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Full text: 1871, Zweiter Jahrgang (1871)

1!)l 
N achtrag. 
II. 
Slogzriik. — biiimrhr kil.tr, 
271. Eröffnung einer Signalstation auf Skagen. 
An» 1. Oktober 1871 wird auf Skagen in Verbindung mit der dortigen Telegraphen 
station eine StaatssignalStation zur Signalisirung mit vorbeisegelnden Schiffen eröffnet. 
Der Signalapparat ist auf den sogenannten Kütten, ostwärts von und nahe bei dem Skagener 
Leuchtthurm angebracht. Die Station giebt und nimmt Telegramme entgegen von Sonnen- 
aufgang an bis zum Sonnenuntergang. 
Es wird mit Flaggen und Fernsignalen nach den Bestimmungen im „Sygnalsystem 
für Handelsschiffe aller Nationen“ signalisirt. Es können jedoch dänische Schiffe, welche 
Erkennungssignale nach dem obengedachten Systeme noch nicht erhalten haben, bis dies 
geschieht, nach Verabredung mit der Station andere Erkennungszeichen benutzen. 
Schiffe, die beim Vorbeisegeln ihr Erkennungssignal nach oben erwähntem Systeme 
zeigen, werden ohne Kosten jeden Tag 12 Uhr der Börse in Kopenhagen per Telegraph 
gemeldet. Ebenfalls wird darüber jeden Tag per Post eine Mittheilung an „The Registrar 
General of Shipping and Seamen“ in London zur Einrückung in „London Shipping Ga 
zette“ abgehen. 
Hinsichtlich der mit der Signalisirung in Verbindung stehenden Telegraphirung wird 
bemerkt, dass die Signaltelegramme sowohl in gewöhnlicher Sprache (Dänisch) als in Buch 
stabengruppen abgefasst werden können. 
Die Taxe für die Signalisirung zwischen der Station und Schiffen in See beträgt 
70 Schilling für 2'» Worte und 3”) Schilling für jede 10 Worte mehr. Für die damit in 
Verbindung stehende Telegraphirung sind die gewöhnlichen Telegraphengebühren zu erlegen. 
Wenn die Signalisirung ab Schiff nur das Ersuchen enthält, dem lvheder gemeldet 
zu werden, so werden hierfür die Signalgebühren wie für 20 Worte bezahlt. Die Gebühren 
für das Telegramm von der Signalstation an den Rheder werden nach der Telegraphen 
taxe berechnet. 
Jeder kann gegen die Entrichtung der Gebühren für die Telegrammbeförderung ab 
Station dieselbe Mittheilung über vorbeisegelnde Schiffe erhalten, welche täglich an die 
Börse abgeht. 
Im Uebrigen wird auf die vom Finanzministerium unter dem 15. September d. J. 
erlassene Anordnung, betr. die Benutzung der auf Skagen in Verbindung mit der dortigen 
Telegraphenstation errichteten Signalstation verwiesen. 
Kopenhagen, den 18. September 1871. 
gz. Faber, Telegraphendirektor. 
Berlingske Tidenüe Nr. 225 vom 21. September 1871.
	        
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