e
I Bauüberwachung -
Zulassungsbehörde
BUNDESAMT FÜR
SEESCHIFFFAHRT
UND
HYDROGRAPHIE
• Baufreigaben nur in Tranchen (projektabhängig 8-10 WEA)
• Bewertung von Rammprotokollen, Messergebnissen
(Abgabe 24 h bis 48 h nach der Rammung), Tagesberichte,
Schallminderungsprotokolle
• Bedarfsorientierte Modifizierung der Maßgaben
der folgenden Tranchen Freigabe
• Schall-Jour-fixe im BSH mit allen Beteiligten