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Full text: Standard - Ground Investigations for Offshore Wind Farms

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Teil A: Einführung 
• plant und überwacht die Baugrunderkundung, wertet ihre Ergebnisse aus, zieht daraus die Folge 
rungen für die Konstruktion und ihre Gründung, erarbeitet geotechnische Schnitte mit Angaben der 
Bodenarten und Höhenlage der Schichtgrenzen (vereinfachte Baugrundmodelle) und gibt dazu die 
charakteristischen Werte der Bodenkennwerte und ihre typischen Bandbreiten an; 
• berät den Bauherrn und in dieser Eigenschaft dessen Entwurfsverfasser bei der Formulierung von 
Berechnungsmodellen zur Berücksichtigung der Interaktion zwischen Bauwerk und Baugrund und 
bei der zweckmäßigen Berücksichtigung besonderer Baugrundeigenschaften; 
• berät den Bauherrn oder den Entwurfsverfasser im Hinblick auf baubegleitende Untersuchungen 
und auf Wiederkehrende Prüfungen sowie bei Anwendung der Beobachtungsmethode nach DIN 
1054 im Hinblick auf das geotechnisch erforderliche Beobachtungsprogramm, seine Auswertung 
und die erforderliche Vorbereitung von Maßnahmen; 
• verfasst die Baugrunduntersuchungsberichte und Baugrund- und Gründungsgutachten gemäß 
dem vorliegenden Standard des BSH; 
• führt für den Entwurfsverfasser erforderlichenfalls einzelne geotechnische und geohydraulische 
Berechnungen durch und stellt u. U. einzelne oder alle Teile der zahlenmäßigen geotechnischen Si 
cherheitsnachweise in Zusammenarbeit mit dem Entwurfsverfasser auf. Die Gesamtverantwortung 
für den Entwurf liegt grundsätzlich beim Entwurfsverfasser, soweit dies nicht im Einzelfall anders 
festgelegt wird; 
• stellt unter Einbeziehung des für die geologische Erkundung verantwortlichen Geowissenschaftlers 
sicher, dass die Ergebnisse aus den geologischen und geotechnischen Baugrunduntersuchungen 
im Sinne der Tabelle 1 sowie der Anforderungen im Hinblick auf die Qualitätssicherung der geolo 
gischen Erkundung (Teil B, Kap. 2, 3 und 7.2) zusammengeführt und bewertet werden; 
• ist gegenüber dem Zertifizierer/Prüfsachverständigen im Hinblick auf die Überprüfung der Baugrun 
derkundung im Sinne des Standards „Konstruktive Ausführung von Windeneraieanlaaen“ verant 
wortlich. 
Die Überwachung der Baugrunderkundung durch den Sachverständigen für Geotechnik bzw. eines ge 
eigneten Vertreters ist dem BSH nachzuweisen. 
5 Prüfung der Unterlagen 
Im Sinne des Standards „Konstruktive Ausführung von Windeneraieanlaaen“ sind die in diesem Standard 
unter Kapitel 2 aufgeführten Berichte und Gutachten Gegenstand einer projektbegleitenden Zertifizie 
rung/Prüfung und im Anschluss dem BSH zu den in Tabelle 2 dargestellten Zeitpunkten vorzulegen. Das 
Baugrund- und Gründungsgutachten ist fester Bestandteil der Entwurfsgrundlagen (Design Basis). 
6 Abweichungen vom Standard 
Der Sachverständige für Geotechnik kann für den Antragsteller bzw. Bauherrn bei der Genehmigungs 
behörde während der laufenden Projektphase einen begründeten Vorschlag auf Zustimmung zu Abwei 
chungen von den Festlegungen dieses Standards einreichen, wenn es sich im Projektverlauf zeigt, dass 
standortbedingt oder aus anderen Gründen Teile des Erkundungsprogramms unzureichend, entbehrlich 
oder aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der vorgeschlagenen Weise oder nur unter Einsatz un 
verhältnismäßiger Mittel durchführbar sind. Ein entsprechender Entwurf kann im Rahmen der regelmä 
ßig stattfindenden Baubesprechungen mit dem BSH unter Beteiligung des Sachverständigen für Geo 
technik sowie des Zertifizierers/Prüfsachverständigen vorgestellt werden. Die Genehmigungsbehörde 
behält sich vor, das in diesem Antrag dargestellte Erkundungsprogramm allgemein oder im Einzelfall 
zuzulassen oder ggf. anzupassen.
	        
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