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N achtrag.
II.
Slogzriik. — biiimrhr kil.tr,
271. Eröffnung einer Signalstation auf Skagen.
An» 1. Oktober 1871 wird auf Skagen in Verbindung mit der dortigen Telegraphen
station eine StaatssignalStation zur Signalisirung mit vorbeisegelnden Schiffen eröffnet.
Der Signalapparat ist auf den sogenannten Kütten, ostwärts von und nahe bei dem Skagener
Leuchtthurm angebracht. Die Station giebt und nimmt Telegramme entgegen von Sonnen-
aufgang an bis zum Sonnenuntergang.
Es wird mit Flaggen und Fernsignalen nach den Bestimmungen im „Sygnalsystem
für Handelsschiffe aller Nationen“ signalisirt. Es können jedoch dänische Schiffe, welche
Erkennungssignale nach dem obengedachten Systeme noch nicht erhalten haben, bis dies
geschieht, nach Verabredung mit der Station andere Erkennungszeichen benutzen.
Schiffe, die beim Vorbeisegeln ihr Erkennungssignal nach oben erwähntem Systeme
zeigen, werden ohne Kosten jeden Tag 12 Uhr der Börse in Kopenhagen per Telegraph
gemeldet. Ebenfalls wird darüber jeden Tag per Post eine Mittheilung an „The Registrar
General of Shipping and Seamen“ in London zur Einrückung in „London Shipping Ga
zette“ abgehen.
Hinsichtlich der mit der Signalisirung in Verbindung stehenden Telegraphirung wird
bemerkt, dass die Signaltelegramme sowohl in gewöhnlicher Sprache (Dänisch) als in Buch
stabengruppen abgefasst werden können.
Die Taxe für die Signalisirung zwischen der Station und Schiffen in See beträgt
70 Schilling für 2'» Worte und 3”) Schilling für jede 10 Worte mehr. Für die damit in
Verbindung stehende Telegraphirung sind die gewöhnlichen Telegraphengebühren zu erlegen.
Wenn die Signalisirung ab Schiff nur das Ersuchen enthält, dem lvheder gemeldet
zu werden, so werden hierfür die Signalgebühren wie für 20 Worte bezahlt. Die Gebühren
für das Telegramm von der Signalstation an den Rheder werden nach der Telegraphen
taxe berechnet.
Jeder kann gegen die Entrichtung der Gebühren für die Telegrammbeförderung ab
Station dieselbe Mittheilung über vorbeisegelnde Schiffe erhalten, welche täglich an die
Börse abgeht.
Im Uebrigen wird auf die vom Finanzministerium unter dem 15. September d. J.
erlassene Anordnung, betr. die Benutzung der auf Skagen in Verbindung mit der dortigen
Telegraphenstation errichteten Signalstation verwiesen.
Kopenhagen, den 18. September 1871.
gz. Faber, Telegraphendirektor.
Berlingske Tidenüe Nr. 225 vom 21. September 1871.