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Kapitel 2
Der Anteil der mono- und non-ortho chlorierten Kongenere in technischen Gemischen
ist sehr gering, zum Teil nicht nachweisbar. Daher sind sehr aufwendige
Bestimmungsmethoden für deren Nachweis erforderlich [123, 124]; darauf wird im
Kapitel 6 noch genauer eingegangen. Neben den bereits genannten Kongeneren
wurden noch die PCB-Nr. 28, 52, 101 und 153 in die Auswahl der Zielsubstanzen
aufgenommen.
Die letzten vier wurden, zusammen mit den Kongeneren 101 und 180, vom
Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) zur Auswahl vorgeschlagen und sind
auch Gegenstand der Schadstoff-Höchstmengenverordnung in Deutschland. Unter
toxikologischen Gesichtspunkten ist diese Auswahl ungünstig bzw. nicht ausreichend.
Die hier zusammengefaßten Aussagen sind in der Literatur genauestens beschrieben
[114, 118, 125-128].
Die Auswahl der Zielanalyten beinhaltet somit fünfzehn Substanzen, die noch einmal
zusammengefaßt werden sollen:
- Pestizide: a-HCH, y-HCH, HCB, p,p'-DDT, p,p'-DDE, p,p'-DDD
- PCB-Nr.: 28, 52, 101, 105, 118, 138, 153, 156, 180
2.4 Abbau von chlorierten Kohlenwasserstoffen in der Umwelt
Unter Abbau in der Umwelt versteht man biotische und abiotische Vorgänge, die zu
einer Verkleinerung des Kohlenstoffgerüstes von organischen Verbindungen führen.
Abiotischer Abbau von chlorierten Kohlenwasserstoffen
Diese Prozesse werden in chemische (Oxidation, Reduktion und Hydrolyse) und
photochemisch-photophysikalische (Photooxidation und Photolyse) Umwandlungen
unterteilt. Gegenüber den chemischen Abbauprozessen sind die meisten CKW stabil
bzw. laufen diese nur sehr langsam ab und sind daher für den Abbau der CKW in der
Umwelt zu vernachlässigen [103]. Einen größeren Anteil am Abbau haben die
photolytische Zersetzung und die Photooxidation; für PCB sind diese Prozesse
eingehend untersucht worden [129, 130]. Die direkte Photolyse erfolgt über eine
stufenweise Dechlorierung, die aber nur bis zu einem 4-Chlorbiphenyl abläuft.