Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen
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5 Messungen zur Beurteilung schalltechnischer Maßnahmen
Bestimmung der Schalldämpfung im Einsatzfall
5.1 Allgemeines
Die Ausbringung von stationären Messgeräten ist nach § 2 der Seeanlagenverord
nung vom 23. Januar 1997 (BGBl I. S. 57), durch Artikel 11 des Gesetzes vom
21 .Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist, genehmigungspflichtig. Die Ge
nehmigungspflicht besteht für die Basisaufnahme sowie für die Bau- und Betriebs
phase außerhalb der Sicherheitszone und der Betonnung der Baustelle. Die Ausbrin
gung von stationären Geräten innerhalb der Sicherheitszone ist mit dem Windpark
betreiber abzustimmen und der Genehmigungsbehörde anzuzeigen.
5.2 Schallquelle
Das akustische Feld mit und ohne Abschirmung während der Vermessung wird mit
hilfe der tatsächlich abzuschirmenden Schallquelle erzeugt. Bei der Durchführung der
Messung sollen vergleichbare Betriebsbedingungen für die abgeschirmte und nicht
abgeschirmte Situation gelten: der erzeugte Schall muss reproduzierbar sein und für
Messungen mit und ohne Minderungsmaßnahme identisch sein.
Der Quellpegel der Schallquelle muss hoch genug sein, so dass mit und ohne Minde
rungsmaßnahme ein Schalldruckpegel vorliegt, der den Umgebungsgeräuschpegel in
den interessierenden Frequenzbändern um mindestens 6 dB, idealerweise 10 dB,
überschreitet. Das Umgebungsgeräusch ist sowohl mit als auch ohne Minderungs
maßnahme zu erfassen und zu dokumentieren, wenn der Betrieb dieser selbst Ge
räusch verursacht.
5.3 Umgebungsbedingungen
Die Messungen müssen mit und ohne Abschirmung möglichst unter den gleichen
Umgebungsbedingungen durchgeführt werden.
• Gleiche Betriebsbedingungen
• Umweltbedingungen (Wetter, Seegang, Strömung)
• Störgeräusche (Schiffsverkehr, Betriebsgeräusche, Arbeiten an entfernten
Windparks)
5.4 Zeitliche Reihenfolge der Messungen
Werden durch die Minderungsmaßnahme die akustischen Bedingungen der Umge
bung auch nach den Abschalten bzw. Entfernen der Minderungsmaßnahme beein
flusst (beispielsweise durch einen Blasenschleier gelöste Luft bzw. lange verblei
bende Blasen), so ist zuerst die Konfiguration ohne Minderungsmaßnahme zu ver
messen, anschließend die Konfiguration mit Minderung.