3.2 Qualitätsmanagement-Konzept
Zi Fraunhofer % Fraunhofer
CML 160
hervorgehen, welche Versionen welcher Datensätze verwendet worden sind. Die Versionierung des Modells er-
möglicht es Entwicklern, Anwendern und Prüfern ein Modell und sein Verhalten verlässlich zu reproduzieren und
Modellversionen mit spezifischen Features oder Fehlern voneinander abzugrenzen. Die Archivierung kann bei der
Auswertung von Hardwarefehlern, -schäden oder bei Sicherheitsvorfällen dienlich sein.
3.2.4 Betrieb
ya
ll aa
IRA FALSE
Überwachung des Modellverhaltens
Protokollierung des Modellverhaltens
Abbildung 6: Maßnahmen in der Phase Betrieb.
B.R.1 Überwachung des Modellverhaltens
In der Studie werden eingefrorene Modelle betrachtet, also Modelle, die nach ihrer Inbetriebnahme nicht mehr
“dazulernen”, sondern ihr getestetes Verhalten beibehalten. Allerdings verändert sich die Realumgebung, in wel-
chem sich das Modell befindet, stetig. Dies hat zur Folge, dass die Anwendungsdomäne nicht mehr (vollständig)
dem Anwendungskontext, beispielsweise dem bekannten Schiffsaussehen, entspricht [23]. In diesem Fall kommt
es zu einem sogenannten Concept Drift. Auch können Umwelteinflüsse Auswirkung auf die Sensorik des Systems
haben und die Performanz des Modells signifikant beeinflusse, z.B. aufgrund von verschmutzten Kameralinsen.
Daher ist es notwendig die Eingaben und Ausgaben des Modells zu überwachen [23, E93, ET.
B.N.1 Protokollierung des Modellverhaltens
Für spätere Untersuchungszwecke sollte eine Protokollierung des Modellverhalten stattfinden, so dass das Mo-
dellverhalten nach dem EVA-Prinzip erklärbar ist. Die Inhalte der Protokolle sollten innerhalb eines realisierbaren
Speicherbedarfs die wichtigsten Informationen beinhalten, um (Fehl-)Verhalten eines Modell rekonstruieren zu kön-
nen. Der einfachste Schritte wäre bei überschaubarem Speicherbedarf die paarweise Erfassung von Eingangs- und
Ausgangsdaten. Der Zeitpunkt der Protokollierung kann dabei zufalls- oder ereignisbasiert, letzteres z.B. bei Fehlern,
erfolgen [BE]. Es ist denkbar, dass für sicherheitsrelevante Funktionen die Protokollierung verpflichtend stattfindet
(und nach längerer fehlerfreien Betriebszeit Protokolle zur Speicherbedarfsminderung gelöscht wird). Die Protokolle
können den Entwicklern und den Prüfern dienlich sein. Erstere können damit ihr Modell verbessern und letztere
können sie Im Rahmen einer Prüfung heranziehen.
3.2.5 Außerbetriebnahme
1 PFoır=
Archivierung von Protokollen
Abbildung 7: Maßnahmen in der Phase Außerbetriebnahme.
A.N.1 Archivierung von Protokollen
Zur Außerbetriebnahme sollten sämtliche aufgezeichnete Protokolle versioniert und archiviert werden [BT]. Zur
Versionierung der Protokolle könnten analoge Verfahren wie die zur Versionierung von Datensätzen und Modellen
(s. Maßnahme [N-D) verwendet werden [3]. Aus der Versionierung der Protokolle muss hervorgehen, welche
Modellversion und wiederum welche Datensatzversion vorliegt.