Intern. Zusammenarbeit
durch zusätzliche nationale Besonderheiten ge
kennzeichnet. Die Europäische Kommission hat
in diesem Bereich einen Regelungsbedarf gese
hen und 1989 mit der Erarbeitung einer EG-
Richtlinie für Schiffsausrüstungen begonnen.
Diese Arbeiten sind 1996 mit der Verabschie
dung der Richtlinie 1996/1998 EG des Rates
vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung
abgeschlossen worden. Die Richtlinie stellt
durch ein Konformitätsbewertungsverfahren mit
festgelegten Rand- und Rahmenbedingungen si
cher, daß Zulassungen eines Mitgliedsstaates
für Schiffsausrüstungen, also auch für nautische
SAGI, in allen anderen Mitgliedsstaaten gelten.
Die Richtlinie wird ab 1. Januar 1999 angewen
det werden.
Das Konformitätsbewertungsverfahren ent
hält die Baumusterprüfung, die Sicherstellung in
der Produktion, daß das Produkt dem zugelas
senen Baumuster entspricht und die Kennzeich
nung des Produktes.
Die Richtlinie legt die Anforderungen an die
Stelle (benannte Stelle) fest, die in einem Mit
gliedsstaat für die Durchführung des Konfor
mitätsbewertungsverfahrens zuständig ist. Das
BSH bereitet sich darauf vor, durch Erfüllung der
allgemeinen Kriterien zum Betreiben von Prüfla
boratorien (DIN EN 45001) die Anforderungen
als benannte Stelle zu erfüllen.
Internationale Zusammenarbeit
Leistungsnormen für nautische Systeme
und Anlagen
Die Prüfung der Eignung von nautischen
Systemen und Anlagen für den Schiffsbetrieb
und ihre sichere Funktion an Bord durch das
BSH erfolgt auf der Grundlage internationaler
Normen, insbesondere der IMO-Leistungsnor-
men. Sie sind kontinuierlich den praktischen An
forderungen und dem Stand der Technik anzu
passen.
Unter maßgeblicher Mitwirkung des BSH
hat der IMO-Unterausschuß „Safety of Naviga
tion“ 1996 Leistungsnormen für die folgenden
nautischen Systeme und Anlagen überarbeitet
bzw. neu entwickelt und verabschiedet:
1. Radaranlagen (grundlegend überarbeitet)
2. Selbststeuer-Anlagen (überarbeitet)
3. Elektronische Seekarte - ECDIS -
(überarbeitet)
4. Integrierte Brückensysteme (neu)
5. DGPS und D-GLONASS-Empfänger (neu)
6. DSC-Transponder
(ship/shore im Bereich von VTS - neu)
7. Broadcast-Transponder
(ship/shore - ship/ship) weltweit (neu)
Die vorgenannten Leistungsnormen 1 bis 5
wurden im Dezember 1996 vom Schiffssicher
heitsausschuß der IMO abschließend geprüft
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