Messvorschrift für die quantitative Bestimmung der Wirksamkeit von Schalldämmmaßnahmen
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4 Kalibrierung
Die messende Institution hat sicherzustellen, dass die Geräte der akustischen Mess
kette gemäß Herstellerangaben kalibriert sind. Das Kalibrierintervall beträgt maximal
24 Monate.
Die hierfür notwendigen Unterlagen in Form von Kalibrierscheinen sind dauerhaft ver
fügbar zu halten.