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Full text: 1871, Zweiter Jahrgang (1871)

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Océan Atlantique Nord. — Cote V 0. «le France. 
285. Balisage des côtes de France. 
Manche. — Los quatre bouées qui sig 
nalent l’entrée du havre de Regneville seront 
enlevées pour les réparer. 
Paris. Dépôt <les Cartes et Plans. 
Ann. hydrogr. No. 28. 
IV. 
Englischer Kanal. — Nordküste топ Frankreich. 
(Manche.) 
Aufnahme der Tonnen des Hafens 
von Regneville. 
Die vier Tonnen, welche den Einlauf des 
Hafens von Regneville bezeichnen, sind be 
hufs Reparatur aufgenommen. 
V. 
Mittelmeer. — Dardanellen, Marmarameer und Bosporus. 
286. Bestimmungen für Schiffe, welche durch die Dardanellen und 
den Bosporus laufen. 
Art. 1. Ein jedes Fahrzeug, sowohl Segelschiff wie Dampfschiff, hat beim Hinein 
laufen in eine von jenen beiden Meerengen sich einer Untersuchung zu unterwerfen, und 
von der zuständigen Behörde seinen Gesundheitspass visiren zu lassen, und zwar: am Ein 
gänge der Dardanellen, wenn das Schiff' aus dem Griechischen Archipel kommt, am Ein 
gänge des Bosporus, wenn es aus dem Schwarzen Meere kommt. 
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen ziehen, den zu Kraft bestehenden 
Statuten gemäss, Geldstrafen nach sieh 
Art. L\ Während einer Cholera-Epidemie haben diejenigen Segelschiffe bezw. Dampf 
schiffe, auf denen Cholerafälle vorgekommen sind, Quarantaine zu liegen, und zwar am Ein 
gänge der Dardanellen, v/enn sie aus dem Griechischen Archipel, am Eingänge des Bosporus, 
wenn sie aus dem Schwarzen Meere kommen. In beiden Fällen darf die Reise erst nach 
Ablauf der Quarantaine fortgesetzt werden. 
Art. 3. Schiffe, welche von einem inßcirten Hafen nach einem Ottomanischen Hafen 
bestimmt sind, unterliegen bei dem Lazareth am Eingänge der Dardanellen bezw. des Bos 
porus der vorgeschriebenen Quarantaine, auch wenn keine Cholerafälle während der Reise 
an Bord vorgekommen sind. 
Art. 4. Dampfschiffe, welche von einem inßcirten Haien kommen und nach 
einem fremden (nicht im Ottomanischen Reiche belegenen) Hafen bestimmt sind, können, 
wenn Cholerakrankeiten an Bord nicht stattgefunden haben, ihre Reise durch die Meer 
engen fortsetzen; jedoch dürfen sie an keinem Punkte mit dem Lande communiciren. 
Die Fahrt durch die Meerengen geschieht dann in Begleitung zweier Sanitäts 
beamten, und werden diese von Schiffen, welche aus dem Griechischen Archipel kommen, 
im Eingänge der Dardanellen, von Schiffen, welche aus dem Schwarzen Meere kommen, 
im Eingänge des Bosporus an Bord genommen. In den Ausgängen der entgegengesetzten 
Meerengen, bei dem sogenannten Kavak von Asien bezw. bei den Dardanellen-Schlössern, 
werden dieselben wieder abgesetzt.
	        
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