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Das Nachweisvermögen beschreibt die Nachweisgrenze für das Analysen
prinzip. Unter der Nachweisgrenze versteht man jene kleinste Menge bzw.
Konzentration eines Elementes, die mit einer geforderten statistischen
Sicherheit gerade noch nachgewiesen werden kann.
Für die Mo-Anode und die W-Anode besteht ein relativ großer Unterschied
im Nachweisvermögen. Bei Verwendung einer Mo-Anode liegt die
Nachweisgrenze allgemein wesentlich niedriger. Das ist damit zu begründen,
daß von der W-Anode nicht die K a -Strahlung, die zu hohe Energie besitzt,
zur Anregung herangezogen werden kann, sondern durch eine spezielle
Filtertechnik ein geeigneterer, ausgefilterter Anteil aus dem Bremsstrahl-
Kontinuum zur Anregung ausgenutzt wird. Bedingt durch die Energie
abhängigkeit der Reflexion von Röntgenstrahlung an Si0 2 -Glas wird der
höherenergetische Anteil des Kontinuums durch Nichtreflexion an einem
Si0 2 -Glasspiegel abgeschnitten. Der niederenergetische Teil wird durch die
Absorberfolie zurückgehalten. Dies ist natürlich mit einem Intensitätsverlust
verbunden, was das schlechtere Nachweisvermögen bewirkt im Vergleich mit
der Mo- Anode.
Abbildung 8 zeigt, daß jeweils eine Lücke im Nachweisvermögen vorliegt,
z.B. bei der Anregung mit der Mo- Anode zwischen den Ordnungszahlen 40
(Zr) bis 56 (Ba). Dies erklärt sich dadurch, daß die Energie der anregenden
Mo-K a -Strahlung die Elektronen aus der K-Schale für die Elemente ab Zr
nicht mehr entfernen kann. Der Nachweis über die in jedem Fall angeregten
L-Linien ist aus apparativen Gründen erst wieder ab Ba möglich. Beim
Einsatz beider Anregungsanoden sind jedoch praktisch alle Elemente
erfaßbar.