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1 Einleitung
1.1 Allgemeines
Umweltschutz, die auf Umweltforschung und Umweltrecht
basierende Gesamtheit der Maßnahmen (und Bestrebungen), die
dazu dienen, die natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanze, Tier
und Mensch zu erhalten bzw. ein gestörtes ökologisches
Gleichgewicht wieder auszugleichen; im engeren Sinn der Schutz
vor negativen Auswirkungen, die von der ökonomischen Tätigkeit
des Menschen, seinen technischen Einrichtungen und sonstigen
zivilisatorischen Gegebenheiten ausgehen, wobei die
Umweltvorsorge effektiver und billiger ist als die nachträglichen
Maßnahmen des technischen Umweltschutzes.
(Aus: Meyers Grosses Lexikon, 1992)
Der sinnvolle (anthropozentrische) Umweltschutz erkennt die Natur als überlebens
notwendiges Mittel an und billigt ihr daher einen ähnlichen Schutz zu wie dem
Menschen selbst. Auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse soll die Natur als
Lebensgrundlage für den Menschen und die Nachwelt erhalten werden. In extremer
Form wird der Umweltschutz als Selbstzweck betrieben (ökozentrischer U.); es werden
"Rechte der Natur" postuliert und andere gesellschaftliche Aufgaben als untergeordnet
eingestuft [1]. Vorschriften zur Realisierung des Umweltschutzes gehen bis in das
Mittelalter zurück, wo Territorialfürsten Bannwaldungen (Abholzverbote) zum Schutz
der Wälder (und eigener Privilegien) erklärten. Die moderne Form des Umweltschutzes
beginnt im 19. Jahrhundert. Ein Beispiel ist die Gewerbeordnung des Norddeutschen
Bundes von 1869, die eine größere Anzahl von Vorschriften "zum Schutze vor
übermäßigen Geruchs- und Lärmeinwirkungen durch Gewerbebetriebe" enthielt [2].
In den sechziger Jahren wurde der Begriff der Meeresverschmutzung geprägt; er
umfaßt die Verunreinigungen des Meerwassers und des Meeresbodens sowie der
Strände durch Abfallstoffe. Es wurde erkannt, daß die Aufnahmefähigkeit der Meere für
Verunreinigungen ebenso wie die der Binnengewässer begrenzt ist. Einer der ersten
Berichte über das Vorkommen eines industriellen Produktes in der marinen Umwelt,
weitab vom Ort der ursprünglich beabsichtigten Anwendung, erschien 1966. Pestizide
und polychlorierte Biphenyle wurden in Fischen und Seevögeln nachgewiesen [3].
Direkte Auswirkungen der Meeresverschmutzung auf den Menschen waren z.B. die
Minimata-Krankheit (Quecksilbervergiftung durch Speisefische) oder die Itai-Itai-
Krankheit (Cadmiumvergiftung).