HSC
Nachtsichtgeräten handelte es sich um soge
nannte Wärmebildanlagen, die die Wärmestrah
lung der Umwelt im Wellenlängenbereich von
ca. 8-14 (tm zur monochromen Bilderzeugung
nutzen. Sie werden seit Jahren von Bundeswehr,
Polizei, Zoll und Grenzschutz für Beobachtungs
und Sicherungsmaßnahmen erfolgreich einge
setzt und liefern völlig unabhängig vom vorhan
denen Licht auch bei Sichtbehinderungen durch
Nebel oder Regen für die Seeraumüberwachung
brauchbare Bilder (Abb. 27). Restlichtverstärker
nutzen zur Bilddarstellung noch vorhandenes
Restlicht. Da die Reichweite dieser Geräte,
ebenso wie das Sehvermögen des menschli
chen Auges, durch Nebel oder Regen mehr oder
weniger stark eingeschränkt wird, sind Restlicht
verstärker für nautische Zwecke nur bedingt
nutzbar.
Radaranlagen auf schnellen
Fahrzeugen (HSC)
Schnelle Fahrzeuge Im Sinne des HSC-
Codes müssen mit Radaranlagen ausgerüstet
werden, die für die besonderen Fahrzeugge
schwindigkeiten, Bewegungseigenschaften und
Umweltbedingungen geeignet sind (IMO-Reso-
lution A.820).
Ein wesentliches Kriterium hierfür ist die
Bilderneuerungsrate bzw. Antennendrehzahl.
Eine hohe Bilderneuerungsrate bewirkt einmal
- eine schnellere Verfügbarkeit und höhere Ge
nauigkeit der ermittelten Daten verfolgter Ra
dar-Ziele mit hoher Geschwindigkeit
und zum anderen
- eine Verbesserung der Bildkonstanz bei Fahr
zeugen mit schnellen oder sich schnell än
dernden Bewegungen.
Dies hat jedoch auch negative Auswirkun
gen auf andere Parameter wie Reichweite und
Auflösung der Radaranlagen, weshalb deren
Prüfung für HSC eigene, besondere Meßvor
schriften erfordert.
Ein „Automatische Plothilfe“ (Track- bzw.
ARPA-Funktion) auf Hochgeschwindigkeitsfahr
zeugen wird zur Zeit nicht gefordert.
In der Praxis werden jedoch gerade auch
Radaranlagen auf HSC aufgrund geringer zeitli
cher Entscheidungsspielräume für die Schiffs
führung mit automatischen Plothilfen ausgerü
stet, da hierdurch für die Kollisionsverhütung
wichtige Daten gegnerischer Ziele (Kurs, Ge
schwindigkeit, CPA, TCPA) unmittelbar verfügbar
sind.
Der internationale Normungsprozeß hin
sichtlich Leistungsanforderungen (IMO) und
Meßvorschriften (IEC) für Radar und ARPA auf
Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen ist noch nicht
abgeschlossen.
Aktuelle Zulassungsvorgänge werden auf
der Basis bestehender Leistungsanforderungen
abgewickelt.
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