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Full text: Jahresbericht 1994

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Schiffahrt 
Eine weitere Aufgabe im Bereich der Bin 
nenschiffahrt ist die Prüfung und Bearbeitung 
(bereits durch andere geprüfte Nachweise) von 
Stabilitätsuntersuchungen für Binnenfahrgast 
schiffe und Fähren bzw. deren Überwachung auf 
einheitliche Durchführung gemäß den Vorschrif 
ten der RheinSchUO und BinSchUO. In diesem 
Zusammenhang wurden für 24 Schiffe die Stabi 
litätsnachweise geprüft bzw. bearbeitet. In einer 
speziellen Datenbank werden die Ergebnisse 
dieser Untersuchungen gesammelt, wobei sich 
dort z. Z. die technischen Daten von ca. 360 ge 
prüften Schiffen befinden. 
Für die Prüfung der Leckstabilität wurde ein 
IT-gestütztes Berechnungsschema entwickelt, 
mit dem bestimmte Leckfälle schnell nachge 
rechnet werden können. 
Die von den SEÄ eingereichten Freibord 
rechnungen für Gütermotorschiffe können jetzt 
ebenfalls mittels eines neu entwickelten Tabel 
lenkalkulationsprogramms überprüft werden. 
Flaggenrecht 
Das BSH führt das Flaggenregister und das 
Internationale Seeschiffahrtsregister. Es erteilt 
Flaggenzertifikate, Flaggenscheine und Flaggen 
bescheinigungen. 
Anpassung des deutschen Flaggenrechts 
an die Erfordernisse des EG-Vertrages 
Mit der „Ersten Verordnung zur Änderung 
der Flaggenrechtsverordnung“ vom 26. Oktober 
1994 (BGBl. I S. 3176) sind am 4. November 
1994 zwei wichtige Änderungen des deutschen 
Flaggenrechts in Kraft getreten: 
-Vorgeschrieben wird die weltweit gültige IMO- 
Schiffsidentifikationsnummer für alle deut 
schen Seeschiffe, die länger als 15 Meter sind; 
- Das deutsche Flaggenrecht wurde dem eu 
ropäischen Recht angepaßt; d. h. alle Bürger 
der Europäischen Union sind jetzt flaggen 
rechtlich gleichgestellt. Im Gegensatz zur 
früheren Rechtslage kann ein Schiffseigentü 
mer aus der Europäischen Union auch ohne 
Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland das 
Recht zum Führen der Bundesflagge erwer 
ben, wenn er im deutschen Hoheitsbereich eine 
oder mehrere verantwortliche Personen be 
nennt und diese beauftragt, ständig für die 
Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften 
in technischen, sozialen und verwaltungsmäßi 
gen Angelegenheiten einzustehen. 
Praktische Durchführung des Flaggenrechts 
gesetzes 
In das Internationale Seeschiffahrtsregister 
(ISR) sind 1994 54 Handelsschiffe mit 
709 701 BRT/BRZ eingetragen worden, so daß - 
nach Berücksichtigung der Löschungen (72) aus 
dem ISR - z. Z. 486 Schiffe mit zusammen 
rd. 4,0 Mio. BRT/BRZ im ISR eingetragen 
sind; das sind ca. 75 % der unter deutscher 
Flagge betriebenen Handelsschlffstonnaqe 
(Abb. 26, 27).
	        
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