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Nachweisvermögen |ng] Nachweisvermögen [ng]
Ordnungszahl
Abb.8 : Nachweisvermögen für isoliert vorliegende Elemente, berechnet
aus der dreifachen Standardabweichung des Untergrundes.
Meßzeit 1000 sec.
Lit. [45]: A. Prange; Dissertation; "Entwicklung eines spurenanalytischen
Verfahrens zur Bestimmung von gelösten Schwermetallen in Meerwasser mit
Hilfe der Totalreflexions-Röntgenfluoreszenzanalyse"; Universität Hamburg,
1983.