Schiffssicherheit
- Prüfung, Zulassung und Überwachung nauti
scher Systeme, Anlagen, Geräte und Instru
mente (SAGI) der Schiffsausrüstung auf See
schiffen unter deutscher Flagge.
- Regulieren der Magnetkompasse und Kom
pensieren der Peilfunkanlagen auf Seeschif
fen unter deutscher Flagge.
- Genehmigung der Anbringung und Aufstel
lung von Positionslaternen, Schallsignalanla
gen und nautischen SAGI.
- Prüfung und Zulassung von Signalleuchten
der Binnenschiffe.
- Prüfung und Zulassung einiger nautischer An
lagen und Geräte für Binnenschiffe.
- Einbau von Magnetkompassen an Bord von
Binnenschiffen und die Kompaßregulierung.
- Magnetische und elektromagnetische Regu
lierung von Magnetkompassen und die Kom-
pensierung von Peilfunkanlagen auf Schiffen
der Bundesmarine.
Zulassungen
Nautische SAGI, die an Bord deutscher
Seeschiffe verwendet werden, müssen vom BSH
zugelassen sein. Änderungen bereits zugelasse
ner Baumuster müssen vom BSH genehmigt
werdem. Anstelle einer Baumusterprüfung kann
eine Bauartprüfung im Einzelfall erfolgen, wenn
nur ein einzelnes SAGI zugelassen werden soll.
1996 wurden 24 Baumuster nautischer SAGI
(Radaranlagen, Bahnführungssysteme, Satelli-
ten-Navigationanlagen/GPS, Selbststeueranla
gen, Echolotanlagen, Fahrtmeßanlagen, Schall
signal-Empfangsanlagen) zugelassen. 72 Änder
ungen für zugelassene Baumuster wurden ge
nehmigt. Bei 495 SAGI, die nicht als Baumuster
zugelassen waren, hat das BSH die Verwendung
an Bord durch Ausnahmezulassung erlaubt.
Genehmigungen
Die Anbringung von Positionslaternen und
Schallsignalanlagen sowie die Aufstellung von
Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen
müssen vom BSH genehmigt werden. Geneh
migt wurde die Anbringung der Positionslaternen
auf 172 Schiffen, der Schallsignalanlagen auf
114 Schiffen, der Manöversignalanlagen auf 170
Schiffen und von Schallsignalempfangsanlagen
auf 9 Schiffen. Die Aufstellung der Magnetkom
passe auf 182 Schiffen wurde genehmigt. Für
1090 Ortungsfunkanlagen wurden Aufstellungs
genehmigungen erteilt. Für 3 Neubauten, die für
ausländische Flagge bestimmt waren, wurden
anstelle der Anbringungs- und Aufstellungsge
nehmigungen Gutachten erstellt. Als Ersatz für
fehlende Pläne und Zeichnungen wurden auf
109 Schiffen Feststellungsprotokolle gefertigt
und danach Aufstellung und Anbringung geneh
migt.
Für eine Vielzahl von Anlagen und Geräten
wurden die Mindestabstände zum Magnet-Re
gel- und Magnet-Steuerkompaß bestimmt. Im
Umweltlabor wurden Vibrationsprüfungen, Kor
rosionsprüfungen, trockene und feuchte Wärme
prüfungen und Kälteprüfungen an nautischen SAGI
als Teil der Zulassungsprüfungen durchgeführt.
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