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Teil A: Einführung
• plant und überwacht die Baugrunderkundung, wertet ihre Ergebnisse aus, zieht daraus die Folge
rungen für die Konstruktion und ihre Gründung, erarbeitet geotechnische Schnitte mit Angaben der
Bodenarten und Höhenlage der Schichtgrenzen (vereinfachte Baugrundmodelle) und gibt dazu die
charakteristischen Werte der Bodenkennwerte und ihre typischen Bandbreiten an;
• berät den Bauherrn und in dieser Eigenschaft dessen Entwurfsverfasser bei der Formulierung von
Berechnungsmodellen zur Berücksichtigung der Interaktion zwischen Bauwerk und Baugrund und
bei der zweckmäßigen Berücksichtigung besonderer Baugrundeigenschaften;
• berät den Bauherrn oder den Entwurfsverfasser im Hinblick auf baubegleitende Untersuchungen
und auf Wiederkehrende Prüfungen sowie bei Anwendung der Beobachtungsmethode nach DIN
1054 im Hinblick auf das geotechnisch erforderliche Beobachtungsprogramm, seine Auswertung
und die erforderliche Vorbereitung von Maßnahmen;
• verfasst die Baugrunduntersuchungsberichte und Baugrund- und Gründungsgutachten gemäß
dem vorliegenden Standard des BSH;
• führt für den Entwurfsverfasser erforderlichenfalls einzelne geotechnische und geohydraulische
Berechnungen durch und stellt u. U. einzelne oder alle Teile der zahlenmäßigen geotechnischen Si
cherheitsnachweise in Zusammenarbeit mit dem Entwurfsverfasser auf. Die Gesamtverantwortung
für den Entwurf liegt grundsätzlich beim Entwurfsverfasser, soweit dies nicht im Einzelfall anders
festgelegt wird;
• stellt unter Einbeziehung des für die geologische Erkundung verantwortlichen Geowissenschaftlers
sicher, dass die Ergebnisse aus den geologischen und geotechnischen Baugrunduntersuchungen
im Sinne der Tabelle 1 sowie der Anforderungen im Hinblick auf die Qualitätssicherung der geolo
gischen Erkundung (Teil B, Kap. 2, 3 und 7.2) zusammengeführt und bewertet werden;
• ist gegenüber dem Zertifizierer/Prüfsachverständigen im Hinblick auf die Überprüfung der Baugrun
derkundung im Sinne des Standards „Konstruktive Ausführung von Windeneraieanlaaen“ verant
wortlich.
Die Überwachung der Baugrunderkundung durch den Sachverständigen für Geotechnik bzw. eines ge
eigneten Vertreters ist dem BSH nachzuweisen.
5 Prüfung der Unterlagen
Im Sinne des Standards „Konstruktive Ausführung von Windeneraieanlaaen“ sind die in diesem Standard
unter Kapitel 2 aufgeführten Berichte und Gutachten Gegenstand einer projektbegleitenden Zertifizie
rung/Prüfung und im Anschluss dem BSH zu den in Tabelle 2 dargestellten Zeitpunkten vorzulegen. Das
Baugrund- und Gründungsgutachten ist fester Bestandteil der Entwurfsgrundlagen (Design Basis).
6 Abweichungen vom Standard
Der Sachverständige für Geotechnik kann für den Antragsteller bzw. Bauherrn bei der Genehmigungs
behörde während der laufenden Projektphase einen begründeten Vorschlag auf Zustimmung zu Abwei
chungen von den Festlegungen dieses Standards einreichen, wenn es sich im Projektverlauf zeigt, dass
standortbedingt oder aus anderen Gründen Teile des Erkundungsprogramms unzureichend, entbehrlich
oder aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der vorgeschlagenen Weise oder nur unter Einsatz un
verhältnismäßiger Mittel durchführbar sind. Ein entsprechender Entwurf kann im Rahmen der regelmä
ßig stattfindenden Baubesprechungen mit dem BSH unter Beteiligung des Sachverständigen für Geo
technik sowie des Zertifizierers/Prüfsachverständigen vorgestellt werden. Die Genehmigungsbehörde
behält sich vor, das in diesem Antrag dargestellte Erkundungsprogramm allgemein oder im Einzelfall
zuzulassen oder ggf. anzupassen.