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Full text: Jahresbericht 1996

Zentrale Dienste 
in Kraft getreten. Schiffe unter Bundesflagge und 
unter der Flagge eines Staates, der nicht Ver 
tragsstaat des ursprünglichen oder geänderten 
Ölhaftungsübereinkommens ist, müssen, wenn 
sie mehr als 2000 t Öl über See befördern, nach 
den höheren Haftungssätzen eine Versiche 
rungsbescheinigung an Bord mitführen. Schä 
den durch Ölverschmutzungen sind im Vergleich 
zu dem bisherigen Haftungshöchstsatz von 105 
Mio. DM nunmehr bis zu 135 Mio. DM je Scha 
denfall versichert. 80 entsprechende Ölhaftungs 
bescheinigungen wurden ausgestellt. 
Meeresumweltschutz 
Das BSH verfolgt und ahndet als Ord 
nungswidrigkeitenbehörde Verstöße der Schiff 
fahrt gegen internationale Übereinkommen und 
nationale Vorschriften zum Schutze der Mee 
resumwelt soweit nicht Strafverfolgungsbehör 
den zuständig sind. 
Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag in der 
Überwachung der Einhaltung der Regelungen 
des Internationalen Übereinkommens zur Verhü 
tung der Meeresverschmutzung durch Schiffe 
(MARPOL). Nach der Verordnung über Zuwider 
handlungen gegen MARPOL (MARPOL-OWi- 
VO) handelt insbesondere ordnungswidrig, wer 
als Verantwortlicher an Bord eines Seeschiffes 
Öl- und Ladungstagebücher nicht ordnungs 
gemäß führt oder Öl bzw. ölhaltige Gemische, 
schädliche flüssige Stoffe oder Müll ins Meer ein 
bringt. 
1996 stellten die Wasserschutzpolizei 
behörden der Küstenländer bei insgesamt 4 113 
Überprüfungen von Schiffen in 1 428 Fällen 
Mängel fest. In 1 398 Fällen handelte es sich um 
Mängel in der nach Anlage I zu MARPOL vorge 
schriebenen Führung des Öltagebuches. In 21 
Fällen wurden Mängel bei der nach Anlage II 
vorgeschriebenen Führung des Ladungstage 
buches und In 10 Fällen ein fehlerhaftes Verhal 
ten bei der Beseitigung von Schiffsmüll gemäß 
Anlage V festgestellt. 
Wegen geringfügiger Verstöße ergingen 
gegen die betroffenen Kapitäne, Ingenieure und 
Maschinisten durch die Wasserschutzpolizeien 
1 088 Verwarnungen, bei denen z.T. ein Ver 
warngeld bis zu DM 75,— verhängt wurde, und 
340 Fälle wurden zur weiteren Verfolgung an das 
BSH abgegeben. Das BSH führte gegen 
337 Betroffene Ordnungswidrigkeitenverfahren 
durch und erließ 278 Bußgeldbescheide. Die 
Höhe der Geldbußen lag zwischen DM 85,— 
und DM 26 500,—, insgesamt waren es 
DM 752 905,—. Der durchschnittliche Betrag lag 
bei DM 2 708,—. 59 Verfahren wurden einge 
stellt. Weitere 90 Fälle bei Schiffen unter auslän 
discher Flagge, die aufgrund bestehender Ver 
fahrenshindernisse nicht in Deutschland geahndet 
werden konnten, wurden an den Flaggenstaat zur 
dortigen weiteren Verfolgung gemeldet. 7 Buß 
geldverfahren sind noch nicht abgeschlossen. 
In einem Fall wurde dem BSH ein deut 
sches Schiff gemeldet, das außerhalb des deut 
schen Hoheitsgebietes gegen MARPOL-Vor- 
schriften verstoßen haben soll. Das Verfahren 
wurde eingestellt. 
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