleiten von Schiffsabwässern in die 
Nord- und Ostsee ist nach der Verordnung über 
die Verhütung der Verschmutzung der Nordsee 
durch Schiffsabwasser sowie dem Übereinkom 
men über den Schutz der Meeresumwelt des 
Ostseegebiets (Helsinki-Übereinkommen) nur 
unter Einhaltung strenger Voraussetzungen 
zulässig. 
Für den Bereich der Ostsee wurden 14 Ver 
stöße gemeldet. In einem Fall wurde durch das 
BSH ein Bußgeldbescheid erlassen. Die Buß 
geldhöhe betrug 300,— DM. 2 Verfahren wurden 
eingestellt. In 5 Fällen wurden von der Wasser 
schutzpolizei Verwarnungen ausgesprochen. 
6 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 
Für den Bereich der Nordsee lagen keine 
Verstöße vor, da die für diesen Bereich geltende 
Verordnung eine Übergangsfrist bis zum 1.7. 
1997 vorsieht. 
Das BSH führt eine Statistik über Gewäs 
serverunreinigungen im Küstenmeer, in der Aus 
schließlichen Wirtschaftszone und auf den See 
schiffahrtsstraßen (Innere Gewässer). Von der 
deutschen Küstenwache (Bundesgrenzschutz 
See, Zoll, Vollzugsorgane der Wasser- und 
Schiffahrtsverwaltung, Fischereiaufsicht des Bun 
desamtes für Ernährung und Forstwirtschaft), 
der Marine und der Wasserschutzpolizei sowie 
durch private Dritte wurden 309 (1995: 388; 
1994: 398) Verunreinigungen gemeldet (Abb. 29). 
Über 95% der Fälle waren Ölverschmutzungen, 
die von Schiffen herrührten. Hierbei handelt es 
sich überwiegend um Separationsrückstände 
(Sludge), ölhaltiges Bilgewasser, Schmierölrück 
stände und ölhaltiges Tank- und Tankwaschwas 
ser. In 47 Fällen konnte der mutmaßliche Verur 
sacher festgestellt werden. 
Eine Verschmutzung der Gewässer durch 
Chemikalien und Müll wurde nur in wenigen Fäl 
len angezeigt. 3 (1995: 4; 1994: 4) Verschmut 
zungen betrafen Chemikalien und 6 (1995: 7; 
1994: 4) Schiffsmüll. 
Von den zuständigen Staatsanwaltschaften 
wurden 202 (1995: 203; 1994: 199) Ermittlungs 
verfahren wegen des Verdachts auf Verunreini 
gung eines Gewässers (§ 324 Strafgesetzbuch) 
eingeleitet. 186 Verfahren wurden wegen Nicht 
ermittlung des Täters oder aus Mangel an Be 
weisen wieder eingestellt, davon 4 gegen Aufla 
gen. 6 Verfahren endeten mit einem rechts 
kräftigen Strafbefehl. 10Verfahren sind noch 
nicht abgeschlossen. 
Im Rahmen von Strafverfahren wegen Öl 
verschmutzungen wurden 1996 durch das BSH 
in 29 Fällen Ölproben verglichen und dabei 206 
Proben untersucht. In diesen Zahlen sind auch in 
der BSH-Statistik nicht erfaßte Verfahren wegen 
Verschmutzungen im Hafen- und Binnenbereich 
enthalten. 
Das BSH vertrat die Bundesrepublik Deutsch 
land bei der 22. Sitzung des Schiffahrtsaus 
schusses der Helsinki-Kommission (HELCOM). 
Im Rahmen eines vom Schiffahrtsausschuß 
beschlossenen Projekts zur Umsetzung der Ost 
see-Strategie für Hafenauffanganlagen erarbei 
ten z.Z. 3 Unterprojektgruppen Vorschläge für 
HELCOM-Empfehlungen, die nach ihrer Verab 
schiedung durch die Helsinki-Kommission von 
den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen. 
127
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.