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Full text: 10: Entwicklung eines Analysenverfahrens zur Bestimmung von chlorierten Kohlenwasserstoffen in marinen Sedimenten und Schwebstoffen unter besonderer Berücksichtigung der überkritischen Fluidextraktion

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1 Einleitung 
1.1 Allgemeines 
Umweltschutz, die auf Umweltforschung und Umweltrecht 
basierende Gesamtheit der Maßnahmen (und Bestrebungen), die 
dazu dienen, die natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanze, Tier 
und Mensch zu erhalten bzw. ein gestörtes ökologisches 
Gleichgewicht wieder auszugleichen; im engeren Sinn der Schutz 
vor negativen Auswirkungen, die von der ökonomischen Tätigkeit 
des Menschen, seinen technischen Einrichtungen und sonstigen 
zivilisatorischen Gegebenheiten ausgehen, wobei die 
Umweltvorsorge effektiver und billiger ist als die nachträglichen 
Maßnahmen des technischen Umweltschutzes. 
(Aus: Meyers Grosses Lexikon, 1992) 
Der sinnvolle (anthropozentrische) Umweltschutz erkennt die Natur als überlebens 
notwendiges Mittel an und billigt ihr daher einen ähnlichen Schutz zu wie dem 
Menschen selbst. Auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse soll die Natur als 
Lebensgrundlage für den Menschen und die Nachwelt erhalten werden. In extremer 
Form wird der Umweltschutz als Selbstzweck betrieben (ökozentrischer U.); es werden 
"Rechte der Natur" postuliert und andere gesellschaftliche Aufgaben als untergeordnet 
eingestuft [1]. Vorschriften zur Realisierung des Umweltschutzes gehen bis in das 
Mittelalter zurück, wo Territorialfürsten Bannwaldungen (Abholzverbote) zum Schutz 
der Wälder (und eigener Privilegien) erklärten. Die moderne Form des Umweltschutzes 
beginnt im 19. Jahrhundert. Ein Beispiel ist die Gewerbeordnung des Norddeutschen 
Bundes von 1869, die eine größere Anzahl von Vorschriften "zum Schutze vor 
übermäßigen Geruchs- und Lärmeinwirkungen durch Gewerbebetriebe" enthielt [2]. 
In den sechziger Jahren wurde der Begriff der Meeresverschmutzung geprägt; er 
umfaßt die Verunreinigungen des Meerwassers und des Meeresbodens sowie der 
Strände durch Abfallstoffe. Es wurde erkannt, daß die Aufnahmefähigkeit der Meere für 
Verunreinigungen ebenso wie die der Binnengewässer begrenzt ist. Einer der ersten 
Berichte über das Vorkommen eines industriellen Produktes in der marinen Umwelt, 
weitab vom Ort der ursprünglich beabsichtigten Anwendung, erschien 1966. Pestizide 
und polychlorierte Biphenyle wurden in Fischen und Seevögeln nachgewiesen [3]. 
Direkte Auswirkungen der Meeresverschmutzung auf den Menschen waren z.B. die 
Minimata-Krankheit (Quecksilbervergiftung durch Speisefische) oder die Itai-Itai- 
Krankheit (Cadmiumvergiftung).
	        
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