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Schiffahrt
Eine weitere Aufgabe im Bereich der Bin
nenschiffahrt ist die Prüfung und Bearbeitung
(bereits durch andere geprüfte Nachweise) von
Stabilitätsuntersuchungen für Binnenfahrgast
schiffe und Fähren bzw. deren Überwachung auf
einheitliche Durchführung gemäß den Vorschrif
ten der RheinSchUO und BinSchUO. In diesem
Zusammenhang wurden für 24 Schiffe die Stabi
litätsnachweise geprüft bzw. bearbeitet. In einer
speziellen Datenbank werden die Ergebnisse
dieser Untersuchungen gesammelt, wobei sich
dort z. Z. die technischen Daten von ca. 360 ge
prüften Schiffen befinden.
Für die Prüfung der Leckstabilität wurde ein
IT-gestütztes Berechnungsschema entwickelt,
mit dem bestimmte Leckfälle schnell nachge
rechnet werden können.
Die von den SEÄ eingereichten Freibord
rechnungen für Gütermotorschiffe können jetzt
ebenfalls mittels eines neu entwickelten Tabel
lenkalkulationsprogramms überprüft werden.
Flaggenrecht
Das BSH führt das Flaggenregister und das
Internationale Seeschiffahrtsregister. Es erteilt
Flaggenzertifikate, Flaggenscheine und Flaggen
bescheinigungen.
Anpassung des deutschen Flaggenrechts
an die Erfordernisse des EG-Vertrages
Mit der „Ersten Verordnung zur Änderung
der Flaggenrechtsverordnung“ vom 26. Oktober
1994 (BGBl. I S. 3176) sind am 4. November
1994 zwei wichtige Änderungen des deutschen
Flaggenrechts in Kraft getreten:
-Vorgeschrieben wird die weltweit gültige IMO-
Schiffsidentifikationsnummer für alle deut
schen Seeschiffe, die länger als 15 Meter sind;
- Das deutsche Flaggenrecht wurde dem eu
ropäischen Recht angepaßt; d. h. alle Bürger
der Europäischen Union sind jetzt flaggen
rechtlich gleichgestellt. Im Gegensatz zur
früheren Rechtslage kann ein Schiffseigentü
mer aus der Europäischen Union auch ohne
Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland das
Recht zum Führen der Bundesflagge erwer
ben, wenn er im deutschen Hoheitsbereich eine
oder mehrere verantwortliche Personen be
nennt und diese beauftragt, ständig für die
Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften
in technischen, sozialen und verwaltungsmäßi
gen Angelegenheiten einzustehen.
Praktische Durchführung des Flaggenrechts
gesetzes
In das Internationale Seeschiffahrtsregister
(ISR) sind 1994 54 Handelsschiffe mit
709 701 BRT/BRZ eingetragen worden, so daß -
nach Berücksichtigung der Löschungen (72) aus
dem ISR - z. Z. 486 Schiffe mit zusammen
rd. 4,0 Mio. BRT/BRZ im ISR eingetragen
sind; das sind ca. 75 % der unter deutscher
Flagge betriebenen Handelsschlffstonnaqe
(Abb. 26, 27).