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Kapitel 8
Während durch eine zweite Extraktion unter identischen SFE-Bedingungen (2. SFE)
keine nennenswerten Mengen von Zielanalyten mehr aus den Sedimenten extrahiert
werden konnten, ließen sich noch erhebliche Mengen an chlorierten
Kohlenwasserstoffen nach Zugabe des Modifiers extrahieren (3. SFE). Der Umstand,
daß eine einmalige Zugabe des Modifiers vor der statischen Extraktion u.U. nicht
ausreichend sein kann, wurde bereits in Kap. 6.5 erwähnt. Die Ergebnisse bestätigen
dies und machen deutlich, daß nur die kontinuierliche Zugabe von Methanol als
Modifier eine vollständige Extraktion der Zielanalyten gewährleistet.
Ziel der Versuche war, eine "robuste" Methode zu entwickeln, die eine quantitative und
reproduzierbare Extraktion für sehr variable Matrices, wie marine Sedimente und
Schwebstoffe, gewährleistete. Geringfügig mildere und somit selektivere Extraktions
bedingungen hätten für das beschriebene, sehr sandige Sedimentgemisch eventuell
ausreichend sein können, aber für ein anderes Sediment mit anderer Charakteristik
(z.B. mit höherem Anteil an extrahierbaren organischen Komponenten) zu
unvollständiger Extraktion führen können. Es wurde daher nicht weiter geprüft, ob
geringfügig mildere Extraktionsbedingungen, wie z.B. niedrigere Temperatur oder
niedrigerer Druck bei kontinuierlicher Modifierzugabe für eine vollständige Extraktion
ausreichend gewesen wären. Zudem war der Vorteil einer geringfügig höheren
Selektivität vernachlässigbar, da eine Anwendung von Modifiern in der SFE immer zu
einer Koextraktion von organischen Matrixbestandteilen führt. Eine Aufreinigung des
Extraktes vor der gaschromatographischen Analyse ist in der Spurenanalytik daher
meist unvermeidbar.
8.2 Validierung der SFE-Methode
Wenn ein Teilschritt innerhalb eines Analysenverfahrens verändert wird, so muß
gewährleistet sein, daß diese Änderung das Analysenergebnis nicht beeinflußt bzw.
die Analyse zu vergleichbaren Ergebnissen führt. Für die Überprüfung einer neuen
Extraktionsmethode (z.B. SFE oder Mikrowellen-Extraktion) wird diese mit etablierten
Methoden verglichen [210-214, 332, 333]. Die Analysenergebnisse, die aus zwei
verschiedenen Verfahren hervorgehen, werden unter statistischen Gesichtspunkten
miteinander verglichen; man spricht auch von einer Validierung oder einer Überprü
fung der "Gleichwertigkeit von Analysenverfahren" [316]. Eine Validierung beinhaltet
eine Überprüfung hinsichtlich der Richtigkeit, Präzision, Selektivität, Linearität und der
Nachweisgrenze (siehe Kap. 3 und 6) des Analysenverfahrens [328].