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Full text: Offshore-Windparks

Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen 
Seite 12 
5 Messungen zur Beurteilung schalltechnischer Maßnahmen 
Bestimmung der Schalldämpfung im Einsatzfall 
5.1 Allgemeines 
Die Ausbringung von stationären Messgeräten ist nach § 2 der Seeanlagenverord 
nung vom 23. Januar 1997 (BGBl I. S. 57), durch Artikel 11 des Gesetzes vom 
21 .Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist, genehmigungspflichtig. Die Ge 
nehmigungspflicht besteht für die Basisaufnahme sowie für die Bau- und Betriebs 
phase außerhalb der Sicherheitszone und der Betonnung der Baustelle. Die Ausbrin 
gung von stationären Geräten innerhalb der Sicherheitszone ist mit dem Windpark 
betreiber abzustimmen und der Genehmigungsbehörde anzuzeigen. 
5.2 Schallquelle 
Das akustische Feld mit und ohne Abschirmung während der Vermessung wird mit 
hilfe der tatsächlich abzuschirmenden Schallquelle erzeugt. Bei der Durchführung der 
Messung sollen vergleichbare Betriebsbedingungen für die abgeschirmte und nicht 
abgeschirmte Situation gelten: der erzeugte Schall muss reproduzierbar sein und für 
Messungen mit und ohne Minderungsmaßnahme identisch sein. 
Der Quellpegel der Schallquelle muss hoch genug sein, so dass mit und ohne Minde 
rungsmaßnahme ein Schalldruckpegel vorliegt, der den Umgebungsgeräuschpegel in 
den interessierenden Frequenzbändern um mindestens 6 dB, idealerweise 10 dB, 
überschreitet. Das Umgebungsgeräusch ist sowohl mit als auch ohne Minderungs 
maßnahme zu erfassen und zu dokumentieren, wenn der Betrieb dieser selbst Ge 
räusch verursacht. 
5.3 Umgebungsbedingungen 
Die Messungen müssen mit und ohne Abschirmung möglichst unter den gleichen 
Umgebungsbedingungen durchgeführt werden. 
• Gleiche Betriebsbedingungen 
• Umweltbedingungen (Wetter, Seegang, Strömung) 
• Störgeräusche (Schiffsverkehr, Betriebsgeräusche, Arbeiten an entfernten 
Windparks) 
5.4 Zeitliche Reihenfolge der Messungen 
Werden durch die Minderungsmaßnahme die akustischen Bedingungen der Umge 
bung auch nach den Abschalten bzw. Entfernen der Minderungsmaßnahme beein 
flusst (beispielsweise durch einen Blasenschleier gelöste Luft bzw. lange verblei 
bende Blasen), so ist zuerst die Konfiguration ohne Minderungsmaßnahme zu ver 
messen, anschließend die Konfiguration mit Minderung.
	        
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